Beweinkaufung
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Beweinkaufung ist heute noch im Gebrauch als Bezeichnung für die Verlängerung des Nutzungsrechtes für eine Familiengrabstätte mit verschiedenen Grabstellen (früher Erbbegräbnis genannt).
Die Beweinkaufung wurde früher im Abstand von einigen Jahrzehnten vorgenommen, heute (Stand: 2003) im Falle einer Bestattung auf der Familiengrabstätte oder bei Ablauf der Ruhefrist, wenn eine Verlängerung des Nutzungsrechtes gewünscht wird und möglich ist. Mit dem Wort Erbbegräbnis bezeichnete man früher eine Familiengrabstätte mit verschiedenen Grabstellen, deren Nutzungsrecht unbegrenzt verlängert werden konnte.
Das Wort Beweinkaufung wird in Niedersachsen gebraucht (Fundorte: Nordstemmen Gemeindeteil Adensen, Elze Stadtteil Wülfingen und Flecken Ottersberg mit den Friedhöfen Ottersberg, Otterstedt, Samtgemeinde Bothel, Verden/Aller).