Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter
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Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) ist ein eingetragener Verein, der sich in erster Linie dem Jugendmedienschutz widmet. Zu den zentralen Aufgaben gehört die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in Online-Medien. Unternehmen, die Online-Angebote bereitstellen, sowie Medien- und Telekommunikationsverbände gehören dem 1997 gegründeten Verein an. Im Mittelpunkt der Arbeit der FSM steht die umfassende fachliche Beratung und Unterstützung der Mitglieder. Für Mitgliedsunternehmen kann die FSM die Aufgaben des Jugendschutzbeauftragten wahrnehmen und somit die Verpflichtung zur Bestellung eines eigenen Jugendschutzbeauftragten ersetzen. Unter dem Dach der FSM sind außerdem die Selbstkontrolle Suchmaschinen und die Selbstkontrolle Mobilfunk angesiedelt Weitere Tätigkeitsbereiche sind die Bearbeitung von Beschwerden über strafbare oder jugendgefährdende Inhalte im Bereich des Jugendmedienschutzes von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern sowie das Betreiben einer umfangreichen Aufklärungsarbeit zur Förderung der Medienkompetenz von Kindern und deren Erziehungsberechtigten z.B. im Rahmen des Projektes der Internauten.
Im November 2005 erfolgte die Anerkennung der FSM als Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Ordentliche Mitglieder des Vereins haben nun die Möglichkeit, sich dem im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vorgesehenen Modell der regulierten Selbstregulierung anzuschließen. Den Unternehmen kommt damit die im JMStV vorgesehene Privilegierung für Mitglieder einer anerkannten Selbstkontrolle zugute. Im Falle einer Beanstandung der KJM hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des JMStV ist die FSM als anerkannte Einrichtung der Selbstkontrolle einzubeziehen, wenn es sich bei dem Anbieter um ein ordentliches Mitglied der FSM handelt. Ihre Prüfergebnisse sind für die KJM und die zuständigen Landesmedienanstalten verbindlich, wenn sie im Rahmen des rechtlich vorgegeben Beurteilungsspielraums bleiben.
Die Beschwerdestelle bearbeitet Beschwerden, die sich gegen Inhalte richten, die gegen den Jugendmedienschutz und den Schutz der Menschen verstoßen. Hierzu gehören insbesondere die folgenden Inhalte:
- Frei zugängliche Pornografie
- Kinderpornografie
- Darstellungen von Kindern und Jugendlichen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung
- Verherrlichende, verharmlosende oder menschenunwürdige Gewaltdarstellungen
- Gewalt- und Tierpornografie
- Volksverhetzende und kriegsverherrlichende Darstellungen, Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen
- Sonstige jugendgefährdende Inhalte, die ohne hinreichende Beschränkungen frei zugänglich sind
- Verstöße gegen die anerkannten journalistischen Grundsätze
- Verstoß gegen die Pflichten zur Anbieterkennzeichnung durch Mitglieder der FSM