Erstvollzug
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Ein Strafgefangener, der vor seiner jetzigen Inhaftierung noch keine oder schon einmal weniger als drei Monate Freiheitsstrafe verbüßt hat, befindet sich im sogenannten Erstvollzug; alle anderen Gefangenen im Regelvollzug.
[Bearbeiten] Differenzierung
Um Erstverbüßer vor den schädlichen Einflüssen bereits mehrmals straffällig gewordener Gefangener zu schützen, gibt es gemäß den Strafvollstreckungsplänen der einzelnen Bundesländer Justizvollzugsanstalten für den Erst- und für den Regelvollzug.