Bundesrecht (Deutschland)
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[Bearbeiten] Definition
Bundesrecht ist in Deutschland die gesamte Rechtsordnung, die aus den rechtmäßigen materiellen Gesetzen des Bundes besteht. Zum Bundesrecht gehören daher
- das Grundgesetz
- Parlamentsgesetze, z. B. Baugesetzbuch, auch Rahmengesetze (z. B. Hochschulrahmengesetz)
- Rechtsverordnungen des Bundes, z. B. die Straßenverkehrsordnung
- Satzungen des Bundes, z. B. die Geschäftsordnung des Bundestags
Der Bund ist lediglich innerhalb seiner ausdrücklichen Gesetzgebungskompetenz befugt Gesetze, Verordnungen und Satzungen zu erlassen. Verletzt er diese Kompetenz zu Lasten eines Landes, so ist die Rechtsnorm verfassungswidrig. Gegebenenfalls muss dies aber erst durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden.
[Bearbeiten] Verhältnis zu anderen Rechtsquellen
In Deutschland geltende Normen lassen sich neben dem Bundesrecht in die Kategorien Völkerrecht, Gemeinschaftsrecht der EU, Landesrecht, sowie das Recht autonomer Körperschaften (Gemeinden, Universitäten u.a.) fassen.
- Völkerrecht erlangt bundesrechtliche Geltung im Regelfall erst durch Transformation in (deutsche) Vertragsgesetze. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehen dem Bundesrecht jedoch ohnehin vor (Artikel 25 Grundgesetz).
- Das Verhältnis des Bundesrechts zum Gemeinschaftsrecht der EU ist komplex und dogmatisch sowohl umstritten als auch im Fluss. Grundlegend lässt sich von einem Geltungs- oder Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts sprechen. Dies wird zumeist entweder durch eine unmittelbare Geltung europäischer Rechtssätze oder aber durch eine europarechtskonforme Auslegung (Überformung) deutschen Rechts erreicht.
- Landesrecht, das verfassungskonformem Bundesrecht widerspricht, ist verfassungswidrig (Artikel 31 Grundgesetz), sofern es sich nicht um Abweichungsgesetzgebung (Artikel 72 Abs. 3) handelt.
- Untergesetzliche Normen (Verordnungen und Satzungen), die Bundesrecht widersprechen sind rechtswidrig.
[Bearbeiten] Weblinks
- Gesetze des Bundes und der Länder (Justizministerium NRW)
- Gesetze im Internet (juris BMJ)
- Bundesrecht im Internet (LexisNexis)
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