Zweites Vatikanisches Konzil
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Das Zweite Vatikanische Konzil (Vaticanum II), welches von der römisch-katholischen Kirche als das 21. Ökumenische Konzil angesehen wird, fand vom 11. Oktober 1962 bis zum 8. Dezember 1965 statt. Es wurde von Papst Johannes XXIII. mit dem Auftrag zu pastoralem und ökumenischem Denken einberufen. Der Papst wies ausdrücklich darauf hin, dass eine Aktualisierung dogmatischer Sätze im Sinne ihrer Orientierung auf das Verständnis des gegenwärtigen Zeitalters möglich und notwendig sei. Nach dem Tod von Papst Johannes XXIII. im Jahr 1963 wurde das Konzil durch Papst Paul VI. fortgesetzt und beendet.
Es entschied zugunsten der Religionsfreiheit in der bürgerlichen Gesellschaft und für verstärkten Dialog mit Anders- oder Nichtgläubigen. Binnenkirchlich trat in den Folgejahren eine in diesem Ausmaß nicht vermutete nachkonziliare Krise auf, deren Ursachen und Folgen sich einer sachgemäßen Beurteilung derzeit noch entziehen. Mancher Konzilstheologe räumt ein, dass man in Rom das Ausmaß der Krise vor dem Konzil zu optimistisch eingeschätzt hat. Selbst konservative Theologen räumen ein, dass das kirchliche Lehramt mehr und mehr als „Stimme ohne Tragweite“ erschien (Jean d'Hospital).
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[Bearbeiten] Geschichte
[Bearbeiten] Einberufung
Der Gedanke eines neuen Konzils geht nach Angaben Johannes XXIII. auf eine Unterhaltung mit Kardinal Alfredo Ottaviani zurück, die am zweiten Tag des Konklaves geführt wurde, das ihn zum Papst wählte. Pius XII. soll bereits gegenüber Riccardo Lombardi angedeutet haben, dass er damit rechne, dass sein Nachfolger ein Konzil einberufe. Die Päpste Pius XI. und Pius XII. hatten beide jeweils die Fortführung des I. Vatikanum prüfen lassen. Papst Johannes plante von Anfang an ein Konzil, das die Kirche der Gegenwart anpassen sollte. Dies beschrieb Johannes XXIII. als „Aggiornamento“ (Heutigwerden). Am 25. Januar 1959 gab der Papst vor 17 Kardinälen im Kapitelsaal der Patriarchalbasilika St. Paul vor den Mauern dann plötzlich bekannt, dass er ein Konzil für die Weltkirche einzuberufen beabsichtige, dessen Ziel die „Erneuerung“, „größere Klarheit im Denken“ und „Stärkung des Bandes der Einheit“ sein solle.
Die Nachricht der Einberufung des Konzils wurde weltweit mit großer Aufmerksamkeit und sogar Enthusiasmus entgegen genommen. Nicht begeistert von den Plänen bzw. der inhaltlichen Vorgabe war dagegen ein Teil der Kurienkardinäle. Diese befürchteten eine Aushöhlung der kirchlichen Lehre durch die Anpassung an den gerade herrschenden Zeitgeist. Die kuriale Opposition versuchte deswegen, auf die Pläne und Inhalte des Konzils größtmöglichen Einfluss zu nehmen. Da Johannes XXIII. bereits 77 Jahre alt war, spielten sie vor allem auf Zeit.
[Bearbeiten] Vorbereitung
Für die Vorbereitung des Konzils wurden mehrere Vorbereitungskommissionen gegründet, deren wichtigster – der 800 Köpfe starken Ersten Vorbereitungskommission – der Kardinalstaatssekretär Domenico Tardini vorstand. Diese Kommission befragte in päpstlichem Auftrag weltweit 3500 Bischöfe, Prälate, Ordensobere und Professoren an katholischen Universitäten. Auch diese Vorbereitungskommission stand den Konzilsplänen des Papstes oppositionell gegenüber.
