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Diskussion:Doktor - Wikipedia

Diskussion:Doktor

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Dr. rer. nat. in Deutschland

Ich kenne keinen „Dr. rer. nat.”, der Psychologe, Mathematiker oder Informatiker ist. Alle mir bekannten „Dr. rer. nat.” aus Deutschland sind Physiker. Ich kenne einen griechischen Tierarzt, „Dr. rer. nat.”, der in der ehemaligen Sowjetunion promoviert hat.

Benutzer: Meloni 22-Dez-2006

In Deutschland mag das so sein, in Österreich ist "Dr. rer. nat." für Doktorate in Psychologie und Mathematik üblich (wobei bei den Psychlog/inn/en je nach Uni und Ausrichtung der Diss manchmal auch ein "Dr. phil." vergeben werden kann). In Informatik erhält man allerdings den "Dr. techn.".
--Peter Putzer 11:43, 22. Dez. 2006 (CET)
Der Großteil aller Doktoranten der Naturwissenschaften werden in Deutschland zum Dr.rer.nat. promoviert (vgl. Promotionsordnungen der Universitäten. (Anm.: In der ex-UdSSR war es, und ist es, übrigens nicht möglich, einen in Deutschland, als "Dr.rer.nat." führbaren Doktorgrad zu erlangen.) 80.130.126.236 22:01, 17. Jan. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Norwegen

Ich schlage eine Aenderung des Textes fuer die skandinavischen Doktograde vor. Ueber das daenische und schwedische System weiss ich nicht viel. Es ist richtig, dass in Norwegen 3 Jahre vorgesehen sind. dieser Zeitrahmen kann allerdings nur von den wenigsten Doktoranden eingehalten werden, normal sind 3.5 bis 4 Jahre. Der Kursanteil wurde im Zuge der Umstellung von den norwegischen Graden (dr. scient. etc) auf den PhD auf ein halbes Jahr reduziert. Ueblicherweise werden 3 Publikationen in internationalen Zeitschriften erwartet, haeufig sind es aber auch 4 oder 5, die zusammen die Arbeit bilden. Somit ist der norwegische PhD meiner Einschaetzung nach einem deutschen Dr. rer. nat. mindestens ebenbuertig, und zumindest erheblich aufwaendiger als eine "ausführliche Diplomarbeit". Hinzu kommt, dass die Anforderungen an die Unabhaengigkeit der Gutachter sehr streng sind, und die Arbeit in der Regel ausschliesslich von externen Wissenschaftlern (haeufig aus dem Ausland) bewertet wird. 11. Dez. 2006

[Bearbeiten] Bachelor - Diplom

Der Satz "Voraussetzung ist ein abgeschlossenens Studium... ...unter Umständen auch ein Fachhochschulstudium oder Bachelor" ist meiner Meinung nach überarbeitunsbedürftig. Schliesslich ist der Bachelor der neue Standard. Ausserdem ist der Satz ungenau. Was für Umstände? Wie oft passiert so was?Clemenspool 17:22, 5. Dez. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Anforderungen

Es sollte nicht nur "Doktorvater" heissen, sondern auch "Doktormutter" - falls dieser doch recht altmodische und informelle Begriff nicht überhaupt als solcher gekennzeichnet werden sollte. (viele Universitäten gehen dazu über, ein Promotionskomitee zu benennen, das die Arbeit betreut). Ich habe mich ja belehren lassen müssen, dass bei Wikipedia immer das generische Maskulinum benutzt wird, und kann das auch zähneknirschend akzeptieren, was Überschriften und "im Großen und Ganzen" betrifft. Es sollte aber dann nicht verwendet werden, wenn es im Text zu falschen oder schiefen Vorstellungen führt. Doktorvater im Übrigen noch nicht einmal das generische Maskulinum für Doktormutter und bei ca. 15% Professorinnen in Deutschland, die junge angehende Wissenschaftler promovieren können, sollte man beides hier nennen. 81.173.168.235 08:25, 16. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Dr. med. univ.

Die Information zum Dr. med. univ. ist unvollständig. Vorschlag: "Doktor(-in) der gesamten Heilkunde. Hier ist folgendes zu beachten: Das Studium der Medizin war in Österreich bis vor einigen Jahren ein vollwertiges Doktoratsstudium. Der Grad Dr. med. univ. war ein Doktorat, welches zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten berechtigte. Mit Wintersemester 2002 wurde das Medizinstudium in Österreich jedoch völlig neu gestaltet. Das alte Doktoratsstudium Medizin kann nicht mehr inskribiert werden. Studienanfänger können nur mehr das neue Diplomstudium Humanmedizin belegen. Auch durch den Abschluss dieses Studiums erwirbt man den Titel Dr. med. univ.; es handelt sich jedoch trotz der Namensgleichheit mit dem alten Doktorat nur um einen Diplomgrad, der nicht zu selbständigem wissenschaftlichem Arbeiten befähigt."

Der von Peter Putzer geäußerte Einwand, "Humanmedizin" sei auch nach UniStG ein Diplomstudium gewesen, ist irrelevant. Das Doktoratsstudium Medizin (A201 bzw. N201) wurde 1979 eingeführt, die letzte Revision erfolgte im Jahr 2000. Auf http://www.meduniwien.ac.at/ steht klipp und klar, dass es sich um ein Doktoratsstudium handelt. Das Studium heißt außerdem "Medizin". "Humanmedizin" ist tatsächlich nur ein Diplomstudium; es ist der Name des Studiums N202. Im UniStG wurde die Einführung des Diplomstudiums Humanmedizin beschlossen.

Siehe übrigens auch: Medizinische Universität Wien

Was auf der Website der Medizinischen Universität Wien steht, ist irrelevant. Tatsache ist, daß auch schon das UniStG die Studienrichtung Humanmedizin als Diplomstudium geführt hat. Hierzu ein Ausschnitt aus der Anlage 1 ("Diplomstudien") des UniStG in der am 1. Jänner 1998 gültigen Fassung (aus RIS):
Medizinische Studienrichtungen
(...)
4.3 Humanmedizin: Studiendauer: 12 Semester, Pflichtfamulatur: 24 Wochen, Semesterstunden: 270-300, akademischer Grad: "Doktorin der gesamten Heilkunde" bzw. "Doktor der gesamten Heilkunde", lateinisch "Doctor medicinae universae", abgekürzt "Dr. med. univ.".
(...)
--Peter Putzer 17:05, 17. Aug 2006 (CEST)
PS: Die Verwirrung beruht offenbar darauf, daß die Studienrichtung "N201" noch nach den Vorschriften des AHStG aus dem Jahr 1966 erlassen wurde. Durch die damals recht großzügig bemessenen Übergangsfristen kann es schon sein, daß erst nun tatsächlich ein neuer Studienplan (bzw. nach UG 2002: ein neues Curriculum) erstellt wurde, aber die rechtlichen Rahmebedingungen haben sich nicht erst mit dem UG 2002, sondern bereits mit dem UniStG 1997 geändert.
--Peter Putzer 17:13, 17. Aug 2006 (CEST)
Völlig richtig. Damit hast du bewiesen, dass ich recht habe. Bitte ziehe daraus die Konsequenzen und mach deine "Reversion" rückgängig.(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Adokhugi (Diskussion • Beiträge) Peter Putzer 10:08, 18. Aug 2006 (CEST))
Einen Schmarren hast Du bewiesen. Die Rechtslage hat sich schon 1998 geändert, die Unis haben nur geschlafen. Aber zumindest die medizinische Fakultät der Universität Graz (jetzt Medizinische Universität Graz) hat bereits im Wintersemester 2001 (und nicht erst 2002) einen neuen Studienplan eingeführt [1].
Im übrigen stimmt zwar die rechtliche Einordnung des alten AHStG-Studiums ("Rigorosenstudium" bzw. "Doktoratsstudium"), allerdings nicht die daraus gezogenen Schlußfolgerungen. Es handelt sich dabei mitnichten um ein Studium, das "zu selbständigen wissenschaftlichem Arbeiten 'berechtigt'", sondern schlicht um ein Relikt, analog zum Dr. rer. pol. (der bloß ein paar Jahre früher abgeschafft wurde). Wer soll einen auch zum "selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten" "berechtigen"? Der akademische Grad hat allenfalls Anteil daran, wie leicht ich mir mit der Publikation meiner Ergebnisse tue, aber die Forschungsarbeit an sich kann mir ja keiner verbieten. Insofern ist eine gesonderte Ausführung zum Dr. med. univ. überflüssig, wir erläutern ja auch nicht die ehemalige Rechtslage bei Juristen und anderen (aber in einem Artikel über das AHStG wäre so ein Abschnitt natürlich willkommen).
.Peter Putzer 10:08, 18. Aug 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Dr. med. und richtiger Doktor

Interessant wäre die Information im Artikel, warum in Deutschland und offenbar auch in Österreich das "Mediziner-Diplom" Doktor heißt und zum Führen eines Dr.-Titels berechtigt, während in allen anderen Studiengängen ein vergleichbarer Abschluss Diplom oder Magister heißt und man für den Doktor meist mehrjährig wissenschftlich forschen muss. 217.110.136.8

Ein "Mediziner-Diplom" gibt es in Deutschland nicht. Abschluss des Medizinstudiums ist das 3. Staatsexamen. Wie in allen anderen Studiengängen ist zum Führen eines "Dr. med." ein ordentliches Promotionsverfahren notwendig, welches eben mehrere Jahre dauert.

[Bearbeiten] Promotion mit Bachelorzeugnis

Ist es wirklich möglich? Und was soll ("unter Umständen, ein mit "sehr gut" abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder einen Bachelor (Hons).") das "Hons" heißen? Gruß --Faltherr 20:35, 26. Jan 2006 (CET)

Im englischen System gibt es mehrere verschiedene Möglichkeiten nach dem ersten Abschluß (bachelor) fortzufahren. Es gibt neben dem master's degree (meist 2 Jahre) auch oft noch graduate diplomas (meist 1 Jahr) oder eben ein honours (hons.) Program (ebenfalls meist 1 Jahr). So kann man innerhalb eines Jahres von z.B. einem BSc zu einem BSc (Hons) "upgraden" und ist damit befähigt ein Promotionsstudium aufzunehmen. Oftmals schließen sich solche Programme auch gegenseitig ein. Man startet nach z.B. einem BA zu einem graduate diploma und macht dann am Ende des Jahres einfach (und ohne offizielle Verleihung des Grades "graduate diploma") mit dem Rest des Masterstudiengangs - (MA) weiter.
Um zur Frage zurückzukommen: Mit abgeschlossenem Fachhochschulstudium ist es definitiv möglich zum Promotionsstudium zugelassen zu werden (ich kenne auch ein Beispiel persönlich). Ob dies auch praktisch möglich ist hängt sehr stark von den erbrachten Leistungen und vom Prüfungsausschuß der einzelnen Universität ab. Studenten mit bachelor (Hons) sind in ihrem Heimatland zur Promotion berechtigt und ich sehe keinen Grund, warum sie dann in Deutschland (oder jedem anderen Land) benachteiligt werden sollten. HTH --130.123.225.69 05:54, 22. Mär 2006 (CET)


[Bearbeiten] Wirtschaftswissenschaften

Da fehlen noch die Wirtschaftswissenschaften. In Ö ist das "Dr. rer. soc. oec.", was ist es in D? Dr. rer. pol.?

Meistens wird der Dr. rer. pol. vergeben. Die Uni Kiel vergibt jedoch den Dr. sc. pol. (Doctor scientiarum politicarum). Hierbei handelt es sich nicht um einen von der DDR übernommenen Titel.
Gibt es weitere Beispiele für eine Dr. sc. xxx., der von westdeutschen Universitäten vergeben wird? --muns 09:34, 24. Feb 2004 (CET)
Dr. sc. agr. (U Hohenheim, U Kiel) sowie Dr. scientiae musicae (HfM Hamburg), siehe Hochschulkompass der HRK. (David Haardt)

[Bearbeiten] Ausland

"Zusätzliche Dokortitel im europäischen Ausland" -- Ausland? Und wo ist das Inland? Wenn mich nicht alles täuscht ist das hier nicht die Wikipedia der Bundesrepublik Deutschland, sondern die deutschsprachige(!) Wikipedia.

--Kbrunner 14:14, 18. Aug 2003 (CEST)

Ein genereller Hinweis, dass das angelsächsische Äquivalent der "Ph.D." ist, schadet aber sicher nicht.
Der (deutsche) Dr. sollte zudem nicht mit dem niederländischen DRS (dokotorandus) verwechselt werden, welcher den normalen Uni-Abschluss (vgl. mit dem Diplom) bezeichnet. Hat hier jemand genauere Kenntnisse? --muns 09:34, 24. Feb 2004 (CET)

[Bearbeiten] Dr. mult.

Ähm, zu der Änderung bzgl. Dr. mult. Inwiefern soll denn das für Heiterkeit sorgen? Zumindest in der Form "Dr. h.c. mult." ist das absolut gebräuchlich.--Toto 19:42, 29. Jun 2004 (CEST)

Und noch zwei Nachfragen (weil es mir erst später aufgefallen ist): Wo ist denn bitte erstens festgelegt, daß das Verschweigen eines Doktorgrades für den Ausweis eine Ordnungswidrigkeit darstellt?

