Bruttowertsteuer
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Die Bruttowertsteuer wird von der Bemessungsgrundlage abgezogen.
Beispiel:
Q = 1; p = Nettobetrag; q = Bruttobetrag
Bruttowertsteuer p = q * (1 - τ)
Für die Bruttowertsteuer ergibt sich ein Effektivsteuersatz von:
τ=(q-p)/q
Ein Bruttowertsteuersatz in Höhe von τ = 0,4 und ein Nettowertsteuersatz in Höhe von µ = 0,66 bedeuten die gleiche effektive Steuerbelastung.