Der Papst konnte daher seine eigenen Anliegen, vor allem die Ökumene, nur unter Widerständen in die Vorbereitungen einbringen. Doch über die Inhalte, die das Konzil haben sollte, hatte sich längst ein weltweiter Dialog entwickelt. Der aus der Schweiz stammende und in Tübingen lehrende Theologe Hans Küng forderte in seinem Buch „Konzil und Wiedervereinigung“ wirkliche Bemühungen in Richtung Ökumene, eine Reform der Kurie, einen interreligiösen Dialog und die Abschaffung des Index Librorum Prohibitorum. Um die Macht der Kurie bei der Vorbereitung zu brechen, richtete der Papst das „Sekretariat für die Förderung der Einheit der Christen“ ein, zu dessen Leiter er Augustin Kardinal Bea ernannte. Dieses Sekretariat, und nicht die von der Kurie beeinflussten Kommissionen war fortan für die Ökumenefragen zuständig. Dieses Vorgehen wurde von anderen christlichen Gemeinschaften begrüßt.
Im Sommer 1961 traten die Vorbereitungen in ihre Schlussphase. Geklärt werden musste vor allem noch der organisatorische Ablauf und wer eingeladen werden sollte. Fest stand bis dahin nur, dass die Sprache des Konzils Latein sein sollte. Im Frühjahr 1962 lagen 69 Entwürfe zu den unterschiedlichsten Themen vor. Nur die Liturgiekommission präsentierte ein konkretes Konzept, die anderen Vorschläge liefen vor allem darauf hinaus, dass das Konzil mehr bewahren als erneuern sollte. Diese Richtung aber wollten die Vertreter der Ortskirchen nicht einschlagen, was erstmals zeigte, dass die Kurie gegenüber den Bischöfen an Einfluss verloren hatte.
Johannes XXIII. verzichtete darauf, zu den Vorschlägen der 69 Entwürfe konkret Stellung zu nehmen. Auch gab er nicht vor, was der Schwerpunkt des Konzils sein sollte. Er wollte ein freies und selbstständiges Konzil ohne Tabufragen, das eine Eigendynamik entwickeln und so zu seinem Ziel, einem „neuen Pfingsten“ für die Kirche führen sollte.
[Bearbeiten] Eröffnung
Das Konzil begann am 11. Oktober 1962. In einer großen Prozession zogen die 2498 Konzilsväter in den Petersdom in der Vatikanstadt ein. Bischöfe aus 133 Ländern waren anwesend. Das Innere des Petersdoms selbst war zu einer gigantischen Konzilsaula umgebaut worden. Im Mittelschiff fanden sich auf beiden Seiten 90 Meter lange, ansteigende Tribünen, von denen aus debattiert wurde.
[Bearbeiten] Verlauf
[Bearbeiten] Erste Sitzungsperiode
Schon die ersten Sitzungen – genannt allgemeine Kongregationen – deuteten darauf hin, dass es zu einer Auseinandersetzung zwischen den „Erneuerern“ und „Bewahrern“ kommen musste. Die Kurie wollte das Konzil bestimmen und versuchte, auf Besetzung der wichtigsten Positionen und auf die Tagesordnung Einfluss zu nehmen. Erste Nagelprobe war dabei die Besetzung der zehn Konzilskommissionen am 13. Oktober 1962. Diese sollten aus je 24 Mitgliedern bestehen, wobei 16 von den Konzilsvätern gewählt werden sollten, die restlichen wurden durch den Papst ernannt. Die Liste, die jedoch von der Vorbereitungskommission ausgearbeitet wurde, enthielt vor allem Kandidaten, die der Kurie entstammten oder ihr nahe standen. Die anwesenden Bischöfe verlangten daraufhin, die Mitglieder der Kommissionen selbst bestimmen zu können und beantragten eine Vertagung, um sich genauer mit den Kandidaten auf der Liste befassen zu können. Als versucht wurde, dies zu ignorieren, nahmen sich die Kardinäle Achille Liénart und Joseph Frings das Wort und setzten namens der Konzilsväter ihre Vorstellungen durch. Die Wahl wurde vertagt. Diese Sitzung wurde später als der eigentliche Aufbruch des Konzils bezeichnet, da deutlich wurde, dass sich die anwesenden Bischöfe als das Konzil verstanden und sich nicht den Vorschlägen der damals noch mächtigen Kurie fügen wollten.
Nach der Vertagung wurden vor allem von deutschen und französischen Konzilsvätern neue Listen ausgearbeitet. Das Konzil erhielt die Eigendynamik, die Papst Johannes XXIII., bereits schwer krank, billigte. Die entstandene Dynamik war jedoch zunächst noch nicht auf ein klares Ziel ausgerichtet. Auch diese Bestimmung hatte der Papst dem Konzil überlassen, das hiermit jedoch zunächst überfordert war. Erst der Erzbischof von Mailand, Kardinal Giovanni Battista Montini, der spätere Papst Paul VI., schlug in einem elfseitigen Brief an den Papst die Konzeption der doppelten Thematik der Kirche ad intra und ad extra vor. Er plädierte nach außen für eine Ausweitung des vom Papst selbst initiierten ökumenischen Dialogs, nach innen für eine Befassung mit dem Wesen der Kirche und ihrer Reform sowie die Einteilung des Konzils in drei Sitzungsperioden. Das Konzil nahm die, bereits vom belgischen Kardinal Leo Josef Suenens unter Bezugnahme auf eine Papstansprache vom 11. September 1962 vorformulierten, Gedanken mit großer Zustimmung an, was für das von Ottaviani vertretene Hl. Offizium einen ersten Machtverlust bedeutete. Die Richtung des Konzils war damit vorgegeben. Am 8. Dezember 1962 endete die erste Sitzungsperiode.
[Bearbeiten] Zweite Sitzungsperiode
Die zweite Sitzungsperiode wurde am 29. September 1963 von Papst Paul VI. eröffnet. Dieser war am 21. Juni desselben Jahres zum Nachfolger Johannes' XXIII. gewählt worden. Die Sitzungsperiode sollte zu den ersten Dokumenten, und damit zu den ersten greifbaren Ergebnissen führen. Sie war dabei weiter vom Gegensatz zwischen konservativen und progressiven Kräften bestimmt. Das Konzil diskutierte unter anderem, welche Rolle den Bischöfen in Zukunft zukommen sollte. Progressive Kräfte befürworteten eine größere Gemeinschaft an Stelle eines Unterordnungsverhältnis gegenüber dem Primat des Papstes, welcher ebenfalls nur Bischof ist. Diesen Gedanken der Gemeinschaftlichkeit versuchten die konservativen Kräfte zu unterbinden. Am 8. November 1963 kam es daher zu einer historisch gewordenen Protestrede. Der Kölner Kardinal Joseph Frings – eine der prägendsten Figuren des Konzils – protestierte gegen eine Kampagne konservativer Kräfte und wandte sich schließlich gegen die Institution des Hl. Offiziums und seines Sekretärs, Kardinal Ottaviani. Das Offizium, so Frings, verkörpere Methoden und lege ein Verhalten an den Tag, welches nicht der geistigen Pluralität heutigen Zeit entsprechen könne. Assistiert von seinem Peritus, dem jungen Theologieprofessor Joseph Ratzinger, sprach sich Frings für eine Reform des Offiziums aus, die von Paul VI. bereits 1965 durchgeführt wurde. Erster Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, so der neue Name des reformierten Hl. Offiziums, wurde Kardinal Ottaviani (bis 1968).
Zwei Dokumente konnten verabschiedet werden. Am 4. Dezember 1963 beschloss das Konzil Sacrosanctum Concilium, die Konstitution über die Liturgie. Auf seiner Grundlage sollte später die Liturgie reformiert werden. Mit diesem Beschluss und der Verabschiedung von Inter mirifica am 4. Dezember 1963 endete die zweite Sitzungsperiode.
