Datenverarbeitungskaufmann
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Datenverarbeitungskaufmann ist eine Bezeichnung für einen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz in der elektronischen Datenverarbeitung. Dieses Berufsbild wurde durch andere Ausbildungsberufe ersetzt.
Die Ausbildungsordnung war inhaltlich stark angelehnt an den Ausbildungsberuf Industriekaufmann mit Ergänzung EDV-technischer Ausbildungsinhalte.
Zu der Ausbildung des Datenverarbeitungskaufmannes gehörten selbst 1996 noch veraltete Inhalte - teilweise vor 1985 - wie Lochkarten und COBOL. Dieses und andere Gründe führten dazu, dass dieses Berufsbild durch neue Ausbildungsberufe abgelöst wurde.
Der Beruf wurde am 1. August 1997 durch die Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik abgelöst von den Ausbildungsberufen
- IT-Systemkaufmann
- Fachinformatiker mit den Fachrichtungen Anwendungsentwicklung und Systemintegration
- Informatikkaufmann
- IT-Systemelektroniker
da die alte Ausbildungsordnung nicht mehr den Anforderungen der Praxis entsprach und die Informations- und Telekommunikationstechnik durch den technischen Fortschritt und damit verbundene Neuerungen zu umfangreich wurde, um dies in einem Ausbildungsberuf zu vereinen.
Die vier neuen IT-Ausbildungsberufe verfügen über eine gemeinsame Kernqualifikation (ca. 50% der Ausbildungszeit) auf elektrotechnischem, DV-technischem und betriebswirtschaftlichem Gebiet.
Diese Kernqualifikation umfasst:
- Ausbildungsbetrieb
- Geschäfts- und Leitungsprozesse (einschließlich Markt- und Kundenorientierung, kaufmännische Steuerung und Kontrolle)
- Arbeitsorganisation und -techniken
- informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte (Einsatzfelder, Entwicklungstrends, Systemarchitektur, Hardware, Betriebssysteme, Anwendungssoftware, Netze, Dienste)
- Herstellen und Betreuen von Systemlösungen (Ist-Analyse und Konzeption, Programmiertechniken, Installieren und Konfigurieren, Datenschutz und Urheberrecht, Systempflege)
Die Ausbildungsdauer beträgt jeweils drei Jahre.
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