Diskussion:Bundesrat (Schweiz)
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Kann man wirklich davon sprechen, dass die Zauberformel gesprengt wurde und nun nicht mehr gilt? Für mich bedeutete sie immer, dass die drei grössten Parteien je zwei Bundesräte stellen, während die viertgrösste Anspruch auf einen Bundesratssitz hat. 1999 stand für die meisten Parteien ein Wechsel von 2 CVP zu 2 SVP aus mehreren Gründen nicht zur Diskussion (u.a. knapper Vorsprung der SVP bei den Sitzen, zwei frisch gewählte CVP-Bundesräte), aber heuer waren andere Bedingungen gegeben und alle Parteien (auch SP und die Grünen) ausser der CVP akzeptierten den Anspruch der SVP auf einen zweiten Sitz. Meiner Meinung nach wurde dadurch das Prinzip der Zauberformel eben gewahrt anstatt die CVP überproportional zu vertreten.
- Mit dem Begriff war IMHO nicht die Verteilung 2:2:2:1 zwischen erster:zweiter:dritter:vierter Partei sondern fix zwischen SP:FDP:CVP:SVP geregelt. In allen mir bekannten Zeitungsartikeln wird das so ausgedrückt. Die NZZ spricht nun z.B. von einer "Neuen Zauberformel". Der Artikel Zauberformel fasst die Thematik zusammen. -- Patrice Neff 17:18, 12. Jan 2004 (CET)
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- Die Definition dieses Begriffes selbst ist ein Politikum. Meiner Meinung nach wurde die Zauberformel gesprengt und durch eine die Stärkeverhältnisse repräsentierende Formel ersetzt(was es noch zu beweisen gilt). Vor der Einführung der Zauberformel war ja auch eine nichtrepräsentative Vertretung üblich (SP ausgesperrt) und vor der Wahl von Blocher war die SVP auch einige Zeit untervertreten. --84.73.212.189 17:12, 29. Apr 2006 (CEST)
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Zumindest historisch ist es ganz klar, dass 1959, bei ihrer Einführung, mit der Zauberformel die proportionale Vertretung der großen Parteien in der Landesregierung gemeint war. Dagegen hat sich damals die FDP gewehrt, die CVP war dafür... Mit der Zeit hat sich der Begriff dann allerdings wohl insoweit verändert, als damit die fixe, immer gleiche Vertretung der Parteien in der Regierung gemeint war. -- Seidl 8. Mai 2004
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[Bearbeiten] Bild???
Wieso ist im Artikel kein Bild des Bundesrates enthalten? -- John Doe 00:34, 2. Dez 2004 (CET)
- War mal drin, wurde aber wegen Lizenzproblem gelöscht. Hatte das Bild von http://www.admin.ch/ch/d/cf/index.html hochgeladen. Damit gibt es aber rechtliche Problem. Habe admin.ch schon zwei mal angefragt, wie der Lizenzstatus dieses Bildes (und auch das aller einzelnen Bundesräte) ist und keine Antwort erhalten. Habe mir vorgenommen, mal direkt zu telefonieren. --Patrice 03:29, 2. Dez 2004 (CET)
- Gibt es dazu Neuigkeiten? Gestumblindi 23:11, 23. Dez 2004 (CET)
- Nein, die Bilder gehören dem Schweizer Pressedienst, also dem Staat. (ausser den Bildern, die von den Zeitungen/Magazinen gemacht wurden->Anfrage) --Saemikneu 20:44, 2. Nov 2005 (CET)
- Was heisst da "sie gehören ihm"? Die Frage ist doch, unter welchen Bedingungen der Staat die Verbreitung dieser Bilder erlaubt. Gestumblindi 02:17, 20. Jul 2006 (CEST)
- Nein, die Bilder gehören dem Schweizer Pressedienst, also dem Staat. (ausser den Bildern, die von den Zeitungen/Magazinen gemacht wurden->Anfrage) --Saemikneu 20:44, 2. Nov 2005 (CET)
- Gibt es dazu Neuigkeiten? Gestumblindi 23:11, 23. Dez 2004 (CET)
[Bearbeiten] Abschnitt gelöscht
Habe den letzten Abschnitt gelöscht. Der Artikel von FACTS ist erstens unverständlich und tut zweitens nichts zur Sache. FreT 07:13, 21. Sep 2005 (CEST)
[Bearbeiten] Verbesserunsgvorschlähe
Man sollte erwähnen, dass die Bundesräte laut einem ungeschriebenen Gesetz (also üblicherweise) nach 15 Jahre, spätestens nach 20 Jahren zurücktreten sollten. --Saemikneu 20:44, 2. Nov 2005 (CET)
- Dieses ungeschriebene Gesetz ist mir unbekannt. Kannst Du Deine Quelle liefern? Meines Wissens gibt es kein "inoffizielles Verfalldatum" für Bundesräte. Sie können solange bleiben, wie sie wollen bzw. wiedergewählt werden.--Psychopompos 13:29, 1. Jan 2006 (CET)