[Bearbeiten] Dritte und vierte Sitzungsperiode
Im November 1964 sollte das Dekret zur Religionsfreiheit verabschiedet werden. Das Konzil geriet in eine Krise. Im Vorschlag enthalten war eine Abkehr vom alten Anspruch der katholischen Staatslehre vorgesehen, dass der Kirche als Vertreterin der wahren Religion der Vorrang vor dem Irrtum auch im gesellschaftlichen Zusammenleben einzuräumen sei. Trotz einer Mehrheit, die sich für eine Abstimmung über das Dekret aussprach, entsprach der Papst dem Wunsch der Konservativen, die um eine Vertagung gebeten hatten. Erst 1965 wurde diese Korrektur des katholischen Absolutheitsanspruchs mit dem Dokument Dignitatis humanae beschlossen.
Nachdem klar geworden war, dass die konservativen Kräfte der Kurie auf dem Konzil nicht nur in der Minderheit waren, sondern auch ihren Einfluss nur noch partiell geltend machen konnten, wurden die Dokumente der dritten und vierten Sitzungsperiode, obgleich von den Bewahrern weiter heftig kritisiert, geräuschloser verabschiedet als in der vorangegangenen zweiten Sitzungsperiode. Zu gravierenden Konflikten kam es jedoch noch im Vorfeld der Verabschiedung von Lumen Gentium am 21. November 1964, als der Papst mit Rücksicht auf die konservative Minderheit die Beifügung einer erläuternden Vorbemerkung zur Interpretation des Begriffs Kollegium (der Bischöfe) zugunsten des päpstlichen Primats verfügte.
Die Integration der Minderheit wurde zu seinem wichtigsten Anliegen, die auch zu päpstlichen Korrekturen des Ökumenedokuments und der Erklärung zur Religionsfreiheit führte. Wichtigste Dokumente waren neben Lumen Gentium über die Kirche, Dei Verbum über die Göttliche Offenbarung, Nostra Aetate zu den nichtchristlichen Religionen und Dignitatis humanae über die Religionsfreiheit. Die pastorale Konstitution Gaudium et Spes weitet den kirchlichen Weltauftrag aus. Die vierte Sitzungsperiode wurde aufgrund des Willens der Mehrheit der Konzilsteilnehmer durch den Papst anberaumt, um einen sinnvollen Abschluss des Konzils zu ermöglichen, als sich während der dritten Periode die große Zeitknappheit abzeichnete.
Das Konzil schloss am 8. Dezember 1965 mit besonderen Botschaften an die Welt, u.a. an die Regierenden, die Arbeiter, die Intellektuellen, die Frauen und die Jugend. Noch während das Konzil tagte, hatte sich seine Dynamik in eine Eigendynamik des Klerus und der Theologie vor Ort übertragen, die um 1968 in eine offene Autoritätskrise ausbrach (vgl. Humanae Vitae).
[Bearbeiten] Dokumente
Das Konzil formulierte und veröffentlichte 16 Dokumente:
[Bearbeiten] Erste Sitzungsperiode
In der ersten Sitzungsperiode (11. Oktober bis 8. Dezember 1962) wurden keine Dokumente verabschiedet.
