Codex Theresianus
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Der Codex Theresianus ist ein Vorläufer des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB).
Eine von Maria Theresia aufgrund einer Denkschrift eingesetzte Kompilationskommission mit dem Hauptreferenten Azzoni und eine anschließende Revisionskommission schufen im Jahre 1766 in Brünn den Codex Theresianus. Er war noch stark romanistisch geprägt, zu kasuistisch und viel zu umfangreich. Der Codex Theresianus blieb ein bloßer Gesetzesentwurf und erlangte niemals Rechtsgeltung, ebenso wenig wie seine wenige Jahre später angefertigte Umarbeitung (Entwurf Hortens von 1772/1776). 1787 trat das Josephinische Gesetzbuch in Kraft, im Jahre 1812 das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch.
[Bearbeiten] Literatur
- Abgedruckt und zum Teil kommentiert ist der Cod. Ther. in: HARRASOWSKY, Philipp Harras v.: Der Codex Theresianus und seine Umarbeitungen. Bd. 1-3. Wien 1883/1884. Die Bände 4 und 5 von Harrasowsky umfassen den Entwurf Hortens (1772/1776) und den Entwurf Martinis (vollendet 1796). In Bd. 1, S. 1-13, gibt Harrasowsky einen detaillierten Überblick über die Redaktionsgeschichte.
- Grass, Codex Theresianus, in: Handwörterbuch zur deutschen (!) Rechtsgeschichte, I, Sp. 629/630.