Zweitens: Wieso kann man nicht mehrfach einen Dr.-Ing. machen. Abgesehen von den schwammigen Vorgaben durch die Hochschul(rahmen)gesetze sind die Bestimmungen für eine Promotion von Universität zu Universität (und von Fakultät zu Fakultät) verschieden, und ich habe noch nie eine Ordnung gesehen, die eine Promotion davon abhängig macht, ob man schon einmal ein Promotionsverfahren erfolgreich durchlaufen hat. --Toto 19:51, 29. Jun 2004 (CEST)

Warum "Dr. mult." für Heiterkeit sorgt, kann ich nur spekulieren. Ich kann Dir allerdings versichern, dass mir das bisher nur in der Form untergekommen ist. Wer mehrfach promoviert hat und sich nicht lächerlich machen will, gibt seine akademischen Grade so an, z.B. als Dr. Dr. Hans Meier, und bastelt das nicht in einen Multivitaminsaft-Doktor um, der in keiner Urkunde steht. Dass "Dr. mult." für Gelächter sorgt liegt wohl daran, dass dieser Terminus a) total ungewöhnlich ist und b) den Eindruck erweckt, derjenige, der sich in ihn flüchtet, sei überfordert, einen so komplizierten Namensvorspann bis zum bitteren Ende auszusprechen oder zu schreiben, ohne sich zu vertüteln.
Dass das Verschweigen der Promotion im Personalausweis nicht legal ist - ich hab das selber viele Jahre praktiziert - ist mir nicht nur von verschiedenen Seiten zu Ohren gekommen, sondern wurde mir bei meiner letzten Ummeldung (Ausweisänderung) bei der Behörde bestätigt. Allerdings bin ich nur darauf hingewiesen worden, dass ich verpflichtet sei, den Dr. im Ausweis zu tragen, und nicht dafür bestraft worden, dass ich das bisher nicht getan hatte. Ich geh mal davon aus, dass man nicht verpflichtet ist, nach der Promotion wie von der Tarantel gestochen zur Einwohnerbehörde zu rennen, sondern das dass erst bei der nächsten Änderung in die Papiere gehört, und die Einwohnerbehörde hat diesmal bei mir geflissentlich so getan, als sei die Promotion noch sehr frisch, obwohl sie in Wirklichkeit älter war als der bisherige Ausweis.
Dass man einen Dr.-Ing. nicht mehrfach führen kann, hab ich mir seit meiner Promotion so gemerkt. Ich könnte jetzt natürlich viele Stunden Arbeit investieren um eine pedantische Recherche durchzuführen, vielleicht hab ich den damaligen Papierkrieg noch irgendwo abgeheftet, aber dazu habe ich keine Lust. Arbeit für die WP ist gratis. Also lösch ich das jetzt mal, es ist nicht so wichtig, weil es kaum jemanden betrifft.
Henning 00:46, 30. Jun 2004 (CEST)
Die Verwendung von "mult." ist in der Tat bei einer Person, die mehrere Doktortitel durch Promotion erworben hat, ausgesprochen ungewöhlich. Sie ist aber an der Tagesordnung bei Personen, denen mehrere Ehrendoktortitel verliehen worden sind (Dr. h.c. mult). Die Verwendung des "mult." ist in einem solchen Fall die einzige Möglichkeit, ein hässliches "Dr. h.c. h.c." zu vermeiden.
--129.70.34.30 18:44, 16. Jul 2004 (CEST)
Stimme hier vollkommen zu. Johannes Rau hat übrigens auch so einen Titel. In der Traueranzeige der Zeit vom 1. Feb. steht "D. Dr. h.c. mult. Johannes Rau Bundespräsident a.D." (siehe http://www.welt.de/z/pdfarchiv/ Ausland, Seite 6) --Gregor Dschung 19:28, 3. Feb 2006 (CET)

[Bearbeiten] Richtige Abkürzungen von akademischen Titeln

Ich frage mich, wie die offiziellen/richtigen Abkürzungen von Titeln sind (bzw. durch welche Verordnungen/Richtlinien diese festgesetzt werden z.B. Wie ist die richtige Abkürzung von Dipl.-Ing.??? Ist diese Schreibweise noch möglich oder muss DI geschrieben werden? z.B. Wird der Doktor-Titel mit Dr oder mit Dr. richtig abgekürzt? Vielen Dank

   Skaldo

Ich sage mal: Wie der akademische Grad richtig zu schreiben ist, steht in der Urkunde, die man von Deiner Uni bekommst oder bekommen hast. In meiner steht sowohl der volle Wortlaut als auch die Abkürzung drin, und die heißt Dipl.-Ing.

Laut Gesetz wird im Personalausweis und Reisepass der Doktor als DR (groß, mit ohne Punkt) geschrieben. Ralf Pfeifer 12:21, 20. Feb 2005 (CET)

Doktor wird – wie alle lateinischen Abkürzungen – mit Punkt abgekürzt. Die Schreibweise in Ausweispapieren muß niemanden interessieren, der nicht für die Bundesdruckerei arbeitet. Für andere Anwendungsfälle ist sie auf jeden Fall kein Vorbild. Auf jeden Fall muß Dipl.-Ing. mit Bindestrich geschrieben werden. – Publius 19:25, 4. Sep 2005 (CEST)
Da Skaldo nach DI gefragt hat, nehme ich an, daß es um österreichisches Recht geht. Hierzu sei auf den Weblink zur Seite des bm:bwk verwiesen, der im Artikel Akademischer Grad zu finden ist.
--Peter Putzer 14:59, 3. Mär 2006 (CET)
Der Hinweis auf das Deppenleerzeichen ist nicht in jedem Fall gerechtfertigt. Laut meiner Diplomurkunde bin ich "Diplom-Chemiker" und nicht etwa "Diplomchemiker"! Ich mag diese Schreibweise auch nicht - aber was will man machen? Es ist "offiziell".
Bei "Diplom-Chemiker" kann man auch nicht von einem Deppenleerzeichen sprechen. Der Bindestrich ist zwar nicht schön, aber auch nicht falsch. --ChesneyB 14:35, 29. Mär 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Promotionsfeier

Nicht dass ich humorlos wäre - aber ist der Absatz über die Promotionsfeier wirklich adäquat? --Philipendula 19:07, 11. Okt 2004 (CEST)

nö, ist er nicht. --Juesch 19:11, 11. Okt 2004 (CEST)
Auf jeden Fall! Er wurde sogar von der Dekanin der Rechtswiss. Fak. der Uni Münster in ihrer Rede auf der Promotionsfeier zitiert.
Die ist aber auch nichts gewöhnt, oder? --Philipendula 18:38, 6. Nov 2004 (CET)
Würde den Abschnitt zur Promotionsfeier auch als reichlich unsachlich und ungenau bewerten. Die Gebräuche unterscheiden sich von Uni zu Uni erheblich -- der Autor dort hat sich offensichtlich geirrt, wenn er/sie annimmt, daß die dort zitierte Art zu Feiern im ganzen deutschen Sprachraum so vorkommen würde. Also bis auf 1-2 Sätze und die Erwähnung des häufig vorkommenden Doktorhuts lieber streichen. --Cstim 15:34, 16. Dez 2004 (CET)
Gerade das Detail mit den angeblichen "nicht ganz jugendfreien Bildern" im Doktorhut find ich schon arg traurig-niveaulos für den akademischen Bereich, von der Verallgemeinerung ganz zu schweigen. Macht's jemand raus? --Moltke 21:27, 19. Feb 2005 (CET)

nö, denn es entspricht den Tatsachen und zeigt, dass junge Doktores Menschen sind, deren Niveau nicht abgehoben ist, sondern vom Boden der menschlichen Existenz bis an die Höhen der aktuellen Front der Wissenschaften reicht und das ist gut so!--217.88.220.133 01:04, 20. Feb 2005 (CET)

Aber müssen wir das ausgerechnet hier, in einer Enzyklopädie zeigen? Ich meine NEIN. Deshalb hab ich's entfernt. Ralf Pfeifer 12:21, 20. Feb 2005 (CET)

richtig so - bisher habe ich nur Doktorhüte gesehen (und ich habe mindestens 40 persönlich begutachten dürfen und keiner hatte frauenverachtendes, pornographisches, oder sexuell Anzügliches drauf. Was ja wohl mit "nicht ganz jugendfrei" in der Regel gemeint ist, gell? 213.196.251.235 08:15, 16. Okt. 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Dr.-Inf.?

Seit wann gibts denn einen Dr.-Inf.? Meiner Meinung nach gar nicht. --soLaRiS tHe SuN 10:16, 5. Nov 2004 (CEST)


Habe den Dr. Inf. entfernt, den gibt es nämlich wirklich nicht!

[Bearbeiten] Medizin-Dissertationen

Wo ist der Beleg für die Behauptung, dass nur Mediziner "statistisch dominierte Arbeiten abgeben" dürfen? Also: wo steht das geschrieben, bzw. was genau sind "statistisch dominierte Arbeiten"?

[Bearbeiten] Promotion (Doktor) & Doktor

  • Wieso braucht es zwei Artikel zum Thema ? Kann man die nicht zusammenführen ? --cwagener 21:46, 18. Mär 2005 (CET)
  • Weil zu der Promotion verschiedene wege gehen kann wie es im Artikel steht: Im Zusammenhang zu der Bezeichnung Promotion werden auch die Begriffe Dissertation, Doktorarbeit, Doktordiplom, Doktorbrief, Doktorprüfung und Doktorschrift festgestellt. -- Blauermann
  • Was ist das denn für ein Statement ? Vielleicht erstmal die Frage lesen. --docmo 20:26, 23. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] Version von 14:34, 1. Jul 2005 Benutzer 80.134.245.122

Die Nummer schreibt:

  • "Es gibt jedoch auch sogenannte "Direktpromotionsstudiengänge", bei denen die Promotion ohne vorherigen Abschluß eines anderen Examens möglich ist." und
  • "In Einzelfällen ist auch eine "kumulative" Promotion auf der Basis mehrerer Publikationen möglich, ohne dass eine Dissertation angefertigt wird."

Wer kann hier was zum Wahrheitsgehalt beitragen ? Klingt alles ein bisschen nach Wunschdenken ? --docmo 7. Jul 2005 20:28 (CEST)

[Bearbeiten] Begriff Titel

Der Artikel beinhaltet einen Widerspruch. Kann den jemand aufklaeren?

Zitat: "(der 'Doktor' ist ein akademischer Grad, kein "Titel")."

zwei Saetze weiter heisst es aber:

"Zu Irritationen kann dabei auch der Umstand beitragen, dass der Doktorgrad als einziger akademischer Titel ..."

Da stimmt doch was nicht!

[Bearbeiten] Eine Frage: Was heißt denn rerum eigentlich?

--Tobias Schmidbauer Antwort: lat. rerum (Gen. Pl. f.) = der Dinge, der Sachen. --Stefan 15:53, 11. Aug 2005 (CEST)

[Bearbeiten] höchster akademischer Grad?

Ich bin mir nicht ganz sicher, meine aber gelesen zu haben, dass der Doktor-Titel nicht der höchste akadamische Grad ist. Dieser wird erst mir erfolgreicher Habilitation erreicht?! Weiß jemand da genaueres?

...der Doktorgrad ist der höchste akademische Grad. Durch Habilitation wird kein akademischer Grad erlangt, sondern eine Lehrbefugniss...80.130.118.245 20:52, 21. Sep 2005 (CEST)
Das ist korrekt. --GS 22:10, 21. Sep 2005 (CEST)

[Bearbeiten] Unterscheidung nach Fakultäten

Kann man das nicht auf eine sep. Seite auslagern. Das ufert ja aus ... --Christoph Wagener 08:33, 14. Nov 2005 (CET)

Finde ich persönlich auch. Außerdem wären im Österreichteil einige Quellenangaben notwendig (Dr. rer. silv. beispielsweise ist mir kein Begriff - möglicherweise stammt der noch aus einer alten Studienordnung nach AHStG, aber da gehört eine Quelle dazu).
--Peter Putzer 11:27, 6. Mär 2006 (CET)

[Bearbeiten] Sprachliche Umgang mit Doktor

Vielmehr wird umgangsprachlich jeder Arzt gleichgesetzt mit Doktor. Man sagt "ich gehe zu einem Doktor" und der Arzt hat gar kein Doktortitel. Deswegen frage ich immer hinterher in welchen Fach ein Doktor hat. Interresant fand ich ein Gespräch mit der Tochter (6 Jahre) eines Kaufmannes: Mein Vater ist kein Doktor. Er hat ein Doktor.

