Bankkaufmann
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Bankkaufmann ist eine Berufsbezeichnung, die nach
- dreijähriger dualer Ausbildung in einem Kreditinstitut und
- erfolgreich abgelegter Prüfung gemäß § 34 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor der Industrie- und Handelskammer (IHK)
geführt werden darf. Der Bankkaufmann ist kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), sondern Kaufmannsgehilfe.
Normalerweise dauert die Ausbildung drei Jahre, mit mittlerem Bildungsabschluss und für Abiturienten wird die Ausbildung zum Bankkaufmann oft auf zweieinhalb oder zwei Jahre verkürzt.
Aufbauend auf die Ausbildung zum Bankkaufmann bieten verschiedene Akademien berufsbegleitende Studiengänge zum Bankfachwirt und Bankbetriebswirt an. Diese sind für eine Karriere in Kreditinstituten unerlässlich, falls kein Studium an einer FH oder einer Universität erfolgt. Staatlich geprüfte Bankkaufleute werden in erster Regel heute nur noch für "einfache" Aufgaben eingesetzt, das heißt für den Dienst an der Kasse, im Servicebereich sowie in der einfachen Kundenberatung für Kunden ohne oder nur mit wenig Vermögen. Für eine Position als qualifizierter Dienstleister, z.B. Kundenberater für Kundin mit mittlerem Anlagevermögen (25TEUR - 200TEUR), wird in der Regel bereits mindestens der Bankfachwirt als Qualifikation erwartet.