Diversion
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Diversion bezeichnet aus dem lateinischen diversus: "verschieden" als Fremdwort eine Ablenkung, Abweichung oder einen unerwarteten Angriff. Aus dem englischen Sprachraum stammt diversion für "Kurswechsel, Umleitung", beispielsweise als Teil der Rechtssprache.
- im philosophischen und rhetorischen Gebrauch (z.B. bei Schopenhauer: Kunstgriff 29 (Diversion)) veraltet für: Ablenkung, Angriff von der Seite.
- vor allem im Jugendstrafrecht ein Mittel, minderschwere Straftaten ohne Eröffnung eines förmlichen Strafverfahrens zu erledigen, siehe Diversion (Recht)
- im Kalten Krieg eine Untergrundbewegung im Sinne einer Zersetzung gegen einen Staat (Sabotage), z.B. eine kommunistische Bezeichnung für Personen, die gegen die kommunistische Ordnung und die Verteidigungskraft, arbeiten
- auch im offiziellen DDR-Sprachgebrauch: Sabotage gegen den Staat
- ein Motorrad der Marke Yamaha, Modellbezeichnung Yamaha XJ