Das heißt es sprachlich korrekt das man kein Doktor werden kann sonder ein Titel bekommt. (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Blauermann (DiskussionBeiträge) Peter Putzer 00:17, 12. Mär 2006 (CET))

Weil Ihre sechsjährige Tochter etwas sagt ist das dann "sprachlich korrekt"? *wonders*
--Peter Putzer 11:27, 6. Mär 2006 (CET)

Nicht Sprachlich Korrekt aber der Sinn wie Kinder die Welt sehen (Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von Blauermann (DiskussionBeiträge) Peter Putzer 00:17, 12. Mär 2006 (CET))

Vielleicht meint die Tochter auch, dass der Vater Firmenboss ist und in der Firma einen "Doktor beschäftigt hat" - lässt aber "beschäftigt" aus. --888344

[Bearbeiten] Unterscheidung nach Fakultäten - Liste akademischer Grade

Den Abkürzungen habe ich noch ein paar hinzugefügt. Ich bin aber auch auf die Seite Liste akademischer Grade (Deutschland) gestossen. Könnte man diese nicht vervollständigen und hierdurch die Liste auf dieser Seite ersetzen?
Wer kennt für D. Sc. die genaue Bezeichnung und Verwendung? --Xeroxx 05:16, 30. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] Österreich

Meines Wissens nach ist in Österreich der akadem. Grad (Mag. ebenso wie Dipl.-Ing. oder Dr.) durchaus offizieller Teil des Namens. Re Eintrag in Ausweispapiere etc. siehe Beitrag oben.

Dr. rer. com.: Dieser wurde bis zum Auslaufen der alten Studienordnung (ebenso Dkfm., unterscheide aber in Deutschland: Dipl.-Kfm.) verliehen und wurde dann durch den Dr. rer. soc. oec. ersetzt.

In .at ist der akademische Grad kein Teil des Namens, kann aber in Ausweise eingetragen werden. Siehe auch die Diskussion zu akademischer Grad.
--Peter Putzer 11:17, 6. Mär 2006 (CET)


[Bearbeiten] Slowakische Doktorgrade

In der Slowakischen Republik ist ein 3- bis 5-jähriges Doktoratsstudium zur Erlangung des PhD üblich. Die Promotionsstudiengänge umfassen, i.d.R., Lehrveranstaltungen und Examina. Der PhD entspricht etwa der deutschen Habilitation, da er die Lehrberechtigung beinhaltet, ist also deutlich höher als der deutsche "Dr." eingestuft. Äquivalent ist der deutsche Privatdozent und der Dr. habil.

Desweiteren existieren die Hochschuldoktorgrade (PhDr., JUDr., ThDr., RNDr. etc.). Diese können von Hochschulabsolventen mit Magistergrad oder Äquivalent in einem gewöhnlichen Promotionsverfahren gemäß der jeweiligen Promotionsordnung erworben werden. Die Absolventen müssen eine Doktorarbeit schreiben sowie diese in einem Rigorosum, bestehend aus einer Verteidigung und Prüfung in zwei weiteren Fächern, abschließen; sie sind in der Slowakischen Republik als PhDr. führbar und dürfen in Deutschland (gemäß zweier KMK Beschlüsse aus 2000 und 2001) in der Originalform oder als Dr. (ohne Herkunftszusatz) geführt werden, da es sich um ordentliche Promotionsverfahren innerhalb eines EU-Landes gemäß der dort geltenden Promotionsordnung handelt. Nähere Informationen gibt es bspw. in Bayern im Staatsministerium für Wissenschaft (www.stmwfk.bayern.de). Auskunft gibt hier z.B. Herr Radlinger. In NRW gibt Herr Floßdorf vom Ministerium für Innovation Auskunft.

Im Bereich Allgemeinmedizin wird der Grad "Doktor všeobecnej medicíny" (MUDr.) und im Bereich der Veterinärmedizin der Grad "Doktor veterinárnej medicíny" (MVDr.) vergeben. Hier handelt es sich um sog. "Berufsdoktorate", d.h. diese Doktorgrade werden ähnlich wie in Österreich oder den USA mit dem Abschluß des Studiums (Examens) ohne zusätzliche Promotionsleistung vergeben und dürfen in Deutschland nur in der Originalform (ohne Herkunftszusatz) geführt werden.


Rufen Sie einfach mal bei den o.g. Ministerien an!!!

Respektlos sind desweiteren die Ausführungen zum MdB Dr. Andreas Scheuer. Sowohl die Passauer Staatsanwaltschaft als auch das zuständige Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft haben höchst offiziell bestätigt, dass nach Umsetzung der beiden vielzitierten KMK-Beschlüsse von 2000 und 2001 ins Landesgesetz, der PhDr. in Bayern als Dr. geführt werden darf.

Dem Autor sind viele Fälle auch anderer Bundesländer bekannt, wo die Einwohnermeldeämter (z.T. nach Rücksprache) mit den zuständigen Wissenschaftsministerien, diesen Doktotitel als Dr. in die Auweispapiere eingetragen haben.

Was soll also diese ständige Polemik?

Es wäre sicher sinnvoll, wenn zumindest beide Rechtsansichten im Artikel dargestellt würden und nicht immer gegenseitig gelöscht und überschrieben würden. Deshalb wird hier eindringlich gefordert, den Artikel wieder zu entsperren.

...momentmal. Welche beiden Rechtsansichten? Ich empfehle Ihnen dringlichst das "Deutsch-Slowakische Äquivalenzabkommen" zur Hand zu nehmen. Ausserdem wird weiter oben aus einem brandneuen ministeriellen Dokument zur Führung von akademischen Graden zitiert. Von welchen "vielzitierten KMK-Beschlüsse von 2000 und 2001", die in Landesgesetz überführt werden, sprechen Sie? Zitieren Sie endlich mal Gesetze. 80.130.116.1 10:09, 9. Apr 2006 (CEST)
Zur Ergänzung vielleicht noch mal ein Zitat aus der Anabin-Datenbank (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen). Der "PhDr." ist demnach zwar ein "postgraduales Studienabgebot" wird aber eben gerade nicht als Promotion anerkannt; der "Erwerb der "kleinen Doktorgrade" steht gem. Hochschulgesetz 1998 nicht in Zusammenhang mit wissenschaftlicher Arbeit und eigenständiger wissenschaftlicher Forschung." Näheres unter: http://213.157.12.18/scripts/SelectLand.asp?SuchLand=35. Ich verstehe ja schon, daß z.B. Herr Scheuer (dessen Examensnote in Bayern anscheinend nicht für eine Promotion ausgereicht hätte: http://www.mediendenk.com/index.php?AID=0000002082) sich gerne einen "Dr." vor den Namen setzen möchte - nur ist die Rechtslage ziemlich eindeutig. --Toto 11:09, 9. Apr 2006 (CEST)

Der Vollständigkeit halber auch noch die österreichische Situation dazu: Eine Eintragung akademischer Grade in öffentliche Urkunden ist für solche Grade aus EU- und EWR-Ländern sowie aus der Schweiz und vom Heiligen Stuhl vorgesehen. Die Eintragung erfolgt immer in Originalform, aber ohne expliziten Herkunftszusatz. Für Tschechien und die Slowakei heißt das, daß die "kleinen Doktorgrade" als PhDr. usw. eingetragen werden können. Näheres siehe [2]. --Peter Putzer 11:11, 9. Apr 2006 (CEST)


ACHTUNG!!!! Der Autor Toto argumentiert wortwörtlich hier, wie er es schon in diversen Foren versucht hat, mit kränkenden Anschuldigungen und rechtlichen Unwahrheiten bzw. Halbwahrheiten. Desweiteren versucht er offensichtlich, seinen Frust an höchst respektvolle Personen des öffentlichen Lebens (hier MdB Dr. Andreas Scheuer) auszulassen. Ständig verändert er den Artikel über Dr. Scheuer dahingehend, dass er behauptet, die Staatsanwaltschaft würde aktuell gegen ihn wegen falscher Titelführung ermitteln. Dem ist aber nicht so. Die Staatsanwaltschaft Passau hat die Ermittlungen bereits vor Monaten eingestellt. Er darf den PhDr. höchst offiziell ab Sommer 2006 als Dr. führen!!!!

Was soll das alles. Ausleben einer persönlichen Fede???

Bitte unbedingt den Artikel wieder frei schalten und objektivieren!!!! -- 2006-04-09 14:30:26 85.176.58.155

@Anonymus, Ich möchte Ihnen sehr ans Herz legen endlich das Deutsch-slowakische Abkommen, was im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde (http://www.ifos.de/anabin/dokumente/Slowakei.pdf) zu lesen. Für unsere Diskussion ist Artikel 6 ausschlaggebend. Ausserdem habe ich gestern aus einer Quelle des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig Holstein zitiert, der user Toto aus einer Quelle der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Ihre Angriffe auf user Toto sind, aus meiner Sicht, völlig unhaltbar. Der einzige der seit Tagen versucht die Wirklichkeit zu verzerren sind Sie. Geben Sie Ihre Quellen für das eingestellte Scheuerverfahren und seine "höchst offizielle" Erlaubnis, seinen Abschluss "doktor filozofie" "ab Sommer 2006" in Deutschland als Dr. führen zu können an. HausBräu 16:00, 9. Apr 2006 (CEST)
  • Die gesamte Lage der europäischen Abschlüsse ist derzeit unklar. Die jeweiligen zuständigen Kultus- oder Wissenschaftsministerien sind derzeit sehr verunsichert, eine einheitliche Linie in den Anerkennungsverfahren existiert zwar über die Beschlüsse des KMK, werden aber "dank" der föderalen Zuständigkeiten von Bundesland zu Bundesland verschieden bewertet und umgesetzt. Dies ist ein (leider) der Fakt und wird sich hoffentlich mit der flächendeckenden Umsetzung der Deklarationen von Bologna/ Bergen klären. Die Widersprüchlichkeit spiegelt sich nicht nur in dieser Diskussion wieder, sondern auch in den Anerkennungsverfahren in Deutschland, bsp. [3] (Fall Scheuer). Aber solange gesetzliche Regelungen gelten, sind dies die hier in Deutschland grundlegenden juristischen Dokumente für eine Anerkennung. -- Christoph Wagener 16:45, 9. Apr 2006 (CEST)
Deine Ausführung bekommt stellenweise meine Zustimmung, allerdings ist die Anerkennung eines PhDr als Dr. kein Föderalismusproblem. Ein PhDr entspricht keiner Promotionsleistung, die den wissenschaftlichen Kriterien nachkommt, sowohl für eine tschechische Promotion, als eine deutsche, was sich aus der Definition des Grades "doktor filozofie" ergibt: "Vorgeschrieben ist die Anfertigung einer (kürzeren) schriftlichen Arbeit und das Ablegen einer "Rigorosen Prüfung".[...] Mit dem Hochschulgesetz von 1980 war für Studenten mit ausgezeichneten Studienleistungen auch das Ablegen der "Rigorosen Prüfung" nicht mehr obligatorisch; in diesen Fällen wurde der Doktorgrad zugleich mit dem Hochschuldiplom zuerkannt. Die "kleinen Hochschuldoktorgrade" waren insofern als Kompensation für die seinerzeit fehlenden Grade beim ersten Hochschulabschluss anzusehen. Das Hochschulgesetz von 1996 fordert das Ablegen einer Staatlichen Rigorosen Prüfung, deren Bestandteil die Verteidigung einer "Rigorosen Arbeit" sein soll. Der Erwerb der "kleinen Doktorgrade" steht gem. Hochschulgesetz 1996 nicht in Zusammenhang mit wissenschaftlicher Arbeit und eigenständiger wissenschaftlicher Forschung. Absolventen eines Hochschulstudiums, denen aufgrund der Regelungen des Hochschulgesetzes Nr.172/1990 ein Magistergrad verliehen worden war, können durch Ablegen einer Staatlichen Rigorosen Prüfung in dem Fachgebiet des Hochschulstudiums den entsprechenden Hochschuldoktorgrad erwerben." (Quelle: Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, 15.03.2006). Auch aus den beiden KMK-Beschlüssen aus 14.04.2000 und 21.09.2001 geht nicht hervor, man könne nach Umsetzung in Landesrecht, "kleine Doktorgrad", anstatt in der verliehenen Form, als Dr. führen. 80.130.72.18 09:16, 10. Apr 2006 (CEST)


