Deutsche Fußball Liga
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Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (kurz DFL) ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen des Ligaverbandes „Die Liga – Fußballverband“. Von diesem wurde sie mit der operativen Geschäftsführung der 1. Bundesliga und der 2. Bundesliga betraut.
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[Bearbeiten] Rechtliches
Die DFL wurde am 18. Dezember 2000 als eigenständige GmbH gegründet. Seitdem ist der einzige Gesellschafter der DFL der Ligaverband, der das Stammkapital in Höhe von 1 Million Euro erbracht hat. Der Ligaverband hat sein operatives Geschäft an die DFL abgegeben.
Deutscher Fußball-Bund und Ligaverband sind gemeinsame Veranstalter der 1. und 2. Bundesliga. Der Ligaverband ist seit 2001 ordentliches Mitglied des DFB, während die Vereine der 1. und 2. Bundesliga seit 2001 nicht mehr Mitglied im DFB sind. Die gemeinsame Geschäftstätigkeit der beiden Verbände ist in folgenden Rechtsdokumenten geregelt:
- Satzung des DFB
- Grundlagenvertrag zwischen DFB und Ligaverband
- Satzung des Ligaverbandes
Der Ligaverband wiederum ist ein Zusammenschluss der lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften der 1. und 2. Bundesliga.
[Bearbeiten] Organe
Name | seit | Funktion in der DFL |
Funktion im Ligaverband |
---|---|---|---|
Wolfgang Holzhäuser | 2007 | Vorsitzender | Präsident |
Peter Peters | 2007 | stv. Vorsitzender | Vizepräsident |
Heribert Bruchhagen | 2007 | Mitglied | Vorstand |
Kurt Gaugler | 2004 | Mitglied | Vorstand |
Michael Meier | 2004 | Mitglied | Vorstand |
Andreas Rettig | 2004 | Mitglied | Vorstand |
Karl-Heinz Rummenigge | 2004 | Mitglied | Vorstand |
Harald Strutz | 2001 | Mitglied | Vorstand |
Organe der DFL sind die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführer und der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat ist identisch mit dem Vorstand des Ligaverbands (Personalunion). Der Präsident der DFL gehört dem Präsidium des DFB an.
[Bearbeiten] Aufgaben der DFL
Die DFL selbst unterteilt ihr operatives Geschäft in die Bereiche Spielbetrieb, Lizenzierung und Vermarktung. Zum Geschäftsbereich „Spielbetrieb“ gehören insbesondere die Leitung des Spielbetriebs der Lizenzligen und die Durchführung der weiteren Wettbewerbe des Ligaverbandes.
Der Geschäftsbereich „Vermarktung“ umfasst die Vergabe der Übertragungsrechte für die Lizenzligen in Fernsehen, Hörfunk und Internet.
Der dritte Geschäftsbereich („Lizenzierung“) besteht in einer Umsetzung und Weiterentwicklung des früheren DFB-Lizenzierungsverfahrens. Die DFL wendet das Verfahren für die Klubs der 1. und 2. Bundesliga sowie per Geschäftsvertrag auch für die Klubs der Regionalliga an. Dabei überprüft die Liga, inwiefern die einzelnen Klubs die Anforderungen zur Teilnahme an einem Profi-Fußball-Wettbewerb erfüllen. Zum Anforderungskatalog gehören sportliche, finanzielle, rechtliche, infrastrukturelle, personelle, administrative, medientechnische und sicherheitstechnische Kriterien. Größte Bedeutung hat dabei das finanzielle Kriterium der Liquidität; dadurch soll sichergestellt sein, dass alle Klubs der jeweiligen Liga über eine bis zum Saisonende ausreichende Liquidität verfügen, um den Spielbetrieb solange aufrecht erhalten zu können.
[Bearbeiten] Grundlagenvertrag
Da DFB und Ligaverband die Wettbewerbe der Bundesliga gemeinsam veranstalten, gilt seit Beginn der Saison 2004/2005 ein Grundlagenvertrag, der die Rechte und Pflichten beider Parteien bestimmt. Insbesondere gewährt er dem Ligaverband das Recht, die dem DFB gehörenden Vereinseinrichtungen 1. und 2. Bundesliga zu organisieren. Darüberhinaus spricht er dem Verband die vollständigen Vermarktungsrechte an den Bundesligen zu. Nicht im Grundlagenvertrag geregelt sind die Wettbewerbe, die vom Ligaverband autonom ausgerichtet werden können (wie z. B. der Premiere Ligapokal und das ehemalige Hallenmasters).
Darüberhinaus beinhaltet der Grundlagenvertrag konkrete Fixierungen bezüglich Anstoßzeiten und Übertragung der Zusammenfassungen im Free-TV.
Der Grundlagenvertrag kann von sowohl von DFB als auch dem Ligaverband 2009 erstmals gekündigt werden. Ansonsten verlängert er sich jeweils um drei Jahre.