[Bearbeiten] Zweite Sitzungsperiode
In der zweiten Sitzungsperiode (29. September bis 4. Dezember 1963) wurden folgende Dokumente verabschiedet:
- Sacrosanctum Concilium: Konstitution über die heilige Liturgie; 4. Dezember 1963
- Inter mirifica: Dekret über die sozialen Kommunikationsmittel; 4. Dezember 1963
[Bearbeiten] Dritte Sitzungsperiode
In der dritten Sitzungsperiode (14. September bis 21. November 1964) wurden folgende Dokumente verabschiedet:
- Lumen Gentium: Dogmatische Konstitution über die Kirche; 21. November 1964
- Unitatis redintegratio: Dekret über den Ökumenismus; 21. November 1964
- Orientalium Ecclesiarum: Dekret über die katholischen Ostkirchen; 21. November 1964
[Bearbeiten] Vierte Sitzungsperiode
Die vierte Sitzungsperiode (14. September bis 8. Dezember 1965) hatte folgende Dokumente zum Ergebnis:
- Perfectae Caritatis: Dekret über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens; 28. Oktober 1965
- Nostra Aetate: Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen; 28. Oktober 1965
- Optatam Totius: Dekret über die Ausbildung der Priester; 28. Oktober 1965
- Dei Verbum: Konstitution über die göttliche Offenbarung; 18. November 1965
- Apostolicam Actuositatem: Dekret über das Laienapostolat; 18. November 1965
- Christus Dominus: Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche; 28. Oktober 1965
- Presbyterorum Ordinis: Dekret über Dienst und Leben der Priester; 7. Dezember 1965
- Gravissimum Educationis: Erklärung über die christliche Erziehung; 7. Dezember 1965
- Ad Gentes: Dekret über die Missionstätigkeit der Kirche; 7. Dezember 1965
- Dignitatis Humanae: Erklärung über die Religionsfreiheit; 7. Dezember 1965
- Gaudium et Spes: Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute; 7. Dezember 1965
Diese Dokumente behandeln insbesondere die praktische Umsetzung des katholischen Glaubens in unterschiedlichsten Bereichen:
- Riten: Im Zuge der Konstitution über die Hl. Liturgie Sacrosanctum Concilium fanden zwei Liturgiereformen statt: Im 1965 promulgierten Missale Romanum waren die meisten Reformschritte umgesetzt, mit Ausnahme der Forderung der Konstitution, eine den Gläubigen in der Hl. Messe größere Anzahl von Bibeltexten zu erschließen. Das 1969 promulgierte Missale berücksichtigte diese Forderung mit einer völlig neuen Leseordnung (Perikopenordnung). Diese neuerliche Reform verdrängte das Latein weitgehend als Liturgiesprache, was von der Liturgiekonstitution nicht vorgesehen war.
- Verhältnis zu anderen Religionen. Eine weitere Entwicklung seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil betrifft das Verhältnis der Katholischen Kirche zu anderen Religionen. Während sich die Katholische Kirche bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil als allein wahre Kirche betrachtete, wird diese Sichtweise relativiert. Diese Interpretation stützt sich auf die Dokumente Unitatis redintegratio (andere Konfessionen des Christentums) und Nostra aetate (andere Religionen). Im „Dekret über die Religionsfreiheit“ (Dignitatis humanae) heißt es daneben: „Gott selbst hat dem Menschengeschlecht Kenntnis gegeben von dem Weg, auf dem die Menschen, ihm dienend, in Christus erlöst und selig werden können. Diese einzige wahre Religion, so glauben wir, ist verwirklicht in der katholischen, apostolischen Kirche, die von Jesus dem Herrn den Auftrag erhalten hat, sie unter allen Menschen zu verbreiten.“ (DH 1)
- Verhältnis des Einzelnen zur Katholischen Kirche. Das Konzil gesteht dem Einzelnen das Recht auf seinen Glauben auch dann zu, wenn dieser dem Katholischen Glauben widerspricht: „So bleibt das Recht auf religiöse Freiheit auch denjenigen erhalten, die ihrer Pflicht, die Wahrheit zu suchen und daran festzuhalten, nicht nachkommen“ (DH I)
- Verhältnis der Kirche zum Staat. Das Konzil gibt den Anspruch der Katholischen Kirche auf, dass die Öffentlichkeit und alle staatlichen Gliederungen nach katholischen Grundsätzen handeln müssen.
[Bearbeiten] Teilnehmer
Mit Ausnahme der Griechisch-Orthodoxen waren alle christlichen Kirchen nicht römisch-katholischer Prägung direkt, oder durch die Vertreter größerer Kirchenzusammenschlüsse indirekt, beim Vaticanum durch Beobachter vertreten.
