Behandlungsvertrag
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein (meist unausgesprochener) Behandlungsvertrag, der bestimmte Rechte und Pflichten umfasst, entsteht zwischen Arzt und Patient durch die medizinische Behandlung. Inhalt des Vertrages ist die Durchführung der Behandlung.
Der Behandlungsvertrag ist eine Sonderform des Dienstvertages.Er wird wie alle übrigen Verträge durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgeschlossen. Er kommt zustande:
- wenn ein Patient nach einem Termin fragt (auch telefonisch) und einen Termin zugeteilt bekommt
- wenn der Patient die Praxis betritt und die Sprechstunde aufsucht
Pflichten des Arztes wenn ein Behandlungsvertragzustande kommt:
- Dokumentationspflicht
- Aufbewahrungspflicht
- Anzeigepflicht
- Meldepflicht
- Aufklärungspflicht
- Schweigepflicht
- Datenschutz
Pflichten des Patienten:
- Mitwirkungspflicht
- Offenbarungspflicht
- Zahlungspflicht