Berufsvorbereitung
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Die Berufsvorbereitung oder Berufsausbildungsvorbereitung hat das Ziel, jungen Menschen den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern bzw. erst zu ermöglichen. Insbesondere soll die Berufswahl unterstützt werden und eine Nachqualifizierung erreicht werden, um Voraussetzungen für die erfolgreiche Aufnahme einer Berufsausbildung zu schaffen, die durch die Schulbildung nicht erreicht wurden.
Die Berufsvorbereitung erfolgt in aller Regel in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB), die nach dem SGB III (§ 61) gefördert werden. Dabei handelt es sich um
- das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an Berufsschulen vor allem für lernbehinderte junge Menschen und solche, die keinen oder nur einen schlechten Hauptschulabschluss haben.
- Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) für sozial benachteiligte junge Menschen, bei denen eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer gleichwertigen Berufsausbildung nicht zu erwarten ist (§ 60 BBiG).
- Rehabilitations- und Behindertenlehrgänge für durch Krankheit oder Behinderung benachteiligte junge Menschen
- Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach dem Neuen Fachkonzept (NFK) der Bundesagentur für Arbeit haben 2005 die bisherigen Grundausbildungslehrgänge (GAL) und Maßnahmen zur Verbesserung beruflicher Bildungs- und Eingliederungschancen (BBE) für benachteiligte Jugendliche abgelöst. Ziel ist hier speziell das Erreichen von Ausbildungs- bzw. Berufs- und Berufswahlreife sowie das Einmünden in ein Ausbildungs- oder sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
- EIBE, ein vom Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördertes Programm, mit dem Jugendlichen der Einstieg in die Berufs- und Arbeitswelt erleichtert werden soll.[1]
Das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) zur Erlangung einer Grundqualifikation in einem bestimmten Berufsfeld (z.B. "Holz") sowie das schulische Berufsvorbereitungsjahr in verschiedenen Bundesländern sind keine BvB-Maßnahmen nach dem SGB III.
Durch die Teilnahme an bvBs kann zugleich die Berufsschulpflicht erfüllt werden.
Im Jahr 2004 wurde die gesamte Berufsvorbereitung im Bereich des SGB III (Arbeitsförderung) neu gegliedert. Nun gibt es eine Gesamtmaßnahme, die alle vorherigen Einzellehrgänge in sich vereint. Wichtige Neuerung ist die Einführung des Bildungsbegleiters, der kontinuierlicher Ansprechpartner für den Jugendlichen bleibt, unabhängig davon, in welcher Phase und an welchem Ort er sich grade befindet.
Dies gilt für die Angebote nach § 60 BBiG.
Träger solcher Maßnahmen sind regionale oder überregionale, kommerzielle, private, gemeinnützige oder öffentliche Bildungseinrichtungen und Wohlfahrtsverbände (z.B. Internationaler Bund), die im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit die BvB-Maßnahme vor Ort durchführen.