Insgesamt 3.044 Teilnehmer
Bekannte Teilnehmer waren beispielsweise:
- Augustin Bea, Kardinal, Präsident des Sekretariats für die Förderung der Einheit der Christen
- Michael Browne, Kardinal, Leitungsfunktion bei der Erarbeitung diverser Schemata.
- Giacomo Lercaro, Kardinal, „Moderator“.
- Alfredo Ottaviani, Kardinal, Vorsitzender der Konzilskommission.
- Sebastian Tromp, Sekretär der Konzilskommission.
- Karl Rahner, Theologischer Berater
- Hans Küng, Theologischer Berater
- Michael Schmaus, Theologischer Berater
- Alois Grillmeier, Theologischer Berater, später Kardinal
- Henri de Lubac, Theologischer Berater, später Kardinal
- Yves Congar, Theologischer Berater, später Kardinal
- Joseph Frings, Kardinal, Erzbischof von Köln
- Otto Spülbeck, Bischof von Meißen
- Wilhelm Kempf, „Sekretär“, Bischof von Limburg
- Marcel Lefebvre, Erzbischof von Dakar, später einer der schärfsten Kritiker des Konzils
- Julius Döpfner, Kardinal, „Moderator“, Erzbischof von München und Freising
- Franz König, Kardinal, Erzbischof von Wien
- Albino Luciani, Bischof von Vittorio Veneto, später Papst Johannes Paul I.
- Karol Wojtyła, Erzbischof von Krakau, später Papst Johannes Paul II.
- Joseph Ratzinger, Theologischer Berater, heute Papst Benedikt XVI.
Als erster Laie sprach Jean Guitton am 3. Dezember 1963 auf dem Konzil.
Nichtkatholische Beobachter waren beispielsweise:
- Frère Roger, Gründer der ökumenischen Bruderschaft Gemeinschaft von Taizé
- Frère Max Thurian, Subprior der ökumenischen Bruderschaft von Gemeinschaft von Taizé
- Lukas Vischer, Delegierter des Ökumenischen Rat der Kirchen
[Bearbeiten] Hintergründe der Nichtentsendung orthodoxer Beobachter
Ausnahme: Beobachter des moskowitischen Patriarchats.
Das Ökumenische Patriarchat in Konstantinopel/(Istanbul) gab am 5. Oktober 1962 bekannt, dass es auf Grund der vorhergehenden Konsultationen mit den autokephalen Kirchen nicht zur Entsendung von Beobachtern nach Rom komme. Diesen Beschluss des Phanars hätten alle Kirchen zugestimmt, auch der Moskauer Patriarch Alexej I. Die Entsendung von Beobachtern durch das Patriarchat von Moskau kam deshalb überraschend. Die Orthodoxe Kirche kennt im Gegensatz zur Römisch-Katholischen keine straffe Hierarchie, sondern basiert auf dem Grundsatz der Autokephalie. Die einzelnen Diözesen schließen sich, meist nach nationaler Verbundenheit, zu Gruppen zusammen, wählen ihr Oberhaupt und bilden so die autokephale Kirche, dazu zählen u.a. die Alt-Patriarchate Konstantinopel, Alexandrien, Antiochia und Jerusalem und die Nationalkirchen von Russland, Zypern, Griechenland, Serbien, Rumänien, Bulgarien, Georgien, Polen und Albanien.
[Bearbeiten] Der „Geist des Konzils“
Das II. Vatikanische Konzil kann als das wichtigste kirchliche Ereignis des 20. Jahrhunderts bezeichnet werden. In seinem Gefolge wurde viel vom „Geist des Konzils“ gesprochen, was mit einer bestimmten Art der Interpretation des Konzils als kirchliches Ereignis bzw. seiner Dokumente zu tun hat. Während eine „progressive“ Richtung das grundlegend Neue des Konzils betont (Hermeneutik der Diskontinuität), sieht eine „konservative“, vom kirchlichen Lehramt selber gegebene Interpretation das Konzil in Kontinuität mit der bisherigen Geschichte der Kirche und seinen Konzilien.
