Einkünfte aus selbständiger Arbeit
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Das deutsche Einkommensteuerrecht kennt sieben Einkunftsarten, eine davon ist die Einkunftsart "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit".
Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehören
- Einkünfte aus Freiberuflicher Tätigkeit (Katalogberufe, Katalogähnliche Berufe und Tätigkeitsberufe)
- Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie, wenn sie nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind
- Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, z. B. als Testamentsvollstrecker, Vermögensverwaltung oder als Aufsichtsratsmitglied
- Einkünfte, als Beteiligter an einer Wagniskapitalgesellschaft.