Nettowertsteuer
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Die Nettowertsteuer wird zur Bemessungsgrundlage hinzugerechnet.
Beispiel:
Q = 1; p = Nettobetrag; q = Bruttobetrag
Nettowertsteuer: q = p * (1+µ)
Für die Nettowersteuer ergibt sich ein Effektivsteuersatz von:
µ/(1-µ)=(q-p)/q
Siehe auch: Bruttowertsteuer