Frondienst
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Der Frondienst (vom mittelhochdeutschen von = „herrschaftlich“, in Österreich auch Robot, archaisch Robath genannt) bezeichnet persönliche Dienstleistungen von Bauern für ihre Grundherren.
Der Frohn, Frohne, Frone bezeichnet einen Diener des sogenannten Herrn, auch herrschaftlichen Amtmann, Beamten, Gerichtsdiener, Gerichtsboten, Büttel.
Frondienste waren eine Gegenleistung des Bauern für den Schutz, das Land (speziell Ackerland) und die Jurisdiktion des Grundherren. Sie umfassten eine sehr breite Palette der verschiedensten Tätigkeiten für eine festgelegte Zahl von Tagen pro Jahr. Normalerweise leisteten die Bauern sogenannte Hand- und Spanndienste (Scharwerk). Handdienste bestanden beispielsweise darin, dass die Bauern auf den Feldern des Grundherrn Unkraut jäten mussten. Bei den Spanndiensten mussten die Fronarbeiter z. B. das Feld pflügen. Der Begriff der Spanndienste bezieht sich auf das Einspannen eines Ochsen oder eines anderen Tieres vor den Pflug.
Ohne Rücksicht auf die Lebensbedürfnisse der Bauern wurden Frondienste auch oft zur Saat- oder Erntezeit eingefordert und stellten dadurch ein großes Problem für die hörigen Bauern dar, die ja gerade zu diesen Zeiten auf ihren eigenen Feldern viel Arbeit zu bewältigen hatten.
Als die Geldwirtschaft entstand, mussten die Bauern zunehmend mit Geld bezahlen statt Fronarbeit zu leisten.
Nach dem Dreißigjährigen Krieg nahm der Umfang der Frondienste stark zu und belastete die Bauern immer stärker, so dass das System der Grundherrschaft immer weniger funktionierte. Mit der Bauernbefreiung im 18. und 19. Jahrhundert wurden sie allmählich abgeschafft.
[Bearbeiten] Frönen (Verb)
Frönen ist ein nahezu ausgestorbenes Verb zum Substantiv Fron (-dienst) mit der Grundbedeutung „als Abhängiger einem Grundherrn Dienst leisten“. Frönen wird heute nur noch im übertragenen Sinne gebraucht, meist ohne Realisierung der Metapher und des Tertium comparationis: „einer Leidenschaft frönen“.