Deutsches Lebensmittelbuch
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Das Deutsche Lebensmittelbuch ist eine Sammlung von Leitsätzen, in denen Herstellung, Beschaffenheit und Merkmale von Lebensmitteln beschrieben werden. Es untersteht dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Gesetzliche Grundlage ist §§ 15 und 16 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine Rechtsnorm oder Verordnung sondern um eine Orientierungshilfe, die allerdings bei juristischen Auseinandersetzungen den Stellenwert einer Rechtsnorm einnimmt.
Das Lebensmittelbuch ist untergliedert in die Leitsätze ...
- ... für Brot und Kleingebäck
- ... für Erfrischungsgetränke
- ... für Feine Backwaren
- ... für Feinkostsalate
- ... für Fisch, Krebse und Weichtiere und Erzeugnisse daraus
- ... für Fleisch und Fleischerzeugnisse
- ... für Fruchtsäfte
- ... für Gemüsesaft und Gemüsenektar
- ... für Gewürze und andere würzende Zutaten
- ... für Honig
- ... für Kartoffelerzeugnisse
- ... für Ölsamen und daraus hergestellte Massen und Süßwaren
- ... für pasteurisierte Gurkenkonserven aus frischer Rohware
- ... für Pilze und Pilzerzeugnisse
- ... für Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse
- ... für Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
- ... für Speisefette und Speiseöle
- ... für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen
- ... für Teigwaren
- ... für tiefgefrorenes Obst und Gemüse
- ... für verarbeitetes Gemüse
- ... für verarbeitetes Obst
- ... für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke
Die Leitsätze werden durch die Lebensmittelbuchkommission festgelegt und unter wissenschaftlichen Aspekten überarbeitet und revidiert.
[Bearbeiten] Weblinks
- www.bmelv.de Weitere Informationen zum Deutschen Lebensmittelbuch
- www.bmelv.de Die Leitsätze
- www.bmelv.de Geschäftsordnung der Lebensmittelbuchkommission
- www.bmelv.de Zusammensetzung der Lebensmittelbuchkommission 2004-2009
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