  • Mein Gott, das wird ja immer bizarrer hier. Daher kurz mal ein paar Klarstellungen. Erstens: Ich habe mich bislang in keinem einzigen Forum zu Doktorgraden oder zu Herrn Scheuer geäußert. Daß andere Leute ganz ähnliche Thesen vertreten, sollte für einen vernünftigen Menschen Anlaß sein, mal darüber nachzudenken, ob diese Thesen vielleicht einfach wahr sind, und nicht etwa, wilde Verschwörungstheorien zu verbreiten. Zweitens: An einer "Fede" gegen Scheuer habe ich erst recht kein Interesse; auf den Artikel Andreas Scheuer bin ich überhaupt erst aufmerksam geworden, weil sich unser Anonymus über "Respektlosigkeit" gegenüber Herrn Scheuer, MdB (!) beschwert hat, und da wird einem halt sofort klar, woher das massive Engagement in puncto Anerkennung "kleiner Doktorgrade" kommt. Und gefrustet bin ich übrigens auch nicht: Im Gegensatz zu unserem hochgeschätzten Nachwuchspolitiker habe ich nämlich eine richtige Promotionsurkunde einer deutschen Universität im Hause. --Toto 08:44, 10. Apr 2006 (CEST)
  • Und nochmals in Kürze: Es gibt derzeit wohl die Diskrepanz der Anerkennung rsp. Nicht- Anerkennung des "kleinen" Doktorgrades sowie die Anerkennung im (aktuellen) Fall des MdB Scheuer in Bayern. Das ist die Krux - und wird uns derzeit nicht weiterhelfen. Wir drehen uns im Kreise. P.S.: @Toto: Dr. sind wir doch alle ... ;-)) -- Christoph Wagener 09:32, 10. Apr 2006 (CEST)
  • Hallo zusammen. Das ist ja recht skuril hier. Deshalb habe ich eben mal beim Herrn Radlinger vom bayrischen Staatsministerium für Wissenschaft angerufen, um mal zu überprüfen, ob da was dran ist, was Anonymus schreibt. Und tatsächlich bestätigte er mir, dass der PhDr. ab Sommer 2006 in Bayern als Dr. führbar ist, da die beiden KMK-Beschlüsse vom 14.04.2000 und 21.09.2001 dann in bayrisches Landesgesetz überführt werden. Natürlich habe ich nachgehakt und auf das Äquivalenzabkommen und die anabin-Bewertung hingewiesen. Er schilderte mir, dass einzig und allein entscheidend für die Führung eines EU-Doktortitels als Dr. in Bayern ist, dass der Doktortitel bei einer anerkannten Universität nach dortigen Promotionsrecht erworben wurde. Die wissenschaftliche Gleichwertigkeit zu einer deutschen Promotion muss dabei aber nicht gegeben sein. Er verwies darauf, dass es auch in Deutschland große wissenschaftliche Unterschiede bei der Promotion zwischen den unterschiedlichen Fakultäten der verschiedenen Universitäten gibt, bspw. ist eine Promotion eines Mediziners wohl kaum vergleichbar mit der eines Physikers und Volkswirtes (Anm. des Verfassers: Häufig nichteinmal mit der Diplomarbeit eines Physikers oder Volkswirtes). Bayern jedenfalls, so schilderte er weiter, wird sich nicht daran beteiligen, Hochschulausbildung anderer EU-Staaten oder auch anderer Bundesländer Deutschlands zu kritisieren und als "minderwertig" darzustellen. Seines Wissens ist Bayern eines der letzten Bundesländer, die die beiden KMK-Beschlüse in Landesrecht überführen.
...dann sollten wir bis "Sommer 2006" abwarten, bis wir dies in der Novellierung des BayHSchG nachlesen können, da es heute nicht geht. Seltsamerweise kann man in der ex-CSSR allerdings die "non scientific degrees" nicht als Dr. führen. Auch ist mir, entgegen der Äußerung von user 84.143.164.47 bzw. des Herrn Radlingers, kein Bundesland bekannt in dem dies ginge. Als Anmerkung: Ein irrtümlicher Passeintrag durch die Meldebehörden ist keine Führungsgenehmigung! HausBräu 16:06, 10. Apr 2006 (CEST)
Das neue Hochschulgesetz für Bayern kann man als Entwurf durchaus schon nachlesen: [4]. Das einzige, was dort zur Anerkennung ausländischer Grade zu finden ist, steht in Art. 68: "Ein ausländischer akademischer Grad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten Hochschule oder anderen Stelle, die zur Verleihung dieses Grades berechtigt ist, auf Grund eines tatsächlich absolvierten und ordnungsgemäß durch Prüfung abgeschlossenen Studiums verliehen worden ist, kann in der Form, in der er verliehen wurde, unter Angabe der verleihenden Institution genehmigungsfrei geführt werden". Und weiter: "Vereinbarungen und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich und Vereinbarungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland gehen den Regelungen in den Abs. 1 bis 3 vor. Soweit letztere gegenüber den von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Abkommen im Einzelfall günstigere Regelungen enthalten, sind diese anzuwenden." Wieso sich aus all dem das Recht ergeben sollte, einen "PhDr." bei uns als "Dr." zu führen (wovon auch Herr PhDr. Andreas Scheuer, M.A., MdB auszugehen scheint: [5]), kann ich nicht erkennen. --Toto 17:06, 10. Apr 2006 (CEST)
Scheuer gibt im Lebenslauf, auf seiner offiziellen [6] homepage, an 2004 zum "philosophiae doctoris" promoviert zu haben, führt jedoch den "kleinen Doktorgrad" PhDr.. Das durch solch eine offensichtliche Täuschung Missverständnisse entstehen können ist klar, da, wie wir durch die Vorgänge der letzten Tage langsam wissen sollten, der PhD der wissenschaftliche Doktorgrad der ex-CSSR ist. 80.130.126.113 17:22, 10. Apr 2006 (CEST)
  • Warum stellt dann die Staatsanwaltschaft Passau die Vorermittlungen wegen falscher Titelführung überhaupt ein? Offensichtlich, weil sie erkennt, dass ab Sommer 2006 der PhDr. problemlos als Dr. in Bayern zu führen ist.
Der Inhalt, der von Toto angegebene Quelle [7]), ist ja recht seltsam. Wäre gegen Sch. ein Ermittlungsverfahren eingestellt, so hätte eines eröffnet werden müssen. Da Sch. MdB ist hätte der Bundestag seine Parlamentariarimmunität aufheben müssen. Ich gehe eher davon aus, dass das zuständige Ministerium Sch. zur Unterlassung durch verwaltungsrechtliche Zwangsmittel, kein Strafverfahren, aufgefordert hat seinen Abschluss in der formalrechtlichen Form zu führen. 80.130.120.142 20:50, 10. Apr 2006 (CEST)
  • Etwas zum Nachlesen über die "MWK Baden-Württemberg: Führung im Ausland erworbener akademischer Grade ... " [8]. Dort ist auf Seite 7 geregelt: "Berufsdoktorate, d.h. Doktorgrade, die mit Abschluss des Studiums ohne wissenschaftliches Promotionsverfahren verliehen werden, können nicht in der Form „Dr.“ geführt werden. Hierfür gelten die oben genannten Grundsätze der Gradführung in der verliehenen landessprachlichen Originalform. Beispiele: Doktorgrad aus der Slowakei: doktor mediciny, abgekürzt: MUDr. (Doktor der Medizin); Doktorgrad aus Ungarn: doctor medicinae,abgekürzt: dr. med. (Doktor der Medizin); Doktorgrad aus Italien: Dottore di laurea en medicina, abgekürzt: dott. (Doktor der Medizin). -- Christoph Wagener 16:16, 10. Apr 2006 (CEST)
  • Genau, Berufdoktorate!!! Das sind lediglich die medizinischen Doktorgrade MUDr. und MVDr.!!! Auch in Baden-Württemberg ist demzufolge die Führung der Hochschuldoktorate PhDr., JUDr. etc. als Dr. (ohne Herkunftszusatz) problemlos möchlich. Es sind halt KEINE Berufsdoktorate!
schade, dass Sie Christoph Wageners angegebene Quelle, insbesondere die Seite 6 (KMK und Äquivalenzabkommen stehen über Landesrecht) und Seite 7 (Doktorgrade, die aufgrund eines wissenschaftlichen Promotionsverfahrens (hier wird sogar der tschechische PhD. genannt)), nicht gelesen haben. 80.130.120.142 21:02, 10. Apr 2006 (CEST)
  • Ob der Titel als „Dr.“ geführt werden darf, hängt einzig und allein davon ab, ob der Titel wissenschaftlich erlangt worden ist. Wer beurteilt das? Der EuGH hat hier durch Urteil vom 31. März 1993 (NVwZ 1993, 661, Tz 38; vgl. auch Urteil vom 12.11.97 NVwZ 1998, 520 und BVerwGE 105, 336) entschieden: die verleihende Universität!

Jeder, der einen JUDr. bzw. PHDr. erlangt hat, weiß, dass diese Doktortitelerlangung nicht ohne Dissertation und Rigorosum/Disputation möglich ist. Sonst hätte ja jeder slowakische Hochschulabsolvent einen Doktortitel, was eben nicht der Fall ist. Anders verhält es sich mit Berufsdoktoraten: diese werden automatisch im medizinischen Bereich mit dem letzten Staats-Examen ohne rigoroses Verfahren als Studienabschluss verliehen und sind einem Magistergrad gleichgestellt. Insoweit sind die Ausführungen bei ANABIN falsch bzw. irreführend. Dort wird Bezug genommen auf ein Hochschulgesetz aus 1996 und nicht auf das jetzt gültige aus 2001. Übrigens: Österreich, als an ANABIN beteiligtes Land, führt in seinem Abkommen mit der Slowakei den PhDr. explizit in der „Doktorebene“ auf!

Moment! Erstens, wo finde ich einen Hinweis, daß Österreich bei ANABIN beteiligt ist? Auf [anabin.de] steht im Impressum nur das Sekretariat der deutschen Kultusministerkonferenz. Weiters finde ich im österreichischen Rechtsinformationssystem RIS kein bilaterales Abkommen mit der Slowakei. In den von mir bereits früher verlinkten Anerkennungsrichtliniendes österreichischen Bildungsministeriums findet sich der PhDr. mit den anderen "kleinen" Doktorgraden in der Ebene 2/3, die zwischen der Ebene der Magister-/Diplomstudien (Ebene 2) und den echten Doktoraten (Ebene 3) steht. Zum Vergleich: die diversen postsekundären Master-Abschlüsse (MBA, MAS usw.), die nach Besuch von Universitätslehrgängen verliehen werden, werden ebenfalls in Ebene 2/3 eingeordnet.
--Peter Putzer 21:33, 11. Apr 2006 (CEST)
Stimmt nicht!!! Zitat www.anabin.de (dann "über anabin"): "Die Datenbank anabin ist im Zusammenwirken des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen sowie dem Äquivalenzzentrum des österreichischen Bundesministeriums für Wissenschaft und Kultur und dem Äquivalenzzentrum des Wissenschaftsministeriums Luxemburgs entwickelt worden."
Österreich – Slowakei: Memorandum of Understanding über Empfehlungen zur gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich vom 26.04.2002
§ 7: Klassifizierung des slowakischen PhDr., JUDr., RNDr. etc. als akademischen Hochschulgrad der dritten Ebene (äquivalent zur österreichischen Promotion!!!!).
Noch Fragen?
(Vorstehender nicht signierter Beitrag stammt von 80.171.191.29 (Diskussion • Beiträge) Peter Putzer 14:40, 15. Apr 2006 (CEST))
Stimmt alles, und auch wieder nicht. Ich habe nicht behauptet, daß anabin.de definitiv nichts mit dem bm:bwk zu tun hätte, nur daß ich im Impressum und sonst unmittelbar sichtbar keinen Hinweis darauf gefunden habe. Wieweit die Inhalte oder nur die Datenbank gemeinsam entwickelt wurden (von Wartung und Betrieb steht da sowieso nichts), höhere Relevanz für die österreichische Rechtslage haben entsprechende Erläße und Verordnungen des Ministeriums. Da wiederum sind die zitierten Anerkennungs- bzw. Eintragungsrichtlinien neuer als das Memorandum of Understanding (wenn ich auch die Stellung in der Normenhierarchie bei letzterem nicht wirklich einordnen kann - wie verbindlich sind diese "Empfehlungen"?). Jedenfalls: die im Memorandum of Understanding verwendete Bezeichnung "Ebene 3" heißt nicht, daß alle angeführten Grade äquivalent zur österreichischen Promotion zu werten sind. Denn im Text heißt es explizit auch, daß die diversen Lehrgangs-Mastergrade in Österreich ebenfalls auf der "Ebene 3" angesiedelt seien. Oder soll etwa behauptet werden, diese seien ebenfalls äquivalent zu einer ordentlichen Promotion? Ich ziehe vielmehr den Schluß daraus, daß das Memorandum of Understanding alle Abschlüsse die (im Regelfall) einen Abschluß der "Ebene 2" (also Diplom/Magister) voraussetzen, als "Ebene 3" wertet - ein klarer terminologischer Unterschied zu den früher zitierten Eintragungsrichtlinien, die zwischen eigenständiger wissenschaftlicher Forschung (Doktorat, Ebene 3) und anderen Postgraduate-Studien (Ebene 2/3) unterscheiden.
--Peter Putzer 14:59, 15. Apr 2006 (CEST)
...die EuGH-Urteile v. 1993 und 1997 beziehen sich aber nicht auf die EU-Neulinge Tschechien u. Slowakei. Das slowakische Wirtschaftsministerium hat die Grade PhDr., JUDr. etc. als "academic degrees", den PhD. als "academic scientific degree" (s.a.w.o) klassiert, weshalb man, selbst im Herkunftsland, den PhDr. nicht als Dr. führen kann. HausBräu 21:41, 11. Apr 2006 (CEST)
  • Natürlich sind die EuGH-Urteile v. 1993 und 1997 auch für neue Beitrittsländer gültig.
Wie leitet man die Einstufung eines PhDr., o.ä., als tertiären Abschluss als Gleichwertigkeit zu einer deutschen Promotion ab. Von 1980 bis 1996 musste man keine Prüfung ablegen, die Abschlüsse wurden mit Beendigung des Studiums vergeben. Seit 1996 ist die Anfertigung einer kürzeren schriftlichen Arbeit und das Ablegen einer mündlichen Prüfung obligatorisch. Diese Grade stehen nicht in Zusammenhang mit wissenschaftlicher Arbeit, weshalb das slowakische Wissenschaftsministerium diese Abschlüsse als "unwissenschaftlich" klassiert. 80.130.111.83 21:52, 14. Apr 2006 (CEST)
  • Soll das im Rückschluss etwa bedeuten, dass sämtliche deutsche Diplomarbeiten unwissenschaftlich sind? Vielmehr sind einige davon deutlich wissenschaftlicher als deutsche Promotionen (bspw. im Bereich der Humanmedizin)!
Nein, das steht auch nicht zur Debatte. Es wird unterschieden zwischen "academic degree" (PhDr. etc.) und "academic scientific degree" (PhD. und ArtD.). Die "academic degrees" sind einem Magistergrad verwandt und werden in verliehener Form vor dem Namen geführt. Die "academic scientific degrees" sind die slowakischen Doktorgrade, die in verliehener Form nach dem Namen geführt oder als Dr. vor dem Namen. Andere Führungsvarianten sind, sowohl i.d. Slowakei, als auch in Deutschland nicht möglich. 80.130.82.56 20:49, 16. Apr 2006 (CEST)
Daß eine normale Examensarbeit (Diplom, Magister ...) u.U. wissenschaftlich interessanter sein kann als manch eine Dissertation, ist schon richtig, aber generell ist es in der BRD eben so, daß man mit einem Examen lediglich nachweist, daß man sich in seiner Wissenschaft auskennt, daß man wissenschaftliche Ergebnisse anwenden kann usw., und erst mit der Promotion, daß man selbständig Wissenschaft betreiben kann. Was also ein "Dr." bescheinigen soll, ist daß jemand die Wissenschaft in irgendeiner Weise wirklich vorangebracht hat. Daß manche Dissertationen diesem (in jeder Promotionsordnung deutscher Universitäten nachzulesenden) Standard nicht wirklich entsprechen und daß umgekehrt einige Diplomarbeiten sich auf "Promotionsniveau" bewegen, steht auf einem anderen Blatt. --Toto 10:20, 17. Apr 2006 (CEST)

