Busspur
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Eine Busspur ist ein spezieller Fahrstreifen auf der Fahrbahn, deren Benutzung nur für Omnibusse zulässig ist. In der Regel gilt dies nur für Busse des Linienverkehrs und nicht für den Gelegenheitsverkehr zum Beispiel Reisebusse. Gelegentlich werden Busspuren zusätzlich für Taxis oder Fahrräder freigegeben.
Der Sinn einer Busspur ist, auf hochbelasteten Strecken dem öffentlichen Personennahverkehr eine Priorität gegenüber dem Individualverkehr einzuräumen, um eine Behinderung des Busses durch Stau zu vermeiden. Die Busspur wird durch entsprechende Verkehrszeichen sowie Markierungen auf der Straße signalisiert.
Die ersten Sonderfahrstreifen für Linienomnibusse wurden in Wiesbaden, später auch in Hamburg eingerichtet. Es folgten Städte wie Aachen, Bremen und Hannover. Zu dieser Zeit entbehrten die Busspuren einer Rechtsgrundlage in der StVo, dies änderte sich erst mit der Novellierung der Strassenverkehrsordnung am 01. März 1971 in der eine Einführung von Busspuren ausdrücklich vorgesehen war.
Delegationen aus vielen Ländern (unter den Ersten: Japan) studierten vor Ort die Vorteile und richteten danach Busspuren im eigenen Lande ein.