Europäisches Schuldvertragsübereinkommen
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Das Übereinkommen von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 19. Juni 1980, auch Europäisches Schuldvertragsübereinkommen (EVÜ) genannt, wurde in Deutschland umgesetzt durch die Art. 27 ff EGBGB. Das EVÜ bildet einen Teil des Internationalen Privatrechts. Es gilt in den meisten Ländern der EU unmittelbar. In einem Zusatzprotokoll wurde dem EuGH die Zuständigkeit für Auslegungsstreitigkeiten übertragen.
Es ist davon auszugehen, dass das EVÜ in den kommenden Jahren durch eine entsprechende europäische Verordnung (Rom-I-VO) ersetzt wird; ein entsprechendes Grünbuch hat die Kommission am 14. Januar 2003 vorgelegt (Dokument KOM (2002) 654 endgültig). Einen konkreten Verordnungsvorschlag gibt es seit dem 15.12.2005 (Dokument KOM (2005) 650 endgültig).
[Bearbeiten] Weblinks
- rome-convention.org Trier Academy of European Law, Forschungsstelle zum Europäischen Schuldvertragsübereinkommen
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