Erbgesessener
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Ein Erbgesessener oder „erbgesessener Hausmann“ war Besitzer eines langfristig, meist über mehrere Erbgänge, im Eigentum einer Familie befindlichen „Platzes“ (Bauernhof mit Ländereien). Aus dem Kreis dieser Eigenerben wurden bis zur Neuzeit in ländlichen Regionen meistens die unteren Richterämter, etwa Bauernrichter, in Ostfriesland und anderen Küstenregionen auch die Deich- und Sielrichter besetzt.
In Sachsen gab es auch die Form -besessener für den Dorfbewohner mit Grundbesitz.