Unzweifelhaft hat das II. Vatikanische Konzil neue Akzente gesetzt:
- Der pastorale Ansatz des Konzils, also Bekräftigung des pastoralen Amtes der Kirche gegenüber der Theologie (das Vat. II hat sich nicht in die Streitigkeiten der einzelnen theologischen Schulen verwickeln lassen, sondern wollte den Glauben für das christliche Leben fruchtbar machen)
- Historischer Ansatz (Einsichten der historischen Forschung werden verstärkt berücksichtigt)
- Biblischer Ansatz (die Bibel ist bleibender Bezugspunkt des Glaubens)
- Patristischer Ansatz (die Kirchenväter sind privilegierte Zeugen der Tradition, welche das biblische Zeugnis interpretieren)
- Ökumenische Öffnung (Nicht-Katholiken waren als Beobachter eingeladen)
- Öffnung zur Welt (vgl. Gaudium et spes)
- Dialog mit den Nichtchristen (Anerkennung ethischer und religiöser Werte außerhalb der Kirche.)
- Neuer, dialogorientierter Stil der Verkündigung (Anstelle von Anathema-Formeln werden Lehraussagen in positiver Weise formuliert).
[Bearbeiten] Kritik
Kritik am II. Vatikanischen Konzil kommt besonders von Traditionalisten, die der vorkonziliaren Kirche nachtrauern (bzw. seitens Jüngerer eine vermeintlich vorkonziliare Identität projizieren) und das Konzil für eine Abwendung vieler Menschen vom Glauben verantwortlich machen (siehe nachkonziliare Krise). Der Integralismus akzeptiert überdies die unzweideutige Loslösung der kirchlichen Identität von bestimmten gesellschaftspolitischen Vorstellungen nicht.
Auch aufgeklärte Religionskritiker kritisieren das Konzil als zweifelhaften Versuch der katholischen Kirche, sich nur äußerlich einen modernen Anstrich zu geben, während es im Prinzip das katholische Dogma intransigent verteidigt habe.
Die interne Kritik bezieht sich entweder auf die nur schleppende Umsetzung der Beschlüsse oder auf die Forderung nach einem neuen Konzil, da das II. Vatikanische bereits überholt sei. Die liberale Kritik sieht im Konzil nur einen ersten Anfang und zielt, darin in Harmonie mit dem Modernismus zu Beginn des 20. Jh., auf die Ersetzung des kirchlichen Amtes durch einen theologisch-wissenschaftlichen Führungsanspruch. Das Prinzip des Katholizismus, die Fragen der Religion mit einem (amtlich strukturierten) geistlichen Vorrang vor Staatspolitik und Gesellschaftsleben auszustatten, sieht diese Kritik (vgl. Laizismus) als obsolet an.
[Bearbeiten] Verbindlichkeit
Die vier Konstitutionen des Konzils zeichnen sich durch die höchste Verbindlichkeit aus, die dem Lehramt in der katholischen Kirche zukommt. Auch die anderen Dokumente des Konzils sind verbindlich, wenn auch stärker zeitgebunden. Wenn das gesamte Konzil als pastoral bezeichnet wird, so wurde unter diesem Begriff gelegentlich eine geringere Verbindlichkeit seiner Beschlüsse verstanden. Diese Auffassung wurde vom Konzil selbst (in der nota praevia zu Lumen Gentium und in der Fußnote zu Gaudium et Spes) abgelehnt.
Schließlich gilt die Erklärung des Generalsekretärs des Konzils in der 123. Generalkongregation am 16. November 1964: Die Beschlüsse des Konzils „müssen alle und jeder der Christgläubigen als Lehre des obersten kirchlichen Lehramtes annehmen und festhalten entsprechend der Absicht der Heiligen Synode selbst, wie sie nach den Grundsätzen der theologischen Interpretation aus dem behandelten Gegenstand oder aus der Aussageweise sich ergibt“.
