Flugdienstberater
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Der Flugdienstberater ist ein wichtiger Partner des Piloten am Boden. Weitere gebräuchliche Bezeichnungen für diesen Beruf sind „Dispatcher“ sowie „Flight Operations Officer“ (FOO).
Bei Fluggesellschaften führt er die Flugvorbereitung und bodenseitige Betreuung von Flügen durch. Für die Ausübung des Berufes ist eine behördliche Lizenz erforderlich. Fehlt die Lizenz, so wird die Tätigkeit unter Aufsicht eines lizenzierten Dispatchers durchgeführt. Dieser Beruf heißt dann etwa „Movement Controller“ oder „Dispatchanwärter“. In Deutschland wird diese vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal ausgestellt. Die deutsche Flugdienstberaterlizenz fußt auf internationalem Recht, insbesondere ICAO Annex 1 und 6 sowie dem ICAO DOC 7192 D3.
Umfang der deutschen Erlaubnis nach der LuftPersV: „Die Erlaubnis berechtigt, die Flugvorbereitung und die bodenseitige Unterstützung des verantwortlichen Flugzeugführers während des Fluges berufs- oder gewerbsmäßig durchzuführen.“
Die deutsche Lizenz wird heute mit unbeschränkter Gültigkeit erteilt. Früher war die Gültigkeit auf zwei Jahre beschränkt und ein Tätigkeitsnachweis war zur Verlängerung erforderlich. In IATA Operational Safety Audit (IOSA) geprüften Unternehmen ist eine kontinuierliche Weiterbildung der Flugdienstberater vorgeschrieben.
Zur Erteilung der Lizenz müssen umfangreiche theoretische Kenntnisse, vergleichbar mit denen, die zur Erlangung einer Verkehrspilotenlizenz (ATPL) nötig sind, nachgewiesen werden. Darüberhinaus müssen Kenntnisse in Fernmeldeverfahren, Flugsicherungsprozeduren sowie der Umgang mit komplexen EDV-Anwendungen beherrscht werden. Interesse an der Luftfahrt und sehr gute Englischkenntnisse sind ebenfalls Voraussetzungen.
Nach deutschem Recht (LuftPersV) kann die Verkehrspilotenlizenz sowie weitere fliegerische Lizenzen durch eine Zusatzprüfung und ein entsprechendes Praktikum um die Flugdienstberaterlizenz erweitert werden.[1]
Andere Länder (z. B. die USA und Kanada) haben ein System der „Joint Responsibility“ in dem Pilot und Flugdienstberater die Verantwortung für eine sichere Flugdurchführung teilen. Dieses System wurde nach einem Flugzeugunglück in den USA im Jahre 1938 durch den „Civil Aeronautic Act“ eingeführt. Hierbei beobachtet der Flugdienstberater die Flugdurchführung („Flight Watch“) unter Zuhilfenahme von Computerprogrammen und weist den Piloten auf Umstände hin, welche die Sicherheit des Fluges beeinträchtigen könnten bzw. eine sinnvolle Information für den Piloten darstellen. Dies können beispielsweise die Schließung von Flughäfen und Luftstraßen, Wetterveränderungen sowie technische Unregelmäßigkeiten sein. Piloten und Flugdienstberater arbeiten hierbei Hand in Hand, um optimale Entscheidungen sicherzustellen.
Ein großer Vorteil dieses Systems ist die Zahl der Flüge, die Flugdienstberater betreuen: Dadurch daß ein Flugdienstberater in jeder Schicht zwischen 10 und 15 Flüge abwickelt, sind Dispatcher im System der „Joint Responsibility“ öfter mit Unregelmäßigkeiten konfrontiert als Piloten und können daher qualitativ hochwertige Informationen liefern. Es ist anzumerken, dass die Schichtlängen bei vielen Dispatchern häufig bei 10 bis 12 Std. pro Tag liegen. Zum Ausgleich werden jedoch mehr „Off-Tage“ gewährt. Zahlreiche Dispatcher arbeiten im Schichtbetrieb.
Weitere Länder haben dieses System in der jüngeren Vergangenheit adaptiert, beispielsweise Malaysia, die Vereinigten Arabischen Emirate sowie die Volksrepublik China.
In den vergangen Jahren haben sich in Europa mehrere Zwischenfälle ereignet, die durch „Flight Watch“ und „Joint Responsibility“ zu verhindern gewesen wären. Die Thematik „Joint Responsibility/Flight Watch“ wird in Europa derzeit im Zuge der Vereinheitlichung unter dem Dach der EASA kontrovers diskutiert.