Besoldungsdienstalter
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Besoldungsdienstalter (BDA) ist die Berechnungsgrundlage für die Dienstbezüge von Beamten und Soldaten.
Der Beginn des Besoldungsdienstalters ist gesetzlich festgelegt (Beginn des Monats, in dem der Beamte oder Soldat sein 21. Lebensjahr vollendet) und meist nicht mit dem tatsächlichen Dienstbeginn identisch, der bis zu zehn Jahren später liegen kann. Dieser Zeitpunkt kann sich - etwa durch Zeiten für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen - noch weiter nach hinten verschieben.