Herr Radlinger hat (zu Recht) mitgeteilt, dass es bei der FÜHRUNG eines Doktortitels in Deutschland nicht auf die GLEICHWERTIGKEIT ankommt. Dies wird auch vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg bestätigt (siehe "Führung im Ausland erworbener akademischer Grade").

Entscheidend sind vielmehr die in den KMK Beschlüssen vom 14.4.2000 und 21.9.2001 genannten Voraussetzungen (dort ist "Gleichwertigkeit" nicht aufgeführt). Hat ein KMK-Länderbeschluss günstigere Regelungen als ein Äkquivalenzabkommen (das ist hier der Fall), dann haben die (beiden) KMK-Beschlüsse gemäß dem Gesetzesentwurf aus Bayern (in Bayern !) Vorrang. Das gleiche gilt bereits in einer Reihe anderer Bundesländer, d.h. entsprechende Regelungen wurden dort bereits in Gesetzesform überführt. Die PhDr-Absolventen können sich auch dort problemlos auf die Gesetzeslage berufen. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Herrn Scheuer übrigens ein Vorprüfungsverfahren eingeleitet, welches aber in Hinblick auf die kommende Gesetzeslage in Bayern eingestellt wurde. Anabin ist leider nicht aktuell bzw. veraltet. Die (in der Zwischenzeit) geltende Gesetztesgrundlage in der Slowakei ist Gesetz Nr. 131 / 2002 für höhere Bildug vom 21. Februar 2002.Aus diesem Gesetz ist zu entnehmen, dass es sich beim PhDr. nicht um ein Berufsdoktorat handelt (da zusätzliche Prüfungsleistungen zu erbringen sind) und es bei der Erstellung der Doktorarbeit sehr wohl auf selbständiges wissenschaftliches Arbeiten ankommt. Damit sind die Voraussetzungen der KMK Beschlüsse zur Führung der auf Basis dieser Gesetzeslage erlangten PhDr-Doktorgrade als Dr erfüllt. Das mag bei den PhDr-Studien, die noch nicht auf dieser Gesetzesgrundlage (d.h. früher) erfolgt sind, anders sein.

Genau! Warum wird also im offiziellen Artikel die Unwahrheit verbreitet? Wenn es unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, dann sollten wohl wenigstens beide dort veröffentlicht werden. Momentan ist es absolute Zensur im Artikel!!!

Der Lemmaabschnitt gibt die derzeitige Lage in Deutschland objektiv wieder. Ausschlaggebend ist das, mittlerweile zigfach zitierte, Äquivalenzabkommen zwischen Deutschland und der Tschechei (PhDr=PhDr und PhD=Dr). Um das Niveau eines "doktor filozofie" einem akademischen Promotionsverfahren einmal gegenüberzustellen kann ich berichten, dass das ganze Verfahren, für einen Deutschen, in zehn Monaten durchlaufen werden kann, ohne Immatrikulation in der Tschechei und nur 2 Präsenztermine, nämlich dem Unterschreiben des Promotionsvertrages und Ablegen des Rigorosums. Verbunden mit erheblichen Kosten; deutsche Promotionsberater vermitteln tschechische Doktorväter zwischen 5000 und 20000 Euro. Vielleicht ist darin die Vehemenz derer begründet, die seit Wochen versuchen die Situation in Deutschland und auch Österreich verfälscht darzustellen.

Eben nicht!!! Der Lemmaabschnitt ist absolut einseitig und berücksichtigt nicht andere Rechtsauffassungen, wie bspw. des Herrn Radlinger vom bayrischen Staatsministerium für Wissenschaft. Objektive Darstellung verpflichtet mindestens zur Aufnahme beider Rechtsauffassungen!

Oh mein Gott, angebliche Aussage irgendeines Ministerialbeamten, der Ihnen irgendeine Auskunft gegeben haben will bzw. dessen Auskunft Sie vom "Hören Sagen" kennen bringt doch keine Rechtssicherheit bzw. wäre eine, im Lemma erwähnenswerte, andere Rechtsauffassung. Sie müssen mit verifizierbaren Quellen kommen. 80.130.121.214 10:07, 8. Mai 2006 (CEST)
Hier eine Quelle, in der der nun öfters zitierte Herr Radlinger die Führung des PhDr als Dr. als Strafttatsbestand formuliert (im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Scheuer, wg. Titelmissbrauch): "Johann Radlinger vom Bayerischen Bildungsministerium, im Referat für Studienprüfungswesen Experte für Osteuropa, kennt diesen schnellen Abschluss, den es nur in Tschechien und der Slowakei gibt und erklärt: „Zuhause im Wohnzimmer darf er sich mit diesem Abschluss gerne als Doktor bezeichnen. Sobald es öffentlich geschieht, liegt ein Straftatbestand vor. Mit einem tschechischen PhDr darf man sich in Bayern nicht Dr. nennen“. Der in Tschechien erworbene Titel dürfe nur so geführt werden, wie er in der verliehenen Urkunde angegeben ist: „Doktor filozofie“ oder „PhDr.“ (Quelle: medienDENK Büro Bayern; Lokales Passau) -- 2006-05-08 13:19:08 80.130.122.216
  • Alles schön und gut. Einzig gelten die rechtlich vereinbarten Dokumente dazu. Äusserungen von Beamten in diesem Zusammenhang sind als Meinungsäusserung zu sehen und daher nicht rechtsgültiger Natur. -- 217.246.228.106 14:24, 8. Mai 2006 (CEST)

Hallo zusammen,

falls ich noch anfügen darf: die zitierte Aussage von Herrn Radlinger stimmt zwar (sie war seine erste); sie stammt von Ende 2005. Er hat sie aber sehr schnell revidiert. Das Bayerische Wissenschaftsministerium hat anschließend in einer offiziellen Presseerklärung erklärt, dass der PhDr in den meisten deutschen Bundesländern bereits als Dr. geführt werden darf und dies auch ab Mitte 2006 (nach Umsetzung der KMK Beschlüsse in Bayern) in Bayern der Fall sein wird. Aus diesem Grund hat auch die Staatsanwaltschaft in Passau das Vorprüfungsverfachrften eingestellt.

Wenn man mal den Bayerischen Gesetzesentwürfe durchliest sowie die schon gültigen Landesgesetze in den anderen Bundenländern, kommt man übrgens auch zur Erkenntnis, dass das Äkquivalenzabkommen nur dort vorgeht (lt. Landesgesetz), wo es begünstigt.

Und dass Bildung Ländersache ist und nicht Bundesangelegenheit, wissen wir (hoffentlich) woh alle. Also Leute, die Sache ist durch. Wer's nicht glaubt, ruft einfach bei der Staatsanwaltschaft Passau an.

Und deshalb ist es umso wichtiger, dass die Darstellung im Lemmaabschnitt endlich korrigiert wird! Der dortige Inhalt ist Schnee von gestern!!!

In keinem einzigen deutschen Bundesland kann man den Grad eines "doktor filozofie", der im Ursprungsland keinem Doktorgrad entspricht, als Dr. führen. Eine solche Führung sieht keine Hochschulgesetzgebung vor. An meinen Vorschreiber. Sie lügen. Es gibt keine "offizielle Presserklärung" des bay. Wissenschaftsministeriums, die aussagt, der Grad "doktor filozofie" könne "...in den meisten deutschen Bundesländern bereits als Dr. geführt werden...". 80.130.74.128 09:42, 9. Mai 2006 (CEST)


Die offiziellen Presseerklärungen des Bayerischen Wissenschaftsministeriums sind unter: http://www.stmwfk.bayern.de/suche.asp zugänglich und durchsuchbar. Zum "PhDr." findet sich dort überhaupt nichts. --Toto 10:36, 9. Mai 2006 (CEST)

Es tut mir fast schon leid, Ihnen auch den letzten Funken Hoffnung nehmen zu müssen, dass der PhDr. doch nicht als Dr. führbar sei. Ich kann das sogar nachvollziehen, wenn man jahrelang unter großen Entbehrungen in Deutschland promoviert hat und dann feststellt, dass man in der Slowakei oder Tschechien einen in Deutschland anerkannten und als Dr. führbaren Doktortitel viel schneller hätte erwerben können. Nun zum Sachverhalt: Das Bayerische Wissenschaftsministerium hat durch seine Pressesprecherin Frau Angelika Kraus der "PNP (Passauer Neueste Presse) Ende 2005 mitgeteilt, dass der PhDr. in den meisten Bundesländern bereits als "Dr." führbar ist und dass dies nach Umsetzung der KMK-Beschlüsse in Bayern in 2006 dort ebenfalls der Fall sein wird. Dies ist in der PNP von jedermann nachlesbar. Der in einem Vorprüfungsverfahren ermittelnde Passauer Oberstaatsanwalt Joachim Peuker hat das Vorprüfungsverfahren gegen Andreas Scheuer eingestellt. Es wurde also nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Grund ist eben die nun kurzfristig anstehende Gesetzesänderung in Bayern (Umsetzung der KMK-Beschlüsse), die in der Zwischenzeit in den meisten Bundesländern schon lange geltende Gesetzesgrundlage ist. Was wollen Sie noch hören ? Wie gesagt, die Sache ist "durch"; und zwar komplett, so dass es zumindest unter dem Gesichtspunkt einer vernünftigen Diskussion keinen Sinn mehr macht, sich weiter dagegen zu streuben. Das müssten Sie so langsam doch auch einsehen.


          Jau, das kann ich mal hier und heute klar bestätigen. Ich hab's mir vom Saarländischen Wissenschaftsministerium schriftlich 
          geben lassen. Da ist ja wohl alles in Butter. Gut, oder nicht ? Und wenn nicht mal der Staatsanwalt Einwände hat, wer soll 
          dann welche haben ?

Selbst Anabin bestätigt seit Mai 2006: Das Hochschulgesetz Nr. 131/2002 fordert für das Ablegen der rigorosen Prüfung und die Verteidigung der rigorosen Arbeit die Befähigung zur selbständigen Aneignung neuer Erkenntnisse in Wissenschaft und Praxis und die Fähigkeit zur schöpferischen Anwendung dieser erworbenen Kenntnisse in der Praxis.

Bitte den Artikel endlich objektivieren. Der PhDr. ist in Deutschland als Dr. zu führen!!!

