Düsseldorfer Modell
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Als Düsseldorfer Modell wird ein interner Erlass der Oberfinanzdirektion Düsseldorf zur Regelung der Steuerabgaben von Prostituierten.
Wie bereits die deutschen Finanzgerichte in den 1930er bzw. 1940er Jahren festgestellt haben, sind Einnahmen aus der Prostitution, trotz Sittenwidrigkeit, steuerpflichtig.
Für die Finanzbehörden gestaltet sich durch die Unstetigkeit des Gewerbes die Steuererhebung und -vereinnahmung als sehr schwierig.
Die OFD Düsseldorf erhob durch diesen Erlass eine vorläufigen Pauschalsteuer von den Betreibern in Höhe von ursprünglich fünf DM (inzwischen fünfzehn Euro).
Die Pauschalsteuer befreit grundsätzlich nicht von der Abgabe einer Steuererklärung.