Drempel
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Der Ausdruck Drempel (v. mittelhochdt.: drempel Türschwelle) bezeichnet
- im Bauwesen den im Dachgeschoss über den Fußboden hinausragenden Teil der Außenmauern bis zum Dachansatz, siehe auch Kniestock.
- in einer Schleuse den Mauervorsprung, über dem sich das bergseitige Schleusentor befindet und bei Schleusen mit Schützen in den Toren eigentlich Energievernichter heißt.
Damit beim Ablassen des Wassers aus der Schleusenkammer das Boot nicht auf dem Drempel aufsetzt und beschädigt wird, ist die Lage des Drempels an der Wand der Schleusenkammer markiert und bei Talfahrt zu beachten. Bei Bergfahrt sieht man den Drempel als Mauer unterhalb des bergseitigen Schleusentores. - Mittel zur Verkehrsberuhigung, im Niederländischen eine Bremsschwelle in der Straßenmitte zum Einbremsen des motorisierten Individualverkehrs. Schild: Let op! Drempels.
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