Es ist schon beeindruckend, wie hier die Fakten verdreht werden. Der Einfachheit halber zitiere ich mal den kompletten einschlägigen Abschnitt zum "PhDr." aus der Anabin-DB und hebe mal die einschlägigen Stichwörter hervor: "Das Hochschulgesetz Nr. 131/2002 fordert für das Ablegen der rigorosen Prüfung und die Verteidigung der rigorosen Arbeit die Befähigung zur selbständigen Aneignung neuer Erkenntnisse in Wissenschaft und Praxis und die Fähigkeit zur schöpferischen Anwendung dieser erworbenen Kenntnisse in der Praxis. Wissenschaftliche Forschung und selbständige schöpferische Tätigkeit auf dem Gebiet von Wissenschaft oder Technik wird erst im Zusammenhang mit dem Erwerb des PhD. nach einem regulär 3-jährigen Doktorandenstudium vorausgesetzt." Und für einen "Dr." ist halt gerade die eigenständige wissenschaftliche Arbeit nötig. --Toto 08:44, 11. Mai 2006 (CEST)
Ich gehe davon aus, dass hier ein sog. "Promotionsberater", der tschechische Schnellst"promotionen" vermittelt und durch die Scheueraffäre mächtig ins Taumeln geraten ist, da plötzlich die wahre Bedeutung eines "doktor filozofie" einer breiteren Leserschaft eröffnet wurde, nämlich das Führen in verliehener Form und keinesfalls als Doktor, seine Felle wegschwimmen sieht. Er postet keinerlei Beweise nur verunsichernde Vermutungen und sogar Lügen. In der Einleitung eines seiner letzten postings wird auch seine Motivation klar, es geht für ihn, bei einem Promotionsverfahren, nicht um "Wissen schaffen", sondern um das Führen zweier Buchstaben vor dem Namen (Zitat: ...Ich kann das sogar nachvollziehen, wenn man jahrelang unter großen Entbehrungen in Deutschland promoviert hat und dann feststellt, dass man in der Slowakei oder Tschechien einen in Deutschland anerkannten und als Dr. führbaren Doktortitel viel schneller hätte erwerben können....). Hier wird fahrlässige Desinformation betrieben und der einzige Grund, der mir plausibel erscheint ist, dass hier jemand Geld verdienen möchte. Was kann man nun tun? 80.130.98.246 09:31, 11. Mai 2006 (CEST)


Wie wäre es damit, zum Beispiel die (für Sie sicherlich bittere Realität mal zur Kenntnis zu nehmen ? Ausser Anabin (einer reinen Gutachterstelle) ist Ihnen wohl nichts Besseres eingefallen. Tatsächlich sind SIE nämlich derjenige, der ohne Quellen arbeitet: ICH hatte Ihnen ja nachprüfbare Quellen genannt:

-Artikel in der PNP -Name des Staatsanwalts -Name der Pressesprecherin des Bayerischen Wissenschaftsministeriums -Sie können ja auch mal im Abgeordnetenbüro von Herrn Scheuer (MdB)anrufen

Reicht das an Quellen ? Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft jedenfalls sind die Anforderungen der KMK Beschlüsse durch den PhDr. voll erfüllt. Sonst hätte es nämlich ein Gerichtsverfahren gegeben. Es hat aber keines gegeben, da die Staatsanwaltschaft nach Prüfung des Sachverhalts das Verfahren eingestellt hat. Und wo es keinen Kläger gibt, wird es auch niemals einen Richter geben. Ist doch irgendwie klar, oder ? Vor diesem Hintergrund war der Fall Andreas Scheuer ein richtiger Glücksfall für die "PhDr.-Inhaber", da er nämlich die letzte Sicherheit gebracht hat, dass der PhDr als Dr abgekürzt werden kann (in Ergänzung der entsprechenden gleichlautenden Bestätigungen verschiedener Wissenschaftsministerien). Bei dieser Sachlage führen Sie hier einen letzten Endkampf eines Verzweifelten, ohne zu merken, dass die Schlacht schon vorbei ist.


Erst einmal: Sie hatten sich doch auf Anabin berufen, und dort ist der "PhDr." nach wie vor unter "Postgraduale Studienangebote" und eben nicht unter "Promotionen" aufgeführt. Zudem ist Anabin eben nicht eine "reine Gutachterstelle" (was immer das heißen mag), sondern wird von der KMK-Konferenz (deren Beschlüsse ja angeblich das Führen eines "PhDr." als "Dr." erlauben sollen) geführt, und auch das Bayerische Wissenschaftsministerium verweist in Sachen Führung ausländischer Grade explizit auf Anabin (http://www.stmwfk.bayern.de/hochschule/grade.html). - Warum schließlich die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat, darüber können wir alle nur spekulieren - in jedem Fall bedeutet eine Einstellung nicht automatisch, daß keine Straftat vorgelegen hätte. --Toto 09:05, 12. Mai 2006 (CEST)
Korrekt. Herr Scheuer kürzt den Titel übrigens auch nicht mehr als "Dr." ab ([9]), ([10]). Er hat den Fehler eingesehen. Eine solche Abkürzung als "Blendung" zu bezeichnen, scheint laut der eindeutigen Festlegung von Anabin durchaus angemessen ([11]). Da er das korrigiert hat, ist eine Aufhebung der Immunität jedoch unverhältnismäßig. --GS 09:29, 12. Mai 2006 (CEST)
Scheuer ist durch die Passauer Staatsanwaltschaft zur Unterlassung durch verwaltungsrechtliche Zwangsmittel aufgefordert worden den in Prag erlangten Abschluss eine "doktor filozofie" in der formalrechtlichen Form, nämlich als PhDr, zu führen. Da Sch. einsichtig war musste gegen ihn, als Abgeordneten, kein Strafverfahren eingeleitet werden. 80.130.92.137 10:47, 12. Mai 2006 (CEST)


Vielleicht ist es die erbärmliche Qualität mancher Beiträge, die diese Diskussion so langweilig macht. Der letzte Beitrag ist mal wieder einfach erfunden worden. Wenn das nicht so wäre, wäre nämlich eine Quelle genannt - die es aber nicht gibt. Es gibt sie deshalb nicht, weil der Sachverhalt (Achtung: MIT QUELLE) tatsächlich nämlich so ist:

QUELLE: Passauer Neue Presse vom 20. 02. 2006 Ressort Lokalteil Passau-Stadt

MdB ANDREAS SCHEUER DARF DEN DOKTORTITEL FÜHREN:

"Das Ermittlungsverfahren gegen den CSU-Parlamentarier und Passauer Stadtrat wegen unbefugter Titelführung wurde eingestellt. "Die Angelegenheit ist für mich erledigt." Damit endet die Pressemitteilung des Bundestagsabgeordneten PhDr. Andreas Scheuer. Er kommentiere damit - so der CSU-Politiker gestern zur PNP - ein letztes Mal die Sache mit seinem Doktor-Titel, die dem als Shooting-Star gefeierten Jungparlamentarier letztes Jahr eine Negativmeldung in der Bild-Zeitung eingebracht hatte. Am Samstag hat Scheuer Post von der Staatsanwaltschaft Passau bekommen. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass das "Ermittlungsverfahren wegen unbefugter Titelführung" mit Verfügung vom 14. Februar eingestellt worden sei. Mit der Einstellung sind keinerlei Auflagen und Weisungen verbunden. Grundlage für das Führen des an der Karlsuniversität Prag verliehenen Titels ist ein Beschluss der Kultusministerkonferenz vom September 2001. Demnach können Hochschulgrade aus EU-Mitgliedstaaten in der Originalform ohne Herkunftsbezeichnung geführt werden. Die Titelinhaber können anstelle der im Herkunftsland üblichen Abkürzung auch die "Abkürzung ,Dr.' ohne fachlichen Zusatz und ohne Herkunftsbezeichnung" verwenden. In Bayern wird der Beschluss mit Verabschiedung des neuen Hochschulgesetzes Mitte 2006 umgesetzt. In vielen Bundesländern ist dies längst geschehen. Bis Bayern nachgezogen hat, wird Andreas Scheuer noch den Titel "PhDr" führen".

Noch Fragen ?

Allerdings, die Zeitungsmeldung, die hier vor Wochen schon gepostet wurde, ist keine seriöse Quelle. Sie ist fehlerhaft und schlecht recherchiert. Wäre gegen Sch. ein Ermittungsverfahren eingestellt worden, so hätte eines eröffnet werden müssen. Dies ist aber nie geschehen, seine Immunität ist nicht aufgehoben worden. Sch. ist durch verwaltungsrechtliche Zwangsmittel aufgefordert worden den in Prag erlangten Abschluss eines "doktor filozofie" in der formalrichtigen Form, nämlich als PhDr, zu führen. Der PNP-Redakteur bezieht sich auf die Angaben in Sch. Lebenslauf [12], in dem Sch., selbst heute noch, angibt zum "philosophiae doctoris", also einem PhD, der tatsächlich als Dr., nach Novellierung des bay. Hochschulgesetztes führbar wäre, promoviert zu haben. 80.130.92.137 12:58, 12. Mai 2006 (CEST)
Richtig, Quellen sind Anabin, Kultusministerkonferenz und Landesministerien. Unterschieden wird zwischen Berufsdoktoraten und "kleinen Doktorgraden". Letztere enthalten kein Promotionsverfahren, sondern eine "rigorose Prüfung" ([13]). Scheuer hat also nicht, wie er schreibt promoviert (eigentlich heisst es: "wurde promoviert"), sondern er hat eine rigorose Prüfung absolviert, die zu einem kleinen Doktorgrad führte. Der kleine Doktorgrad entspricht bei uns einem Magister. Gruß --GS 14:31, 12. Mai 2006 (CEST)

Also der letzte Beitag ist ja jetzt wirklich völlig abstrus. Nur weil der Verfasser der Broschüre des WiMi in Schleswig-Hostein (als einziges WiMi in Deutschland) noch eine weitere Abstufung eingeführt hat (die sich weder in den KMK Beschlüssen noch in deren Gesetzesumsetzung in Schleswig-Holstein selbst wiederfindet !! - bitte mal einfach nachlesen) muß man diesen Unsinn ja nicht glabuen. Da gibt es ja zig Gegenbeispiele (siehe z.B. Broschüre des WiMi Baden-Württemberg). Und dass es sich beim PhDr um ein wissenschaftliches Promotionsverfahren handelt (Voraussetzung in den KMK-Beschlüssen), wird von den verleihenden, staatlich anerkannten Universitäten (ebenfalls eine Voraussetzung der KMK-Beschlüsse) ja bestätigt. Und nur die verleihende Universität ist für diese Fragestellung maßgeblich lt. zweier Urteile des EuGH. Hinzu kommt, dass -mal wieder- ohne Quellenangabe behauptet wird, gegen A. Scheuer seien verwaltungsrechtliche Zwangsmittel erlassen worden.


Ja, das Einzige, was stimmt, ist, dass gegen Andreas Scheuer nie ein "Ermittlungsverfahren" eingeleitet wurde, weil die Sache bereits nach dem Prüfverfahren eingestellt worden ist. Da hat der Vor-Vorverfasser sogar Recht.


   Ich hätte da auch noch eine Quelle von Ende Dez. 2005:

Mediendenk liegt mittlerweile eine E-Mail von Dr. Christoph Parchmann, Pressesprecher des Wissenschaftsinisteriums vor, die den Titelmissbrauch bestätigt: „Wie in den meisten anderen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland bereits gegenwärtig, wird auch in Bayern mit dem Inkrafttreten des neuen Bayerischen Hochschulgesetzes (voraussichtlich 06/2006) der Träger eines Doktor filozofie der angefragten Art diesen mit der Titelbezeichnung „Dr.“ führen können. In der Zwischenzeit ist ein Zusatz „Ph“ noch erforderlich.“


Ich verfolge die Diskussionen schon seit geraumer Zeit mit gewissem Interesse. Als Leser drängt sich Einem in der Tat der Eindruck auf, dass die PhDr.-Hasser sehr häufig mit Behauptungen agieren, aber keine Quellen vorweisen können. Sonst wäre sicherlich schon die Quelle für die Behauptung genannt worden, dass es verwaltungsrechtliche Zwangsmittel gegen Andreas Scheuer gegeben habe. Wir warten bis jetzt auf die Quellenangabe. Wohl vergebens.....


Also ich finde auch, dass die hier veröffentlichten Pressemeldungen doch ein klares Bild zugunsten des PhDr abgeben, dass der PhDr. -wie in anderen Bundesländern auch- nach der Umsetzung der KMK Beschlüsse auch in Bayern als Dr. geführt werden kann. Den endgültigen Beweis wird uns Herr Scheuer selbst liefern, wenn er sich nach der Gesetzesänderung wieder Dr. nennt.

Trotz allem sollte endlich der Artikel obejktiviert werden, da der PhDr. ja inzwischen tatsächlich als Dr. geführt werden darf.

_________

Die Artikeldarstellung, dass "kleine Doktorgrade" aus der ehemaligen CSSR nicht als Dr. führbar sind ist richtig. Diese Abschlüsse sind, sowohl im Vergabeland, also Tschechien und Slowakei, als auch im deutschsprachigen Ausland, nicht als Dr. führbar; wohlaber in der vergebenen Form, z.B. "doktor filozofie", abgekürzt als PHDr. Ausserdem kann man nicht zu diesem Abschlusstyp "promovieren". Die Aussage, man ist zu einem "PHDr" promoviert worden ist falsch und irrführend.

Auch die, in dieser Diskussion oft erwähnten, KMK-Beschlüsse sehen solch eine Führung nicht vor. Dieser Irrglaube wird von windigen "Promotions"vermittlern verbreitet. Sollten Sie einen akademischausgebildeten Slowaken bzw. Tschechen kennen, so befragen Sie ihn nach diesem Abschlusstyp.


Langweilen Sie uns nicht mit Ihrer Privatmeinung. Wenn Sie hier noch ernstgenommen werden wollen, legen Sie Beweise / Quellen für Ihre Behauptungen vor.


