Erziehungsgeld
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Das für Geburten ab 1. Januar 1986 eingeführte Erziehungsgeld ist eine Ausgleichsleistung des deutschen Staates für einen Elternteil, der das Kind vorwiegend erzieht. Dieser Elternteil darf nur einer Teilzeitarbeit von maximal 30 Stunden pro Woche nachgehen. Schüler und Studenten als Eltern dürfen jedoch ihrer Berufsausbildung in vollem Umfang nachgehen. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Man kann sich entscheiden, ob man maximal zwölf Monate lang 450 Euro (Budgetbetrag) erhält oder ob man für maximal 24 Monate 300 Euro (Regelbetrag) pro Monat bekommt.
Die Einzelheiten sind im Bundeserziehungsgeldgesetz geregelt.
Einige Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen) zahlen im 3. Lebensjahr freiwillig noch zusätzlich ein reduziertes Landes-Erziehungsgeld. Rechtsgrundlage sind entsprechende Landesgesetze.
Das Erziehungsgeld wird für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren sind, durch ein neues Elterngeld ersetzt.
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