Kind
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Der Begriff Kind wird in zahlreichen Wissenschaften (zum Beispiel in der Rechtswissenschaft, Psychologie, Soziologie oder Medizin) verwandt und jeweils speziell definiert; im Überblick:
- ein Mensch, der sich in der Lebensphase der Kindheit befindet.
- nach deutschem Recht ist Kind, wer noch nicht 14, Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Siehe z.B. Jugendschutzgesetz § 2 Absatz 1, Strafgesetzbuch § 176 Absatz 1. Im Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 2) ist die Grenze jedoch erst bei 15 Jahren gezogen.
- nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz im Sinne von § 7 SGB VIII (Art. 1 des KJHG) ist ebenfalls Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, allerdings gilt in bestimmten Zusammenhängen nach SGB VIII als Kind auch, wer noch nicht 18 Jahre alt ist.
- nach § 32 AufenthG gilt als minderjähriges Kind, wer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Familiennachzug).
- nach Definition der Kinderrechtskonvention der UNO ist Kind, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- ein Mensch, der biologisch von bestimmten Personen (biologische Eltern) abstammt (Nachkomme, siehe auch Verwandtschaft).
- ein Mensch, der juristisch von bestimmten Personen (juristische Eltern) abstammt (Nachkomme, siehe auch Verwandtschaft).
- ein Mensch, der von bestimmten Personen (soziale Eltern) großgezogen wird.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Kinder nach dem BGB (Deutschland)
- Eheliche Kinder: Auch wenn keine Ehe mehr besteht, aber eine Ehe 302 Tage vor Geburt des Kindes bestand, so gilt dieses Kind als ehelich geboren.
- Nichteheliche Kinder: Erkennt der Vater das Kind als Seines nicht an, erfolgt die Feststellung der Vaterschaft gegebenenfalls durch einen Abstammungsgutachten und die Vaterschaft wird durch Richterspruch (Amtsgericht) beschlossen.
- Angenommene Kinder (Adoptivkinder): Diese Kinder werden ab dem Tage, an dem die Adoption ausgesprochen wird, wie eheliche Kinder behandelt. Die Verwandtschaftsverhältnisse zur bisherigen Familie werden aufgehoben und es besteht eine Verwandtschaft zu den Adoptiveltern.
[Bearbeiten] Kinder nach dem ABGB (Österreich)
siehe: Kindschaftsrecht
[Bearbeiten] Kinderzahl
Die Kinderzahl ist die Anzahl der Kinder in einer Ehe oder die Anzahl der Kinder einer Person (aus mehreren Ehen plus nichteheliche Kinder).
Derzeit gibt es insgesamt rund 12 Mio. minderjährige Kinder in Deutschland (Stand: 2005, Quelle: http://www.destatis.de/presse/deutsch/pk/2006/mikrozensus_2005i.pdf S.50ff.).
Für die Bevölkerungsgeschichte und die aktuelle Demografie ist besonders, nach Abzug der Kindersterblichkeit, die Zahl der Kinder wichtig, die selbst wieder heiraten beziehungsweise das heiratsfähige Alter erreichen.
Von den Kinderzahlen hängt auch die Wahrscheinlichkeit mit ab, mit der bestimmte Familien in Ahnenlisten auftauchen. Allgemein gilt, dass bis 1800 begüterte Familien auf dem Lande (Voll-Bauern, Müller) mehr Kinder hatten als Häusler und ländliche Familien mehr als städtische. Unterschiedliches Heiratsalter der Frauen, unterschiedliche Geburtenabstände und Unterschiede in der Fruchtbarkeit wegen oft unzureichender Ernährung beeinflussten die Zahl der geborenen Kinder.
[Bearbeiten] Andere Altersgruppen
[Bearbeiten] Siehe auch
Wiktionary: Kind – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
- Kinderpflanze des Jahres, Kinderphilosophie, Erziehung, Kindertag, Kinderlied, Soziologie der Kindheit, Kinderkrankheiten, Arbeiterkinder, Kindermuseum
- Altersstufen im deutschen Recht
[Bearbeiten] Weblinks
Commons: Kind – Bilder, Videos und/oder Audiodateien |