Familienwahlrecht
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die Artikel Familienwahlrecht und Stellvertreterwahlrecht überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Die Diskussion über diese Überschneidungen findet hier statt. Bitte äußere dich dort, bevor du den Baustein entfernst. Carolin2006 16:08, 17. Sep 2006 (CEST) |
Das Familienwahlrecht bezeichnet eine Form der Beteiligung an Wahlen, bei der ein Familienmitglied für andere Familienangehörige mitwählt. Es kommt vor allem in patriarchalisch strukturierten Gesellschaften vor. Die Männer beanspruchen dabei auch die Stimme der Ehefrau, der Mutter oder der Schwestern und üben deren Wahlrecht aus. Die Praxis der Familienwahl widerspricht den im Grundgesetz und allen Landesverfassungen verankerten Grundsätzen der gleichen und unmittelbaren Wahl, deren Einhaltung für eine demokratische zwingend erforderlich ist. Moderne Wahlgesetze in westlich geprägten Demokratien sehen dementsprechend keine Familienwahl vor.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Familienwahlrecht in Deutschland
In Deutschland hat der Begriff des Familienwahlrechts eine nur auf Minderjährige bezogene Bedeutung mit - oberflächlich betrachtet - demokratischer Zielrichtung. Alternativbezeichnungen sind Elternwahlrecht, (stellvertretendes) Kinderwahlrecht und Stellvertreterwahlrecht der Eltern für ihre Kinder. Vornehmlich verbunden mit dem Wunsch, die politische Partizipation der Familien zu stärken, wird von Familienverbänden und Politikern immer wieder der Vorschlag zur Einführung eines Familienwahlrechts unterbreitet, nach dem Eltern für jedes ihrer minderjährigen Kinder eine zusätzliche Wählerstimme gewährt werden soll.
Dies steht jedoch mit dem in Art. 38 Abs. 1 verankerten Grundsatz der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl in Konflikt. Eine Änderung dieses Artikels wäre gemäß Art. 79 Abs. 3 GG verfassungswidrig (Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes und die u.a. hieraus folgende Problematik der verfassungswidrigen Verfassungsnorm).
Am 11. September 2003 brachten Abgeordnete mehrerer Fraktionen im Deutschen Bundestag einen Antrag mit dem Titel "Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an" (BT-Drucksache 15/1544) ein, der formal das Wahlrecht für Kinder forderte, welches jedoch von den Eltern ausgeübt werden sollte. Er wurde schließlich abgelehnt.
[Bearbeiten] Kritik
Es ist zu berücksichtigen, dass das Wahlrecht von Eltern durch das Familienwahlrecht verstärkt würde. Eltern haben also eine größere Einflussmöglichkeit auf das politische Geschehen, als kinderlose Wähler. Es ist nicht anzunehmen, dass Eltern bei der Abgabe der Stimme für Ihre Kinder eine andere Position vertreten würden als ihre Eigene. Somit käme ein Familienwahlrecht einer schlichten Verdopplung der Stimmkraft der Eltern gleich.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- Karl H. Fell, Bernhard Jans (Hrsg.): Familienwahlrecht - pro und contra. Dokumentation der Fachtagung „Familie - Interessenvertretung und Verfassung“ des Familienbunds der Deutschen Katholiken in Stuttgart-Hohenheim 1995. Vektor-Verlag, Grafschaft 1996, ISBN 3-929304-14-7
- Anne Marlene Simon-Holtorf: Geschichte des Familienwahlrechts in Frankreich (1871 bis 1945). Lang, Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-631-52945-7
[Bearbeiten] Weblinks
- BT-Antrag - Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an
- Stellungnahme des Deutschen Familienverbandes zum Antrag "Mehr Demokratie wagen durch ein Wahlrecht von Geburt an" (BT-Drucksache 15/1544)
- Heidelberger Familienbüro.de - Pressespiegel zum Thema
- Kindergipfel.net - Das Elternwahlrecht - ein sinnvoller Schritt?
- Kraetzae.de - Wahlrecht
- Kinderwahlrecht.de
- Allgemeines Wahlrecht.de
- Wahlrecht.de - Kinderwahlrecht
- Wahlrecht.de - Nachrichten zur Thematik