Einheitengesetz
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Das deutsche Gesetz über Einheiten im Messwesen (MessEinhG)[1] ermächtigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, die gesetzlichen Einheiten festzulegen und definiert einige Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Die Ermächtigung ausschöpfend, legt die Ausführungsverordnung zum Gesetz über Einheiten im Messwesen (Einheitenverordnung, EinhV)[2] als gesetzliche Einheiten die SI-Einheiten mit Ausnahme des Katal und einige SI-fremde Einheiten fest. Damit dürfen in Deutschland im geschäftlichen und amtlichen Verkehr nur gesetzliche Einheiten verwendet werden, sofern das Einheitengesetz keine Ausnahme vorsieht; Zuwiderhandlungen im geschäftlichen Verkehr stellen Ordnungswidrigkeiten dar.
Die deutsche Einheitenverordnung ist recht knapp gehalten und enthält im Wesentlichen neben den Definitionen der SI-Basiseinheiten Tabellen mit Einheitennamen, Einheitenzeichen und Angaben zu Vorsätzen und Vorsatzzeichen, mit deren Hilfe dezimale Vielfache und Teile von Einheiten bezeichnet werden können. Die ursprüngliche Fassung der Verordnung war hingegen sehr ausführlich; sie enthielt nicht nur Umrechnungsbeziehungen und Übergangsfristen für veraltete Einheiten, sondern auch verbale Definitionen vieler abgeleiteter Einheiten und allgemeine Bildungsregeln für abgeleitete Einheiten.
Ursprünglich hatte die Physikalisch-Technische Bundesanstalt im Einheitengesetz auch die Aufgabe erhalten, eine „Tafel der gesetzlichen Einheiten“ bekannt zu machen.
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz über Einheiten im Messwesen |
Kurztitel: | Einheitengesetz |
Abkürzung: | MessEinhG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
FNA: | 7141-5 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 2. Juli 1969 (BGBl. I S. 709) |
Inkrafttreten am: | |
Neubekanntmachung vom: | 22. Februar 1985 (BGBl. I S. 408) |
Letzte Änderung durch: | Art. 152 VO vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407, 2425) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
8. November 2006 (Art. 559 VO vom 31. Oktober 2006) |
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ MessEinhG bei
- Gesetze im Internet
- Buzer.de (mit Verweisen)
- ↑ EinhV bei
- Gesetze im Internet (Hinweis zu Anlage 1: Tabelle unübersichtlich. Vermutlicher Fehler in Zeile 33: Einheitenzeichen „Ω“ fehlt.)
- Buzer.de
[Bearbeiten] Weblinks
- Die gesetzlichen Einheiten in Deutschland Zusammenstellung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
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