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Der Begriff Blüte (v. althochdt.: bluot = Blühen, Blüte) bezeichnet:
- ein Organ der Blütenpflanzen, siehe Blüte.
- die Zeit, in der Bäume, Sträucher oder krautige Pflanzen usw. blühen („Einsetzen der Apfelblüte“; siehe auch Phänologie).
- das massenhafte Auftreten wasserlebender, pflanzlicher Organismen, i. d. R. planktischer Algen (Algenblüte).
- umgangssprachlich eine gefälschte Banknote (Falschgeld)
- im übertragenen Sinne:
- den Höhepunkt der Leistungsfähigkeit, Schaffenskraft oder Macht einer Gesellschaft, einer Organisation, einer Person oder auch einer künstlerischen Ausdrucksform in einem zeitlichen Kontext („Blütezeit“: „Zeit wirtschaftlicher Blüte“; „die Blüte der deutschen Literatur im 18. Jahrhundert“; „in der Blüte seiner Jahre stehen“)
- einen Personenkreis, der als herausragend empfunden wird („Blüte des russischen Adels“)
- (ironisch) einen Auswuchs einer Tätigkeit oder Geisteshaltung: „... treibt seltsame Blüten“ (siehe auch: Stilblüte)
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |