Do ut des
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Die lateinische Formel do ut des (Ich gebe, damit Du gibst.) dient in der Rechtswissenschaft der Kennzeichnung des Synallagmas zwischen Leistung und Gegenleistung.
Dieses römisch-rechtliche Institut ist im deutschen Recht in § 320 BGB normiert. Bei einem gegenseitigen Vertrag erbringt jeder Vertragspartner seine Leistung nur, weil er die Gegenleistung erhalten will.
In einer durchgängig arbeitsteiligen Gesellschaft erweist sich diese Formel allerdings mehr und mehr als kontraproduktives Hemmnis gegenüber der kreativen Ausgestaltung aller möglichen Synergien. Als Beispiel sei der Öffentliche Personennahverkehr genannt. Durch die Formel "Du wirst nur dann von A nach B gebracht, wenn du ein Ticket kaufst" werden die Menschen eher von der Benutzung von Bussen und Bahnen abgehalten (gerade wenn sie zusätzlich ein privates Auto unterhalten müssen), obwohl sie über Steuern und Abgaben ohnehin zur Grundfinanzierung des ÖPNV beitragen.
Prozessual wird nach dem Grundsatz des do ut des eine Verurteilung der Leistung Zug um Zug mit der Gegenleistung ausgesprochen.
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