Diskussion:Bayerische Verfassungsgeschichte
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Der gesamte Abschnitt zur zweiten Verfassung ist nur eine Liste und so eigentlich nicht enzyklopädiegeeignet. Besonders auffällig ist das beim Punkt "Gesamturteil". So kann ein Schüler vielleicht seinen Stichpunktzettel für den Geschichtskurzvortrag verfassen, hier ist das aber fehl am Platz. Es stellt sich ohnehin die Frage, ob ein enzyklopädietaugliches, wertfreies Fazit gelingen kann oder ob man diesen Punkt lieber streichen und die Schlussfolgerungen dem Leser überlassen sollte. Vielleicht kann jemand, der sich gut genug mit diesem Thema auskennt, dem Absatz einen etwas wissenschaftlicheren Antrich verleihen. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 06:42, 11. Jan. 2007 (CET)
- In dieser Form konnte es auf keinen Fall stehen bleiben. Secular mind 14:15, 11. Feb. 2007 (CET)
[Bearbeiten] Neu!
Habe den Artikel a) nach "Bayerische Verfassungsgeschichte" verschoben und b) komplett neu formuliert. to do: - Interne Links - Erweiterung - Quellen Sophroniskos 18:39, 13. Feb. 2007 (CET)