Dienstplan
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Mit dem Dienstplan soll die Arbeit mehrerer am selben Tag arbeitenden Mitarbeitergruppen (Teams) so koordiniert werden, dass zu allen Tageszeiten die mindestens erforderliche Zahl an Arbeitskräften "im Dienst" ist und Freizeit oder Urlaub der übrigen Berücksichtigung findet. Beispiele: Polizei- und Pflegedienste, technische Serviceabteilungen. Aus diesem Ziel ergibt sich, dass gelegentlich eine „Kurzfristige Personaleinsatzplanung" anstelle der zumindest monatlich im Voraus erfolgenden Dienstplan-Erstellung notwendig werden kann.
Das heißt aber nicht, dass Planungen von Tag zu Tag einfach umgestoßen werden sollen oder dürfen. Die Mitarbeitenden haben ein Recht darauf, sich für ihre Freizeit Pläne zu machen, die "der Arbeitgeber" (in einem Krankhaus z. B. in Person der Stationsleitung oder PDL) nicht willkürlich umstossen darf. Durch Tarifvertrag oder betriebliche Übung können für solche Situationen genaue Regelungen für die Beschäftigten gemeinsam mit dem Betriebsrat aufgestellt worden sein.
Die Personaleinsatzplanung durch den monatlichen Dienstplan stellt auch eine Steuerungsaufgabe zur Erfüllung detailliert messbarer Teilziele dar. Eine Planung nach qualitativen Gesichtspunkten (Zuordnung von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern auf entsprechende Stellen; z. B. ein erfahrener Beamter als Wachleiter und 3 weitere Polizisten) ist bei Beginn der Dienstplanung bereits -z. B. als Rahmendienstplan- vorausgegangen bzw. vorgegeben, so dass monatlich eine Planung nach quantitativen Gesichtspunkten folgen kann .
Im Arbeitsvertrag verpflichten sich die Mitarbeitenden für ein festgelegtes Entgelt eine bestimmte Anzahl an Arbeitsstunden zu leisten. Die Wochenarbeitszeit (als Abkürzung WAZ) ist das herkömmliche Maß für den Arbeitsumfang, der jeweils zu leisten ist, z. B. 35 oder 38,5 oder 41 Stdn. WAZ. Feiertage und Urlaube können diesen Turnus unterbrechen. Auch die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage sind direkt in den meisten Arbeitsverträgen geregelt (z. B. 5-Tage-Woche, 7 Nachtdienste und danach 2 freie Wochen).
Der Arbeitgeber legt mittels Dienstplan im Rahmen der genannten Vorgaben fest, wann diese Arbeitszeit absolviert werden muss (Früh-, Nachtdienst etc.). Der Begriff „Arbeitszeit“ meint laut Arbeitszeitgesetz die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Beschäftigung ohne Ruhepausen.
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[Bearbeiten] Die Dienstplan-Erstellung
Bei der Dienstplanung sind zahlreiche rechtliche und formale Vorgaben zu beachten:
Bei der Regelung der Arbeitszeit unterscheidet man grundsätzlich zwei Formen: öffentlich-rechtliche Bestimmungen und privatrechtliche Bestimmungen ( = Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und /oder Arbeitsvertrag).
Die gesetzlichen Bestimmungen sind immer – vom Arbeitgeber wie auch vom Arbeitnehmer – zu beachten. Das Arbeitszeitgesetz gewährleistet die Sicherstellung des Gesundheitszustandes der Arbeitnehmer und garantiert einen Rahmen, der eine Flexibilität bei der Festlegung der Arbeitszeiten bietet. Außerdem werden im Arbeitszeitgesetz diverse Begrifflichkeiten geregelt (die werktägliche Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit. Ausnahmen, Durchschnittsarbeitszeit in einem Ausgleichszeitraum,
Zu beachten sind Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Mutterschutzgesetz (MuSchG), Zivildienstleistende (Zivildienstgesetz, ZDG) und Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft – SchwbG).
Die privatrechtliche Bestimmungen aus dem Arbeitsvertrag (schriftlich oder sehr oft auch verbindlich mündlich) und dem geltenden Tarifvertrage (bei Kirchen auch MAV-Ordnungen) sind ebenso zu beachten, dürfen die Beschäftigten aber nicht schlechter stellen als im gesetzlichen Rahmen vorgegeben. Es können bei den Mitarbeitenden verschieden Regelungen in einem Betrieb neben einander anzuwenden sein.
Im Wechselschichtbetrieb arbeiten die Personen zu unterschiedlichen Tageszeiten meist in einem festen Rhythmus der verschiedenen Schichtformen (z. B. Frühdienste, Spätdienste, Nachtdienste, Freie Tage usw.).
[Bearbeiten] Die Abrechnung des Dienstplans
Am Monatsende erfolgt gemäß den tatsächlich gearbeiteten Stunden eine Abrechnung von Zeitzuschlägen für Arbeiten in der nacht oder am Wochenende/Feiertag, Mehrarbeits- bzw. Überstunden. Wenn Gleitzeit vereinbart ist, kann sich ein Übertrag für die Folgemonate ergeben. Ansonsten sind die Auszahlungen Teil der veränderlichen und zu versteuerenden Lohnsumme.
[Bearbeiten] Verhältnis vom Rahmendienstplan zum Dienstplan
Der Rahmendienstplan ist die Beschreibung der Gegebenheiten einer Arbeitsgruppe, z. B. Station/Pflegegruppe, Dienstschicht, die bei deren Dienstplan-Erstellung zu berücksichtigen sind. Darunter fallen ganz verschiedene Faktoren: die zu erbringenden Arbeitsleistungen (evtl. auch nach Wochentagen unterschiedlich), die zu berücksichtigenden gesetzlichen oder vertraglichen Erfordernisse (z. B. gleichbleibende Pausenzeiten, Schwerbehinderteneigenschaften), die betriebl. oder arbeitsvertr. Gegebenheiten wie Schichtlänge und -zeiten und die individuell zu genehmigenden Urlaubsansprüche der Mitarbeitenden. Der Dienstplan baut also auf diesen Gegebenheiten auf.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Arbeitszeit, Betriebsrat, Gleitzeit, Mitbestimmung, Pflegedienstleitung, Schichtarbeit, Wechselschicht
[Bearbeiten] Literatur
- Birkenfeld Ralf: ABC der Dienstplangestaltung: Arbeitszeitflexibilität und neue Arbeitszeitmodelle im Gesundheitswesen, 2. Auflage, Frankfurt am Main, Bund-Verlag, 2000, ISBN ?
- Bühner Rolf: Personalmanagement, 2. Auflage, Landsberg/Lech, Verlag Moderne Industrie, 1997, ISBN ?
- Funk Johannes: Dienstplangestaltung, Rechtsgrundlagen, Beispiele, Tipps, 2. Auflage, Hannover, Vincentz Verlag, 2002, 3. A. 2004, ISBN 3878701152
- Häber A, Eichstädter R, Haux R: Rechnerunterstützte Dienstplanung in der Pflege. (Praxisbericht Uni.kl. HD)
[Bearbeiten] Weblinks
- Beispiel der Dienstplanung in Alten- und Pflegeheimen oder im Krankenhaus bei Pflegewiki.de (auch Berechnung der monatlich wechselnden Soll-Arbeitszeit)
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Hinweis: Dieser Artikel basiert zum Teil auf einem GFDL-lizenzierten Text, der aus dem PflegeWiki übernommen wurde. Eine Liste der ursprünglichen Autoren befindet sich auf der Versionsseite des entsprechenden Artikels. |