Regelvollzug
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Regelvollzug ist ein Begriff des deutschen Strafvollzugsrechts.
[Bearbeiten] Definition
Ein Strafgefangener, der vor der Verbüßung seiner aktuellen Strafhaft schon einmal mindestens drei Monate Freiheitsstrafe hinter sich hat, befindet sich im Regelvollzug.
[Bearbeiten] Zuständigkeiten
Da gemäß § 141 Strafvollzugsgesetz eine auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Gefangenen abgestimmte Behandlung zu gewährleisten ist, werden Mehrfachtäter getrennt von Gefangenen im Erstvollzug untergebracht.
Dies erfolgt in separaten Anstalten oder Abteilungen.