Bildungssystem
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Bildungssystem bezeichnet das Gefüge aller Einrichtungen und Möglichkeiten des Erwerbs von Bildung in einem Staat. Es umfasst das Schulsystem als solches, seine angegliederten Bereiche, das Hochschulwesen und den Bereich der persönlichen Weiterbildung. Während das Schulsystem meist streng reguliert und organisiert ist, verfügt das Bildungssystem auch über weite, nicht reglementierte Bereiche. Die Bildungssysteme der westlichen Nationen versorgen alle Teile ihrer Bevölkerung für die Dauer ihres gesamten Lebens, mit Bildung.
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[Bearbeiten] Aufgaben
Das Bildungssystem steht in einer idealtypischen Betrachtung mit drei gesellschaftlichen Funktionssystemen in einen funktionalen Beziehungsverhältnis:
- das soziokulturelle System
- das ökonomische System
- das politisch-soziale System
Dem soziokulturellen System (Gesamtheit der Werte, Normen und Traditionen und der sie repräsentierenden Institutionen und Interessengruppen) gegenüber erfüllt das Bildungssystem eine Integrationsfunktion. Dies geschieht durch die Vermittlung von Kulturgütern und dem heranziehen neuer Kulturträger, die den Fortbestand des bestehenden soziokulturellen Systems sichern. Hierzu wirkt das soziokulturelle System über seine Einflusskanäle, sowie die Definition des Bildungs- und Erziehungsauftrages, besonders der Schulen, auf das Bildungsystem ein.
Das ökonomische System erwartet vom Bildungssystem die Qualifikation jedes einzelnen. Dies ist für das richtige Berufshandeln, aber auch für das Verhalten als Kunde oder Verbraucher von grundlegender Bedeutung. Um dies zu garantieren wirkt das ökonomische System auch direkt an der Entwicklung der Curricula mit und sichert die materielle Versorgung des Bildungssystems.
Vom politisch-sozialen System (Gesamtheit der staatlichen Institutionen und meinungsbildenden Interessengruppen) wird eine strikte Selektionsfunktion gefordert. Dieses System ist auf die Loyalität der Gesellschaftsmitglieder angewiesen, wofür besonders die konsensfähige Regelung der sozialen Ungleichheit von großer Bedeutung ist. In nachfeudalen Gesellschaften wird diese Regelung durch den Bildungserfolg des Einzelnen gewährleistet und garantiert. Kernaufgabe des Bildungssystems ist deshalb die Verteilung von Lebenschancen (Schulabschlüsse) und entlastet damit das politisch-soziale System. Im Gegenzug sichert dieses durch verbindliche Rahmen den Fortbestand des Bildungssystems.
[Bearbeiten] Geschichte des Deutschen Bildungssystems
Die ersten staatlichen Schulgesetze entstanden im 18. Jahrhundert (Allgemeine Schulordnung für Preußen von 1763, österreichische Schulordnung von 1774). Die öffentliche Bildungsarbeit ist in Deutschland sowohl Sache der einzelnen Länder als auch der freien Schulträger. Hauptträger der staatlichen Bildungsarbeit in der Bundesrepublik Deutschland sind:
Grund- und Realschulen, Hauptschulen, Gymnasien (Oberschulen), Hochschulen, Berufs- und Berufsfachschulen. Daneben bestehen Sonderschulen. Besondere Institute und Abendschulen ermöglichen die Weiterbildung Erwachsener und können bis zur Hochschulreife führen (sog. Zweiter Bildungsweg).
Freie Schulträger sind in eigenen Verbänden zusammengeschlossen. Neben den kirchlichen Schulen sind das insbesondere die Waldorfschulen, die Freien Alternativschulen und die Landerziehungsheime. Einen Teil der Erwachsenenbildung übernehmen Volkshochschulen, Gewerkschaften, Parteien, Kirchen, Betriebe u. a. in Vorträgen und Fortbildungskursen.
Zusätzlich ist seit einiger Zeit auch der Zugang zur Universität mit einer abgeschlossenen Ausbildung möglich (Meister-Studium).
[Bearbeiten] Bildungssysteme einzelner Staaten
- Bildungssystem in Belgien
- Bildungssystem in Dänemark
- Bildungssystem in Deutschland
- Bildungssystem in Finnland
- Bildungssystem in Frankreich
- Bildungssystem in Griechenland
- Bildungssystem in Italien
- Bildungssystem in den Niederlanden
- Bildungssystem in Österreich
- Bildungssystem in Polen
- Bildungssystem in Schweden
- Bildungssystem in Spanien
- Bildungssystem in Tschechien
- Bildungssystem in Ungarn