Bundesanstalt für Flugsicherung
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Die Geschichte der Flugsicherung ist eingebunden in die Entwicklung des Flugzeuges zum Massentransportmittel in Deutschland zu Beginn der fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts.
Im Deutschland der Nachkriegszeit hat sie ihre Wurzeln in den Flugsicherungsdiensten der West-Alliierten. Das Alliierte Luftamt in Wiesbaden signalisiert jedoch bereits im Jahre 1951, die Flugsicherung in deutsche Hände legen zu wollen.
Am 7. Juli 1953 ist es so weit: Bundesverkehrsminister Hans-Christoph Seebohm überträgt der neu gegründeten Bundesanstalt für Flugsicherung in Frankfurt/Main die Durchführung der Flugsicherungsdienste.
1959 legen das Bundesverkehrsministerium und das Bundesministerium der Verteidigung in einer Ressortvereinbarung die zivil-militärische Aufgabenteilung formal fest. Die Dienste an den militärischen Flugplätzen und den dazugehörigen Nahverkehrsbereichen verbleiben teils in der Hand der Alliierten, teils werden sie von der neu aufgestellten Bundeswehr übernommen.
Die BFS übernimmt 1965 im gesamten süddeutschen Luftraum die bisher von der Bundeswehr wahrgenommenen Aufgaben, ausgenommen sind die Fliegerhorste selber. Diese Umstrukturierung wird bekannt unter dem Namen "Münchner Modell".
Mit Wiederherstellung der Deutschen Einheit (1990) übernimmt die BFS die Flugsicherung im ostdeutschen Luftraum von der Interflug / Hauptabteilung "Zivile Luftfahrt".
1992 zieht die Zentralstelle der BFS vom Opernplatz 14 in Frankfurt um in ein erheblich größeres Gebäude in Offenbach / Main.
Am 16. Oktober 1992 wird sie privatisiert: Die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) wird gegründet, gehört aber weiterhin zu 100 % dem Bund. Zum 1. Januar 1993 übernimmt die DFS die Kontrolle des Luftverkehrs.