Einkunftsart (Deutschland)
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Das deutsche Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit (z. B. Freiberufler)
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (aktive Arbeitnehmer, Versorgungsempfänger, Betriebsrentner, Beamte)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden)
- sonstige Einkünfte (z. B. Renten, Spekulationsgewinne)
Andere Einnahmen, z. B. Lotto- oder andere Spielgewinne, die keiner dieser Einkunftsarten zuzuordnen sind, sind damit einkommensteuerlich nicht relevant.
Siehe auch: Einkommen, Einkünfte, Werbungskosten, Betriebsausgabe, Gewinnermittlung