Funkellicht
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Das Funkellicht ist ein Sichtzeichen für Wasserfahrzeuge. In den meisten Fällen wird ein Rundumkennleuchte (Drehspiegelleuchte oder Blitzleuchte)verwendet. Durch den Drehspiegel oder den Taktgeber der Blitzleuchte wird eine Art Funkeln / Blitzen mit 40 bis 60 Lichtimpulsen pro Minute erzeugt. Der Begriff Funkellicht stammt aus der Zeit, in der es "nur" Drehspiegel- und Blinkleuchten gab.
Wasserfahrzeuge von Behörden und Berechtigten mit hoheitlichen Aufgaben führen ein blaues Funkellicht, z. B. die Küstenwache, der Zoll, die Feuerwehr oder die Wasserschutzpolizei. Ebenso führen Wasserfahrzeuge des Rettungsdienstes blaues Funkellicht, soweit diese von öffentlich-rechtlichen Anstalt oder Körperschaft oder einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft betrieben werden. Diese Fahrzeuge genießen gemäß § 3.27 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) bei eigeschaltetem Funkellicht Wegerecht im Geltungsbereich dieser Verordnung.
Abhänging von Gewässer und Bundesland führen Hilfsorganisationen wie Wasserwacht, DLRG etc. auch gelbes Funkellicht.
Das blaue Funkellicht wird sowohl tagsüber als auch nachts bei Wasserfahrzeugen im Einsatz geführt. Fahrzeuge, die Funkellicht führen, führen zusätzlich bei schlechter Sicht oder bei Dunkelheit Positionslichter.