Somit ist das kirchliche Lehramt des Papstes und der Bischöfe selbst dazu befugt, Umfang und Grenzen der konkreten Verbindlichkeit der pastoralen Lehren des II. Vatikanum zu bestimmen. Sämtliche Lehrschreiben der Päpste seit 1965, insbesondere auch jene, die an Versammlungen der Bischofssynode anknüpften, haben diese Befugnis ausgeübt. Allerdings behandeln weite Teile der deutschsprachigen Theologie sowohl die Konzilsdokumente als auch römische Weisungen als „nicht geschrieben“ (romana non leguntur).
[Bearbeiten] Literatur
- Karl Rahner, Herbert Vorgrimler: Kleines Konzilskompendium. 31. Aufl. Herder, Freiburg 2004 ISBN 3451277352
- Otto Hermann Pesch: Das Zweite Vatikanische Konzil – Vorgeschichte, Verlauf, Ergebnisse, Nachgeschichte, Echter Verlag, Würzburg, 1993 ISBN 3-429-01533-2
- Heinrich Denzinger, Peter Hünerman (Hg.): Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen, Herder, Freiburg, 1999, 38., aktualisierte Auflage, ISBN 3-451-22442-9
- Helmut Krätzl: Im Sprung gehemmt – Was mir nach dem Konzil noch alles fehlt, Verlag St. Gabriel, Mödling, 4. Auflage 1999, ISBN 3-85264-567-0
- Franz Xaver Bischof, Stephan Leimgruber (Hg.): Vierzig Jahre II. Vatikanum – zur Wirkungsgeschichte der Konzilstexte, Echter Verlag, Würzburg 2004, ISBN 3-429-02605-9
- Manfred Plate: Weltereignis Konzil. Darstellung – Sinn – Ergebnis. Freiburg/Basel/Wien: Herder 1966
- Elmar Klinger, Rolf Zerfaß (Hg.): Die Kirche der Laien. Eine Weichenstellung des Konzils. Würzburg: Echter 1987
- Elmar Klinger: Armut – Eine Herausforderung Gottes. Der Glaube des Konzils und die Befreiung des Menschen. Zürich: Benziger 1990
- Luigi Bettazzi: Das Zweite Vatikanum – Pfingsten unserer Zeit. Mit einem Vorwort von Elmar Klinger, aus dem Italienischen von Barbara Häussler, Würzburg: Echter 2002
- Günther Wassilowsky (Hg.): Zweites Vatikanum – vergessene Anstöße, gegenwärtige Fortschreibungen. (QD 207) Freiburg i. B.: Herder 2004
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Dokumente des 2. Vatikanischen Konzils auf der Internetseite des Vatikans
- Alle Dokumente des 2. Vatikanischen Konzils
- IKvu-SPECIAL „Zweites Vatikanisches Konzil“
- Ecclesia Semper Reformanda – Das 2. Vatikanische Konzil / PDA-Version: http://pda.aggiornamento.de.tf
- 'Traditionalist' Errors Interpreting Vatican II (Part I)
- 'Traditionalist' Errors Interpreting Vatican II (Part II)
- Aktuelle Literatur zum II. Vatikanische Konzil
- Power-Point-Präsentation mit kurzgefasster Geschichte, Hintergründen und Inhalten des Konzils
Von Griechischer Orthodoxie und Römischem-Katholizismus anerkannte ökumenische Konzile:
Nicäa I | Konstantinopel I | Ephesos | Chalcedon | Konstantinopel II | Konstantinopel III | Nicäa II
Ökumenische Konzile der römisch-katholischen Kirche:
Konstantinopel IV | Lateran I | Lateran II | Lateran III | Lateran IV | Lyon I | Lyon II | Vienne | Konstanz | Basel/Ferrara/Florenz | Lateran V | Trient |
Vatikan I | Vatikan II