Deutschlandradio
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Das Deutschlandradio (abgekürzt DLR oder DRadio) produziert die beiden nationalen Hörfunkprogramme Deutschlandradio Kultur (Funkhaus Berlin) und Deutschlandfunk (Funkhaus Köln).
Es ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Köln und Berlin. Intendant ist seit seiner Gründung 1994 Ernst Elitz.
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[Bearbeiten] Geschichte
Die Körperschaft des öffentlichen Rechts Deutschlandradio, bis März 2005 DeutschlandRadio geschrieben, wurde zum 1. Januar 1994 durch einen Staatsvertrag aller 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland errichtet. Der Staatsvertrag regelt, dass in Berlin und Köln jeweils ein nationales deutschsprachiges Hörfunkprogramm produziert wird. Die Mitglieder der Körperschaft sind das ZDF und die Rundfunkanstalten der ARD. Die Programme sind werbefrei und werden aus den Rundfunkgebühren finanziert.
Das Kulturprogramm heißt Deutschlandradio Kultur (DLR Kultur bzw. DKultur), ehemals DeutschlandRadio Berlin. DLR Berlin ist aus dem ehemaligen West-Berliner Sender RIAS 1 und dem Ost-Berliner Sender DS Kultur hervorgegangen. Am 7. März 2005 wurde DeutschlandRadio Berlin im Zuge einer Programmreform in Deutschlandradio Kultur umbenannt.
Das Informationsprogramm heißt Deutschlandfunk (DLF). Es ist der Nachfolger des gleichnamigen Hörfunkprogramms, das bis 1993 von der bis dahin bestehenden eigenständigen Rundfunkanstalt Deutschlandfunk (Sitz in Köln) ausgestrahlt wurde. (Der 1994 bei der Gründung des DLR festgelegte Name DeutschlandRadio Köln hat sich nicht durchgesetzt.)
[Bearbeiten] Organe
Die Leitung des Deutschlandradios obliegt dem Intendanten, der vom Hörfunkrat für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt wird. Dem Hörfunkrat (in anderen Rundfunkanstalten heißt dieses Gremium Rundfunkrat) gehören Vertreter aller Bundesländer, sowie Repräsentanten der Landesverbände gesellschaftlich relevanter Gruppen an. Er ist quasi das Parlament der Körperschaft DLR und Kontrollgremien auf der Programmseite. Daneben gibt es als Kontrollorgan des Intendanten in wirtschaftlichen Fragen, den Verwaltungsrat, der aus drei Vertretern der Länder, einem Vertreter des Bundes und jeweils zwei Vertretern von ARD und ZDF besteht.
[Bearbeiten] Klangkörper des Deutschlandradio
Das Deutschlandradio hat keine eigenen Klangkörper. Es ist aber Hauptgesellschafter der seit dem 1. Januar 1994 bestehenden Rundfunk Orchester und Chöre GmbH. Diese ist Träger der folgenden Musikvereinigungen:
- Rundfunk-Sinfonieorchester Berlin (RSB)
- Deutsches Symphonie-Orchester Berlin (DSO)
- Rundfunkchor Berlin
- RIAS Kammerchor
[Bearbeiten] Sendeanlagen
Die beiden Programme aus Berlin und Köln werden über UKW, Mittelwelle (Deutschlandradio Kultur auch im DRM-Modus) und Langwelle (DLR Kultur nur im DRM-Modus zwischen 2 und 5 Uhr nachts), über einen Kurzwellensender in Berlin sowie analog und digital über das Astra-Satellitensystem ausgestrahlt. Außerdem sind sie über DAB und Kabel zu empfangen.
Die Sendeanlagen zur Verbreitung der Programme des Deutschlandradios gehören überwiegend der Deutschen Telekom AG. Nur der Sender zur Verbreitung des Programms von Deutschlandradio in Berlin-Britz auf Mittelwelle, Kurzwelle und UKW ist Eigentum des Deutschlandradios.
Eine Liste der Live-Streams findet sich in den Artikeln zu den beiden Programmen.
[Bearbeiten] Literatur
- Manuel J. Hartung: Zu viel gespart. ARD und ZDF kassieren mehr Gebühren, das Deutschlandradio soll abgeben. Warum eigentlich? In: Berliner Zeitung, 30. Oktober 2003. (Online-Version)
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- http://www.dradio.de Website des Deutschlandradios
- DeutschlandRadio-Staatsvertrag (DLR StV vom 17. Juni 1993; pdf-Datei)
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