Nun ist die, in dieser Diskussion, gebetsmühlenartigwiederholte Novellierung des Bayerischen Hochschulrechts (mit Umsetzung der zwei uminösen KMK-Beschlüsse), die angeblich zur Führung eines magisteräquivalenten slowakischen bzw. tschechischen "kleinen Doktorgrad" als Dr. legitimiert, seit einer Woche in Kraft. Nun kann der angeblich "blamierte Blender" Scheuer endlich die zwei Buchstaben vor den Namen stellen. LOL

Übrigens, auch ein, durch einen unwissenden Urkundenbeamten, irrtümlich eingetrager "kleiner Doktorgrad" in die Ausweisdokument würde nicht zur Führung als Dr. legitimieren.

gähn..., also dass es auf die Eintragung in die Ausweisdokumente nicht ankommt, wissen wir ja wohl alle. Ich glaube, über dieses Niveau waren wir in der Diskussion doch schon raus, oder ? Wie bei allem, kommt es auf die Gesetzeslage und ggf. die entsprechenden Rechtsauslegungen an. Wie die Gesetze sind, kann man ja wohl nachlesen. So z.B., dass seit 1. Juni die KMK-Beschlüsse auch in Bayern umgesetzt sind. Wie die Staatsanwaltschaft die Gesetze auslegt, ist ja in dieser Diskussion auch eindeutig nachgewiesen worden (und zwar durch nachprüfbare Quellen); nämlich dass der PhDr. jetzt auch in Bayern als Dr. geführt werden kann. Wenn jemand andere Quellen hat, dann möge er sie doch bitte hier mal zum besten geben. Aber angesichts der zahlreichen hier zitierten Medienberichte, dass der PhDr in Deutschland ein Dr ist, macht es doch gar keinen Sinn mehr, ständig seine unbewiesene Privatmeinung zu posten, dass dies doch nicht stimme. Oder kann nicht sein, was nicht sein darf ?

Wie die Novelle des Bay. Hochschulgesetzes, den Inhaber eines slowakischen "doktor filozofie" zum Führen eines Dr. berechtigt ist mir absolut unverständlich. In der Novellierung wird klar formuliert, dass die, auf Bundesebene getroffenen Äquivalenzabkommen, Landesrecht vorgehen, was heisst, das in Bayern das Äquivalenzabkommen zwischen der Slowakei und Deutschland gilt, woraus hervorgeht, dass die "kleinen Doktorgrade" in der Originalform, ohne Herkunftsbezeichnung führbar sind.HausBräu 11:31, 8. Jun 2006 (CEST)


Also dieser Beitrag schlägt ja jetzt echt dem Fass den Boden aus. Der Verfasser zeigt hier echte Schwächen im Verstehen von Gesetzestexten. Daher hier der genaue Gestzeswortlaut mit Verständnishilfen: "Vereinbarungen und Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich (=Äquivalenzabkommen) und Vereinbarungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (= KMK-Beschlüsse) gehen den Regelungen in den Abs. 1-3 vor. Soweit letztere (d.h. die KMK-Beschlüsse) gegenüber den von der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Abkommen (=Äquivalenzabkommen) im Einzelfall günstigere Regelungen enthalten, sind diese anzuwenden." Damit ist doch völlig klar, dass die (günstigeren Regelungen der) KMK-Beschlüsse anzuwenden sind. Mein Tipp: der Verfasser des vorhergehenden Artikels sollte lieber keine Zeit oder Mühe auf eine Promotion verwenden geschweige denn überhaupt darüber nachdenken.

Anonymus, Ihren Argumentationsstil empfinde ich, mir gegenüber, als beleidigend. Die KMK-Beschlüsse v. 21.9.2001 beziehen sich auf "...wissenschaftliche Promotionsverfahren...". Die Graduierung zu einem sog. "kleinen Doktorgrad" ist weder ein Promotionsverfahren, noch wissenschaftlich, da es "...ohne wissenschaftliche Forschung und selbständige schöpferische Tätigkeit..." erlangt wird. Somit kann ein "kleiner Doktorgrad" auch nach der Novelle des Bay. Hochschulgesetzes nicht als Dr. geführt werden, wohl aber ein tschechisch bzw. slowakischer PhD als Dr..HausBräu 18:36, 8. Jun 2006 (CEST)

Wie Sie aus den hier veröffentlichten Stellungnahmen der bayerischen Staatsanwaltschaft und des Bayerischen Wissenschaftsministeriums ersehen können (die Berichte können in den Archiven nachgelesen werden), kann ein PhDr sehr wohl als Dr. abgekürzt werden. Damit ist doch alles gesagt.Seien Sie doch so nett, Ihre anderweitige Behauptung zu belegen.

Wir drehen uns hier im Kreis!!! Es ist doch nun langsam wirklich bewiesen, dass der PhDr. in Deutschland als Dr. führbar ist. Ich selbst habe ihn problemlos in meine Ausweisdokumente eintragen lassen können. Und das, obwohl die Sachbearbeiterin im Bürgeramt Rücksprache mit dem zuständigen Wissenschaftsministerium gehalten hat. Des weiteren ist wohl nicht nur jedem PhDr.-Promovierten bekannt, dass es sich hierbei nicht um einen Magisterstudiengang, sondern um eine ordentliche Promotion mit Dissertation, Verteidigung und rigorosen Prüfungen in zwei weiteren Fächern handelt. Mein Examen an der Universität (Dipl.-Kfm.) in Deutschland war dagegen eine Lachnummer! Außerdem war díeser Abschluss (Magisteräquivalent) Zulassungsvoraussetzung für die Promotion in der Slowakei. Warum sollte ein bereits absolvierter Studienabschluss der 2. Studienstufe an einer deutschen Universität zwingende Voraussetzung für einen weiteren Abschluss der 2. Studienstufe sein?

Sowohl im Haupttitel als auch hier in der Einleitung finden sich haarsträubende Fehler und Ungenauigkeiten zu den slowakischen Doktorgraden. Hinweise auf die Gesetzeslage werden leider immer wieder gelöscht.

Noch einmal ein Versuch (Quelle: Eurodice):

The higher education institutions award the following academic degrees to their graduates:

  1. in Magister's study, the degree of "magister" (Mgr.); in artistic branches of study, the degree of "magister umenia" (Mgr. art.);
  2. in Engineer's study, the degree of "in žinier" (Ing.) in technical, pedological and economic branches of study; the degree of "in žinier architekt" (Ing. arch.) in the branches of architecture and town planning;
  3. in Doctor's study, the degree of "doktor všeobecného lekárstva" (MUDr.), "doktor zubného lekárstva" (MDDr.) in medical branches of study; and the degree of "doktor veterinárskej medicíny" (MVDr.) in veterinary branches of study

The graduates of Magister's study (Mgr.) who completed the examina rigorosa a part of which is the defence of a thesis, are awarded the diploma, showing the branch of study completed and the academic degree:

   * in the field of natural sciences "doktor prírodných vied" (RNDr.)
   * in the field of pharmacy "doktor farmácie" (PharmDr.)
   * in the humanities and art disciplines "doktor filozofie" (PhDr.)
   * in the fields of law and security with juridical concentration "doktor práv" (JUDr.)
   * in teacher training with branches of education and sports "doktor pedagogiky" (PaedDr.)
   * in theological fields of study except of catholic theology "doktor teológie" (ThDr.).

Certification - Ph.D Study

The Ph.D. study is finished by the defence of a dissertation thesis after completing dissertation examination.

The graduates of the Ph.D. study are issued diplomas showing the name of the higher education institution, faculty, study field and study programme; in case the PhD study took place in the external educational institution, also the name of the latter. The graduates of Ph.D. study are awarded the academic degree of "doctor" ("philosophiae doctor") abbr. Ph.D. and in artistic PhD study programmes the academic degree of "doctor of art" ("artis doctor") abbr. ArtD. After the initial comprehensive part of PhD study the PhD graduates in the field of Catholic Theology are awarded the academic degree of "licenciát teológie" (abbr. ThLic.). The graduates of PhD study in these areas are also awarded the academic degree of "doctor teológie" (abbr. ThDr.).

______ Zur Führung in Deutschland gibt es nun einmal eine unterschiedliche Anwendung der inzwischen angeglichenen Hochschulgesetze in den einzelnen Bundesländern. Ob sich die Ansicht durchsetzt, die sog. kleinen Doktorgrade seien nicht als "Dr." zu führen, erscheint zweifelhaft, weil dies voraussetzen würde, dass das Gesetz zwischen Berufsdoktoraten, Doktorgraden mit gleichwertigem wissenschaftlichen Promotionsverfahren und nicht gleichwertigem wissenschaftlichen Promotionsverfahren unterscheidet - was eben gerade nicht der Fall ist. Dass die "kleinen" Doktorgrade eine nicht wissenschaftliche schriftliche Arbeit voraussetzen, wird wohl nicht ernsthaft vertreten. Das wäre auch kaum mit dem in allen Bundesländern geltenden Äquivalenzabkommen vereinbar. Denn dort ist in Art. 4 festgeschrieben, dass die Anerkennung oder Ergänzung der schriftlichen "Rigorosen Arbeit" für die Dissertation in Deutschland den Universitäten nach Maßgabe ihrer jeweiligen Promotionsordnungen übertragen wird.


Leider (mal wieder) falsch: Weder im Gesetz noch in den KMK-Beschlüssen steht, dass Gleichwertigkeit zwischen dem deutschen und dem ausländischen Abschluss gegeben sein muß. Wie somit leicht nachprüfbar, ist Gleichwertigkeit kein Kriterium.

Und wenn Sie sich wenigstens mal ein bißchen Mühe geben und in den neuen Hochschulgesetzen der Länder nachlesen würden, dann würden auch Sie feststellen, dass in fast allen Ländern die KMK-Beschlüsse den Äquivalenzabkommen vorgehen, dass die Äquivalenzabkommen also gar keine Rolle mehr spielen.

- Diese Zuschrift mißversteht den vorstehenden Diskussionsbeitrag. Dort steht:"... was eben gerade nicht der Fall ist". Im Übrigen habe ich keine Lust, hier lange Ausführungen zur Rangfolge von Gesetzen pp. (Äquivalenzabkommen, Landeshochschul- oder - wissenschaftsgesetze, KMK-Beschlüsse) zu machen. KMK-Beschlüsse sind - wohl auch für juristische Laien offensichtlich - keine Gesetze. Entscheidend wird sein, wie die inzwischen wohl angeglichenen Landesgesetze angewandt werden - letztlich nach gerichtlicher Prüfung.


Also in Berlin ist die Führung z.B. des PhDr. als "Dr." kein Problem:

http://www.science.berlin.de/cgi-bin/frames.pl?http://www.science.berlin.de/2_hochschulen/inhalt/4_studium/7_abschluesse/11_faq.htm

Die Aussage stimmt nicht. In Berlin ist eine Führung eines ausländischen EU-Grades nur in dem im Ursprungsland vergebenen Wortlaut statthaft. PhDr bleibt auch in Berlin PhDr. HausBräu 09:33, 16. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Vorschlag: Doktorgrade außerhalb des deutschsprachigen Raums ausgliedern

Langsam wird das Hin und Her bei den osteuropäischen Doktorgraden ein wenig nervig. Ich fände es sinnvoll, im Artikel Doktor nur die Situation in Deutschland, Österreich und der Schweiz darzustellen und den Rest in einem neuen Artikel Ausländische Doktorgrade und ihre Anerkennung (o.ä.) zu behandeln. Das würde den ansonsten unproblematischen Artikel ein wenig von den Kontroversen entlasten. Irgendwelche Meinungen zu dem Vorschlag? --Toto 08:49, 3. Apr 2006 (CEST)

Finde den Vorschlag gut, dann wird der Artikel auch wieder ein bißchen übersichtlicher.
--Peter Putzer 09:24, 3. Apr 2006 (CEST)
Finde ich inkonsequent; bin dagegen. Die Beschreibung für andere Länder besteht schon sehr lange innerhalb des Lemma. Nur weil ein Einziger, seit kurzem, die gesetzlichen Regelungen über die Anerkennung slowakischer Doktorgrade in Deutschland, immer wieder, fälschlich ändert sollte man die Beschreibung ausländischer Doktorgrade nicht ausgliedern, da dies die Änderungsmotivation des entsprechenden users wohl kaum beeinflussen würde, das Problem nur verlagern würde.80.130.121.125 09:45, 3. Apr 2006 (CEST)

Einverstanden - Ausländische Doktorgrade und ihre Anerkennung im deutschsprachigen Raum --Dr. Steller 10:50, 3. Apr 2006 (CEST)

  • Halte es für wichtig, einen gesamten Überblick zu bieten. Sicherlich kann ein eigenes Lemma für "ausländische" Doktorgrade angelegt werden. Dann muss aber überlegt werden, ob dieses Lemma europäische und nicht europ. Grade enthält. Daher bin ich eher für ein Lemma EU-Grade und einen für Restwelt. Wenn überhaupt. -- Christoph Wagener 12:00, 3. Apr 2006 (CEST)


Der Gesamtüberblick sollte unbedingt gewahrt werden. Es geht doch eigentlich nur, um die kürzlich aufgetretenen, Probleme mit den haltlosen Änderungen der Definition und der Führung in Deutschland von Doktorgrade bzw. "Pseudodoktorgraden" ("PhDr" ist Magisteräquivalent) aus der ehemaligen Tschecheslowakei. Die Gesetzeslage in Deutschland ist, von Christoph Wagener, unter "Slowakische Doktorgrade" (s.o.) deutlich dargestellt worden. -- 2006-04-03 11:43:49 80.130.87.228

OK, habe mich heute an einen Admin gewandt, und der Artikel ist inzwischen halbgesperrt, also nur noch für angemeldete Benutzer zugänglich. Auch eine Lösung :). --Toto 14:41, 8. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Schweiz

Die ETH Zürich verleiht den Dr sc.ETH.. Wie sieht das denn mit der ETH Lausanne aus? Weiss jemand, ob ein Dr. aus der Schweiz in der BRD den selben regularien unterliegt wie ein Dr aus den anderen EU-Ländern? Oder kann ein schweizer Dr. nur mit Herkunftszusatz geführt werden?

