Charta
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Mit Carta (gr. χάρτα, χάρτης,(möglicherweise mit dem ägyptischen Wort kheret-aa "Schreiberkästchen" verwandt), lat. carta = Papierblatt, engl. charter, daher die Verballhornung dt. Charta) bezeichnet man die für das Staats- und Völkerrecht grundlegenden Urkunden wie die Magna Carta, die Charta der Vereinten Nationen oder die portugiesische Verfassungscharta von 1826.
In der Diplomatik wird die Charta als frühmittelalterliche Urkundenform von der Notitia abgegrenzt: Die Charta ist eine dispositive Urkunde, die in der ersten Person und im Präsens formuliert ist, während die Notitia als Beweisurkunde in der dritten Person und im Perfekt formuliert ist.
Im übertragenen Sinn wird der Begriff auch für Satzungen oder Selbstverpflichtungen nichtstaatlicher Organisationen verwendet. So gibt es z.B. Chartas von Künstlergruppen, Wissenschaftlern oder Berufsgemeinschaften.
Weil das Usenet als Basisdemokratie ohne physisches Territorium im übertragenen Sinne wie ein "virtueller Staat" gesehen werden kann, heißen die mehrheitlich beschlossenen Verhaltensregeln in einer konkreten Newsgroup ebenfalls Charta, siehe Charta (Newsgroup).