Fraktion
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Der Begriff Fraktion (v. lat.: fractio = Bruch oder Bruchteil) bezeichnet:
- einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele in einem Parlament: siehe Fraktion (Politik), Fraktion (Bundestag);
- allgemein eine Gruppe von Personen innerhalb einer übergeordneten Gemeinschaft (z. B. eines Vereines), die eigenständige Interessen verfolgt: siehe Interessengruppe;
- in der Chemie eine Untergruppe von Substanzen in einem Stoff (z. B. die Eiweiß-Fraktion der Milch): siehe Fraktion (Chemie);
- speziell in der Petrochemie Destillationsprodukte, die innerhalb bestimmter Temperaturbereiche gewonnen werden (Fraktionierung);
- in einigen Gebieten der Schweiz (z. B. Graubünden, Tessin), Österreichs (Tirol) und in Italien die einer Gemeinde untergeordneten Orte oder Ortsteile;
- denjenigen Teil der Abendmahlsliturgie, in dem der Priester das Brot bricht.
Nicht zu verwechseln ist die Faktion als kämpferischer Untergruppe einer Partei.
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