Februarpatent
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Als Februarpatent bezeichnet man die Verfassung in Österreich-Ungarn aus dem Jahr 1861.
Diese Verfassung wurde vom damaligen Staatsminister Anton von Schmerling ausgearbeitet und am 26. Februar 1861 von Kaiser Franz Joseph für die gesamte Monarchie erlassen. Es löste das Oktoberdiplom von 1860 ab. Im Februarpatent wurde die Gesetzgebung zwischen dem Kaiser und den zwei Kammern des Reichsrates geregelt. Das Abgeordnetenhaus des Reichsrates sollte durch die Landtage gewählt werden. Diese Regelung wurde aber von den Ungarn und teilweise von Galizien als zu zentralistisch abgelehnt. Es wurde daher bereits am 20. September 1865 sistiert, bildete aber die Grundlage der späteren Verfassung von Cisleithanien, also der österreichischen Reichshälfte.
siehe auch: Silvesterpatent
[Bearbeiten] Weblinks
- Das Februarpatent im Volltext
- Eintrag über Februarpatent im Österreich-Lexikon von aeiou