[Bearbeiten] Peer review
Die englische Fassung dieses Artikels wurde stark erweitert und für ein Peer review vorgeschlagen. Interessierte Wikipedianer sind eingeladen, daran teilzunehmen und/oder den Artikel zu bearbeiten. Sandstein 10:31, 1. Mär 2006 (CET)
[Bearbeiten] Staatsoberhaupt
Habe dem Artikel die fehlenden Tele zum komplizierten Problem des Staatsoberhaupts der Schweiz hinzugefügt. Kritisches Review ist sehr willkommen! Der Teil ist recht wichtig, da gerade da das Ungewöhnliche im internatinalen Vergleih liegt. Ein eigenes Kapitel habe ch daraus nicht gemacht, denn sonst kommt es erfahrungsgemäss zu mühsamen Wiederholungen, so müsste man dann etwa sinnloserweise das Kollegialitätsprnzip ein zweites Mal erklären. Daneben noch kleine Präsizisierungen zu gewissen staatsrechtlichen Ausführungen.--Xeno06 02:49, 20. Apr 2006 (CEST)
hallo xeno ich bin auch der meinung, dass das "problem" eines schweizer staatsoberhauptes in den artikel gehört; deshalb: herzlichen dank. meine anmerkungen/fragen zu deinen änderungen:
- gilt der gesamtbundesrat tatsächlich als staatsoberhaupt? ist diese bezeichnung rechtlich fassbar oder entsteht sie nur durch den vergleich mit anderen staatsoberhäuptern und deren funktionen?
- "Der Grundsatz (kollegialitätsprinzip ?)beruht allerdings nur auf ungeschriebener Tradition und ist nicht gesetzlich geregelt." ich kenne den bundesverfassungsartikel der den bundesrat als kollegialbehörde definiert. falls mit grundsatz die reglung, dass ein mitglied des bundesrates gegen aussen die meinung des gesamtbundesrates vertreten muss, gemeint ist, könnte ich mit dem obigen satz so halbwegs leben. ist aber mit grundsatz die definition des bundesrates als kollegialbehörde gemeint, ist der satz falsch. Taugenichts 12:00, 22. Apr 2006 (CEST)
Zu den oben aufgeworfenen Fragen:
- Die Eigenschaft des Bundesrates als Staatsoberhaupt (jedenfalls für protokollarische Zwecke) wird aus Art. 174 BV abgeleitet: "Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Bundes." Da dem schweizerischen Staatsrecht die Funktion eines Staatsoberhauptes an sich fremd ist - sie entstammt einer monarchischen Tradition, die wir nie hatten - stellt sich die Frage nur im protokollarischen Zusammenhang.
- Der Bundesrat ist verfassungs- und gesetzeshalber als Kollegialbehörde definiert. Vgl. Art. 178 Abs. 1 BV ("Der Bundesrat entscheidet als Kollegium") und Art. 12 Abs. 2 RVOG ("Die Mitglieder des Bundesrates vertreten die Entscheide des Kollegiums"). Durchsetzbarer sind diese Grundsätze mit der Normierung aber nicht geworden.
Ich werd' mich des Artikels gelegentlich mal annehmen. Sandstein 20:00, 22. Apr 2006 (CEST)
Ich bin mir nicht 100% sicher, aber etwa 95%. Ich meinte die Kompetenzen eines Staatsoberhauptes seien verteilt auf Nationalrats-, Ständerats- und Bundespräsident sowie in Kriegszeiten in gewissen Dingen auch den General (Unterschreiben einer Kapitulation zum Beispiel). Aber dazu müsste man genau wissen was die Definition Staatsoberhaupt beinhaltet. Das konnte ich noch nicht finden.--Blauer Heinrich 21:09, 7. Nov. 2006 (CET)
[Bearbeiten] Link * öffentlicher Kontakt zum Bundesrat
Wie man in der Stellungsnahme der Bundesverwaltung nachlesen kann, ist dies kein offizieller Link, sondern eine private Initative. Zugang zum Bundesrat hat eh jedermann per Brief oder Mail.
Eigentlich sollte man den privaten Charakter dieses Links herausstreichen. -- Benutzer:Blauer Heinrich 23:13, 28. Feb. 2007 (Signatur nachgetragen von --Sputniktilt 14:26, 14. Mär. 2007 (CET))
- In der Tat hat dieser Link hier nichts verloren. Dieser Link wurde übrigens am 18.2.2007 bereits von 85.0.140.119 mit dem Hinweis Werbelink für merkwürdige Diskussionsplattform weg entfernt. In Deutschland gibt es von den gleichen Initianten (u. A. Valipour Zonooz Caveh) ein ähnliches Projekt(direktzurkanzlerin.de). Nun, so begrüssenswert diese Initiative vielleicht auch ist, so wenig hat sie hier verloren. Ich lösche den Link und werde die Seite beobachten. --Sputniktilt 14:26, 14. Mär. 2007 (CET)