Fahnenlehn
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Fahnenlehn (oder Fahnlehn) war im Heiligen Römischen Reich die seit 1180 benutzte Bezeichnung für die Lehen der weltlichen Reichsfürsten.
Die Inhaber der Fürstentümer wurden vom König unter Übergabe einer Fahne als Symbol des Heerbannes, den die Fürsten dem König zu leisten hatten, belehnt. Die ursprüngliche Grundlage des weltlichen Fürstentums war staatsrechtlich gewesen, denn sie bestand in der Ernennung zum Grafen, Markgrafen, Pfalzgraf, Herzog, d.h. zum höheren Beamten des Reiches.
Seit 1180 war sie lehnsrechtlich. Den Gegensatz zum Fahnenlehn bildete das Zepterlehn (Scepterlehn). Das Zepter ist im Gegensatz zu Ring und Stab das Symbol der weltlichen Rechte eines geistlichen Fürsten.