Einzelrichter
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Der Einzelrichter ist ein Spruchkörper – in der Regel – der unteren Instanz im Rechtsweg. Grundsätzlich entscheidet der Einzelrichter über die Sachen beim Amtsgericht in Zivilsachen und Familien-, Kindschafts- und Unterhaltssachen, sowie als Strafrichter in den Strafsachen, die am Amtsgericht nicht dem Schöffengericht zugewiesen werden. Ebenso entscheidet erstinstanzlich der Einzelrichter am Verwaltungsgericht über die öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Der Einzelrichter kommt in Zivilsachen in der Berufungsinstanz am Landgericht zum Zuge, sofern es sich um nicht besonders schwierige Angelegenheiten handelt. Ebenso kann am Finanzgericht und am Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof der Einzelrichter mit der Entscheidung betraut werden. Hier ist immer ausschlaggebend, dass die Sache weder in rechtlicher, noch in tatsächlicher Hinsicht Schwierigkeiten aufwirft.
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