Bischofsvikar
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Der Bischofsvikar (lat. Vicarius episcopalis) ist ein Stellvertreter des Bischofs. Dieses Amt wurde vom II. Vatikanischen Konzil neu geschaffen und dem Amt des Generalvikars nachempfunden. Der Bischofsvikar besitzt eine ordentliche Vollmacht, die allerdings regional, personell oder sachlich eingeschränkt ist. Es ist zu unterscheiden zwischen Bischofsvikaren, die die Bischofsweihe erhalten haben und solchen, die nicht zum Bischof geweiht worden sind.