Bergmeister (Beruf)
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Ein Bergmeister war ein neben dem Bergvogt an einem Berggericht tätiger Beamter. Während ausschließlich dem Bergvogt in seiner Funktion als Bergwerksdirektor Steinkohlegruben unterstanden, war der rangniedrigere Bergmeister für Erzgruben, Kalk- und Steinbrüche zuständig. Ferner fielen in seien Verantwortungsbereich die Konzessionen, Abgaben und Abbauaufsicht.
Es gab im Herzogtum Jülich Bergmeister am Eschweiler und am Gressenicher Berggericht.