Betriebskostenverordnung
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Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2004. Sie basiert auf den Regelungen des § 27 II. Berechnungsverordnung sowie der Anlage 3 zur II. Berechnungsverordnung und löst diese als gesonderte Definition der Betriebskosten ab. Es ergeben sich keine Änderungen für ältere Mietverträge.
Basisdaten | |
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Titel: | Betriebskostenverordnung |
Abkürzung: | BetrKV |
Art: | Bundesrechtsverordnung |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Privatrecht |
FNA: | 2330-32-2 |
Datum des Gesetzes: | 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) |
Inkrafttreten am: 1) | 1. Januar 2004 |
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Änderungen sind:
- dass zu den Müllbeseitigungskosten auch die Betriebskosten von Müllschluckern gehören.
- Zu den Kosten für Gemeinschaftsantenne und Kabelfernsehen gehören jetzt auch die Kosten, die nach dem Urheberrecht für die kabelweite Sendung entstehen.
- Bei Wasser- und Heizkosten sind nun Eichkosten umlagefähig.
- Auch die Kosten für Wäscheeinrichtungen wie Trocken- oder Bügelanlagen können nun auf die Mieter umgelegt werden.
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Literatur
- Norbert Eisenschmid, Franz-Georg Rips, Dietmar Wall: Betriebskosten-Kommentar, DMB-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-933091-47-0
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