Arzneikunde = Pharmazie bitte einfach mal mit dem entsprechenden Artikel verlinken !

[Bearbeiten] Ungarn

Ich gehe davon aus, daß Dr. Steller sich mit der Rechtslage in Ungarn auskennt, allerdings scheinen mir an diesem Abschnitt mehrere Dinge unklar bzw. nicht ganz schlüssig. Für die Führung in Deutschland ist die Rechtslage in Ungarn irrelevant, ein "soll" läßt sich sicher nicht ableiten. Generell kann ich mir kaum vorstellen, daß mit der Promotion alle Ausweise ihre Gültigkeit verlieren (jedenfalls nicht unmittelbar), auch wenn es schon sein kann, daß nach ungarischem Recht der Grad nachgetragen werden muß. Allerdings habe ich für diesen Umstand (nämlich daß der Doktorgrad Teil des Familiennamens wird) keinerlei Belegstelle in deutscher oder englischer Sprache außerhalb dieses Eintrags gefunden. Auch der unter [14] zu findende Text von Doktoratsurkunden impliziert meiner Ansicht nach, daß der Grad "dr." vor dem Familiennamen geführt werden kann, nicht muß. Kann jemand die Situation aufklären? --Peter Putzer 12:13, 9. Apr 2006 (CEST)

Nach meinen Promotion sollte ich - wegen meinen Namensänderung - meinen ungarischen Personalausweis, mein Führerschein, und auch mein Grundbuch (!) wechseln. Jetzt in Bayern niemand versteht, daß ich als ungarische Staatsangehörige (z.B. bei der gemeinsamen /deutsch-ungarischen/ Rentenversicherung und Steuereklärung) nicht Steller, sondern dr. Steller bin. Deshalb schreiben die ungarische Behörde immer Briefe, daß "niemand in Ungarn unter diesen Namen und Registrationsnummer lebt".
Ich kann über diesen speziellen Gesetz nur diese sagen. Aber das ist mir schon ziemlich langweilig, immer diese Bürokratie erklären. Wäre endlich gut, was für eine EU-Gesetz darüber (und nicht über die Apfelgröße) haben... --Dr. Steller 12:31, 9. Apr 2006 (CEST)
Es tut mir leid, aber die zitirte Seite ist nicht offiziell. Das ist nur die "AMERICAN HIGHER EDUCATION INFORMATION CENTER" - und nicht als Universitätsfach anerkannt. Übrigens es ist voll mit Fehlern: z.B. "színház- és filmművészeti főiskola (college of theatre and film studies)" - seit 1993 gibt in Ungarn keine "Színház- és filmművészeti főiskola" mehr. Aber es gibt Universität - aber das ist kein "college". (Das ist immer so: die reiche Leute kamen aus Amerika in Ungarn ohne Kenntnisse und Fertigkeiten zurück, und schreiben Dummheiten.)
Offizielle Seite ist hier - aber leider auf ungarisch. (Weitere: Europass Österreich, EUROPASS). --Dr. Steller 12:51, 9. Apr 2006 (CEST)
Ihre Kritik an der genannten Seite kann ich nachvollziehen, was die Aktualität anlangt, da mag es sein, daß die nicht mehr gegeben ist. Allerdings verstehe ich nicht, wie Sie auf das genannte "American Higher Education Information Center" kommen, ich finde unter dem Link nur die OSEAS (OverSeas Educational AdviserS). Jedenfalls scheint die Website durchaus [www.u-szeged.hu einer Universität] zu gehören. Die Relevanz der diversen EuroPass-Seiten erschließt sich mir übrigens leider auch nicht. Was hat der "europäische Lebenslauf" bzw. auch das Diploma Supplement mit der hier diskutierten Frage des ungarischen Namensrechts zu tun?
--Peter Putzer 09:53, 12. Apr 2006 (CEST)
Inwiefern ergibt sich, aus der zitierten Quelle, dass nach Erwerb eines wissenschaftlichen Doktorates der Familienname ungültig wird? Zur Belegung interessant, wäre das entsprechende ungarische Gesetz. 80.130.75.228 08:17, 12. Apr 2006 (CEST)
Auch für mich war neu: schon ab 2005 alle können entscheiden, möchten sie den Doktortitel benutzen, oder nicht. Wenn möchten, dann müssen sie obligatorisch in allen offiziellen Dokumenten benutzen, wenn nicht möchten, dann sie dürfen nicht mehr in den off. Dokumenten benutzen. Als ich mein Doktorat gemacht habe, für uns im 1995 war noch obligatorisch.
Das ist ganz genau so, wie z.B. das "y", der ehemalige Adelstitel in den alten Namen, oder Namensübersetzungen. Meine Name mit "i" ist auch ungültig - nur mit "y" darf ich benutzen. --Dr. Steller 08:47, 12. Apr 2006 (CEST)
Nichts für ungut, aber eine Übersetzung in eine weiter verbreitete Sprache wäre halt nett. Wie heißt das zuständige Gesetz? Dann könnte man versuchen, eine solche Übersetzung aufzutreiben. Beispielsweise finden sich unter [15] (genauer: [16]) einige der möglicherweise relevanten Gesetze in englischer bzw. deutscher Übersetzung. Leider fehlt genau der "Higher Education Act" von 1993 (er ist zwar verlinkt, die LInks führen aber ins Leere). Oder ist der namensrechtliche Aspekt ohnehin woanders geregelt?
--Peter Putzer 09:46, 12. Apr 2006 (CEST)

Das ist das Problem, daß die Namensänderungen dem Innen-, und die Promotion dem Kultusministerium gehören. Und bisher ist leider kein Synkron. --Dr. Steller 13:24, 12. Apr 2006 (CEST)

die Argumentationen und gebrachten Quellen von Dr. Steller sind für mich unverständlich, nicht unbedingt sprachlich, und kontextlos. Meine Essenz daraus wäre, es stimmt nicht, d.h. es besteht keine gesetzliche Grundlage zu solch einer Aussage bzw. eine entsprechende Gesetzgebung besteht seit 2005 nicht mehr. 80.130.87.127 20:50, 12. Apr 2006 (CEST)
  • Vielleicht gibt keine synkronisierte Gesetzgebung mehr, aber die Leute mit ihren Familiennamen leben noch. 8-)
  • Aber ich verstehe schon, warum ein Missverständnis liegt ein. Ich muss hier nicht argumentieren, weil ich ganz genau weiss (zusammen mit ung. 120 Millionen EU-Bürgern), wie es geht. Nur die Bundesdeutschen müssen verstehen, dass in Europa auch solche EU-Länder sind, die altes und neues System paralell haben. Deshalb ist diese Zitat "according to the 100 section (5) of the Act LXXX of 1993 on higher education, the title of doctor (PhD) is due to him/her and he/she is eligible to use the denotation of "Dr" with his/her family name" - kein Gesetz über die Familiennamen! Über die Namensänderungen entscheidet das Innenministerium, welches - Gott sei Dank - nicht mehr mit der Wissenschaft zu tun. Und diese Text ist nicht obligatorisch, etwas ähnliches dürfen die Unis schreiben. Z.B. in meinen "Diploma Promotionis" steht: "et declaravimus potestate e lege nobis data concedentes ei ab hoc die ius titulo doctoris (PhD) utendi" (2003). Ganz genau diese steht in meinem alten "Testinonium" legitimo modo: "facultate Nobis competendi dantes et concedentes Ei ius titulo doctoris universitatis utendi" (1995). Also, in der Uni stimmt die Möglichkeit zu der Namensänderung - aber was war DANN? Sofort im 1995 habe ich einen offiziellen Brief von der Uni bekommen, dass sie ins Innenministerium meine veränderte Daten weitergesendet hat. Ich habe mich erst nach vier Monaten am Standesamt gemeldet, weil ich keine Zeit hatte - und ich habe wegen die vier Monate (max. drei Monate darf man warten) fast Straf bekommen.
  • Das ist auch so z.B. bei der Eheschließung in Deutschland. Deutsche Eheschließungen sind in viele Ländern (auch in Ungarn) nicht anerkannt - die deutsche Heiratsurkunde ist nur ein Vorschlag (auch wie die Promotionen) für das ungarischen Innenministerium. Akzeptiert - oder nicht: das Innenministerium wird entscheiden. Z.B. wir sollten noch einmal in Ungarn heiraten, weil das Ministerium meine neue Namensänderung (dr. Steller) nicht akzeptierte.
  • Also, zusammenfassend: ich will hier nicht argumentieren, weil ich schon auch als Hochschullehrerin immer alles max. zwei Mal erklärte. Wer versteht, versteht, wer nicht - es tut mir Leid, durchfällt. --Dr. Steller 15:04, 13. Apr 2006 (CEST)
Was Sie als Hochschullehrerin wo wie gehandhabt haben, ist hier irrelevant. Ihre Behauptung sollten Sie mit Quellen stützen (mir persönlich würde sogar ein ungarischer Gesetzestitel reichen, ich kann damit zwar direkt nichts anfangen, aber zumindest ein Hinweis für Recherchen wäre damit geliefert). Höchst verwunderlich finde ich nebenbei den Hinweis auf "deutsche Eheschließungen". Es mag zwar sein, daß es hier Unterschiede in der Anerkennung ausländischer Eheschließungen gibt (wohl eher nicht innerhalb der EU, da bin ich mir ziemlich sicher), aber dabei handelt es sich sicher nicht um ein spezifisch deutsches Phänomen. Oder auch direkt gefragt: Welches Charakteristikum des deutschen Eherechts verhindert "in vielen Ländern", daß solche Ehen anerkannt werden? *wonders*
--Peter Putzer 19:07, 14. Apr 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Hons

"oder einen Bachelor (Hons). " Wer oder was ist "Hons" bitte ? --888344

  • "B (Hons)" oder "B. Hons." ist ein "Bachelor with Honours", siehe Bachelor. -- Christoph Wagener 17:09, 21. Apr 2006 (CEST)
Danke --888344

[Bearbeiten] sprachlicher Gebrauch

Ich weiss nicht, wo man es einbauen könnte - aber der Doktorgrad wird wie ein nullter Vorname benutzt, nicht wie ein Zusatz zum Familiennamen. Also nicht Paul Franz Dr. Schulze oder Paul Dr. Franz Schulze, sondern nur Dr. Paul Franz Schulze oder Dr. Schulze - wenn echte Vornamen fehlen. --888344

Das scheint mir ein recht triviales Faktum zu sein. Es ist ein Namenszusatz, und eine Person trägt klarerweise nicht nur ihren Familiennamen. Wozu also eine Erwähnung? Im übrigen gilt dies für alle (deutschsprachigen) akademischen Grade und die meisten Titel - als Ausnahme fällt mir nur der "Kardinal" ein, der gehört AFAIK vor den Familiennamen. --Peter Putzer 17:20, 21. Apr 2006 (CEST)

Der Auffasssung, dass dies eine triviale Ergänzung wäre, trete ich bei; allerdings finden sich in der wikipedia sehr viele Trivialitäten. --888344


[Bearbeiten] Was bedeutet ?

  Dr.sc.med. 

[Bearbeiten] Abkürzung "Dr." im Englischen

Der Satz "Die englische Sprache setzt hierbei keinen Punkt hinter den Dr; die Schreibweise ist also dann Dr Vorname Nachname" ist nur für britisches Englisch richtig, nicht für amerikanisches. Die Situation ist hier wie bei "Mr.", siehe [17]. Siehe auch [18]. Deshalb schreibt man besser "Während im amerikanischen Englisch wie im Deutschen ein Punkt nach der Abkürzung "Dr" verwendet wird, wird dieser im britischen Englisch meist weggelassen". Die zwei Verweise auf irgendwelche britischen Uni-Seiten können dann auch entfallen. --192.100.124.218 18:08, 10. Jul 2006 (CEST)

Inhaltlich korrekt, ich würde aber den typographischen Hinweis komplett weglassen. Scheint mir ziemlich irrelevant für das Lemma zu sein. 83.65.240.237 12:50, 15. Dez. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Liedchen

Listiges Liedchen, besonders für Informatik-Dr-Anwärter. Muss nicht auf die Seite, aber nett isses trotzdem: http://www.monzy.com/intro/drama_lyrics.html 84.129.61.108 16:12, 13. Mär. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Deutschland - "Sonstige Doktorgrade"

Sind die dort unter 7.1.1 genannten anderweitigen Bezeichnungen wirklich Doktorgrade? M.E. handelt es sich um weitere Bezeichnungen, die aber doch gerade keine akademischen Grade sind, oder? Mein Vorschlag: "Sonstige Bezeichnungen", "Sinnverwandte Abkürzungen" o.ä. --Sebastian V 12:26, 16. Mär. 2007 (CET)

[Bearbeiten] Osteuropa

Euch scheint nicht aufgefallen zu sein, dass Tschechien, wie auch Oesterreich in Mitteleuropa liegen.

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