Erste Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow
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Die Erste Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow eG ist eine Wohnungsbaugenossenschaft in Berlin-Pankow. Sie wurde am 14. Dezember 1955 als Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft Neues Deutschland gegründet, und hieß nach mehreren Veränderungen später auch AWG Klinikum Berlin-Buch. Heute besitzen sie 3.665 Wohnungen überwiegend in den Ortsteilen Pankow und Buch. Die Genossenschaft zählt etwa 4.000 Mitglieder.
Die Genossenschaft geriet im Februar 2004 in die Schlagzeilen, als die Verhandlung vor dem Landgericht Berlin gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Busch wegen des Vorwurfs der Veruntreuung eröffnet wurde. Er war in diesem Amt von 1991 bis 2002 und soll bei seinem Ausscheiden eine Abfindung von 510.366,75 Euro bezogen haben, die aufgrund unbefugter Vertragsänderungen möglich geworden war. Der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Holger Schulz wurde als Mittäter angeklagt. Einer Rechtsanwältin und einem ihrer Mitarbeiter wurden Beihilfe vorgeworfen. Im Mai 2005 ging das Verfahren in die zweite Instanz. [1] [2] [3]
Ein anderes Mal geriet die Genossenschaft ins öffentliche Licht, als sie 700 Mieter verklagte, die einer Mieterhöhung widersprochen hatten. Die Klagen mussten zurückgenommen werden, die Kosten betrugen 300.000 DM. [4]
Mitglieder, die sich auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung kritisch gegen den alten Vorstand geäußert hatten, wurden aus der Genossenschaft durch den Vorstand ausgeschlossen. Dieser Ausschluss war laut Gericht rechtswidrig (Landgericht Berlin, Urteil vom 11. Mai 1999, Az. 64 S 468/98). Der Versuch, das betroffene Mitglied weiterhin von der Vertreterversammlung auszuschliessen, war ebenfalls unberechtigt (BGH, Urteil vom 24. September 2001, AZ II ZR 289/00, NJW 2002, S. 64).[5]
Weblinks
Quellen
- ↑ Bei der Ersten Wohnungsgenossenschaft Berlin-Pankow fliegen die Fetzen. Aber wie. In: Das Grundeigentum, 18. Februar 2004
- ↑ Berliner Genossenschafts-Manager vor Gericht. In: RBB online, 25. Mai 2005
- ↑ Versüßter Abgang. In: Tagesspiegel, 26. Mai 2005
- ↑ Ohne eigene Courage geht nichts. In: Mieterecho Nr. 301, Dezember 2003
- ↑ BGH, Urteil vom 24. September 2001, Az. II ZR 289/00, Ausschliessung von der Vertreterversammlung