Erschließung (Gebäude)
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Unter der Erschließung eines Gebäudes versteht man im allgemeinen Zugangswege, Bauteile und Räume, über die die Nutzer in horizontaler oder vertikaler Richtung die einzelnen Nutzungseinheiten wie zum Beispiel Wohnungen oder Büros erreicht. Auch Ver- und Entsorgungswege für Anlieferungen, Müllentsorgung etc. werden als Erschließung bezeichnet.
Die Elemente der Gebäudeerschließung lassen sich in horizontale und vertikale Elemente gruppieren. Horizontal Elemente ermöglichen das Erreichen aller Räume auf einer Geschossebene, Beispiele sind Gang, Korridor, Flur, Laubengang. Vertikale Elemente ermöglichen das Erreichen aller Geschosse, Beispiel sind Treppe, Rampe, Rolltreppe, Aufzugsanlage.
[Bearbeiten] Typen
Im Wohnungsbau unterscheidet verschiedene Typen der Erschließung: Ein-, Zwei-, Drei-, und Mehrspänner, je nach Anzahl der Nutzungseinheiten, die pro Geschoss erschlossen werden.
[Bearbeiten] Planung
Die Erschließung ist eines der wesentlichsten Element der Gebäudeplanung. Die Funktionalität und damit die Qualität eines Gebäudes hängt besonders seiner Erschließung ab. Bei der Planung sind unterschiedlichste Parameter zu beachten, unter Anderem:
- Grundstück: Größe und Zuschnitt, Orientierung, Art und Maß der baulichen Nutzung
- Gebäude: Höhe, zu erwartendes Verkehrsaufkommen, vorbeugender Brandschutz, Baukosten
Da die Erschließungswege im Brandfall meist auch zur Evakuierung dienen sind zahlreiche Planungsrechtliche Vorgaben und Baurechtliche Vorschriften zu beachten, aus dem Baugesetzbuch, den Landesbauordnungen und den DIN-Normen und sonstigen Ausführungsvorschriften.